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 Betreff des Beitrags: Re: Entsendungsvertrag und Steuerrecht????
BeitragVerfasst: 11 Jan 2006 14:27 
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BladeXXXX hat geschrieben:
300€ Wohnungszuschuss + 1750€ Entsendungszuschuß


Na endlich mal wieder jemand im Forum, der ne ordentliche Buschzulage gezahlt bekommt.

Jetzt sind wir der Statistik wieder einen näher ;)


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BeitragVerfasst: 11 Jan 2006 19:47 
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Na jetzt brauchen wir nur noch eine Lösung wie wir die Buschzulage behalten können und nicht der Deutschen Staat alles bekommt.

:( :( :( :( :( :( :( :( :( :( :( :( :( :( :( :( :( :( :( :(


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BeitragVerfasst: 11 Jan 2006 19:51 
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Die "Buschzulage" ist doch steuerfrei, oder wurde das etwa auch geändert?



Bis dann
Bagi


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BeitragVerfasst: 11 Jan 2006 20:27 
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Wurde geändert, diese kann nur über ein Zeitraum für 3 Monate gezahlt werden. Danach muss der Standort geändert werden. Soweit ist der Wissensstand von mir. Also nix Steuerfrei sondern auch noch Sozialabgaben löhnen. Als Singel schlappe 42-45%. Jackpot nicht wahr???


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BeitragVerfasst: 11 Jan 2006 21:22 
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BladeXXXX hat geschrieben:
Wurde geändert, diese kann nur über ein Zeitraum für 3 Monate gezahlt werden.


Das ist schlecht :cry:



Bis dann
Bagi


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BeitragVerfasst: 11 Jan 2006 21:41 
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Jedenfalls:

Bis 31.12.2006 (!) gilt gem. Art 15 DBA noch eine Freistellung des bras. Einkommens von der dt. Steuer.

Danach werden natürliche Personen mit doppeltem Wohnsitz doppelt besteuert (Welteinkommen). Du kannst Dir allerdings in Brasilien tatsächlich gezahlte Einkommenssteuer von der deutschen Einkommensssteuer abziehen lassen. Ausnahme: Auslandstätigkeitserlass (für technisches Personal Montage etc.).

Problematisch ist in dem Fall, dass Du die Anrechnung erst nach der Steuererklärung machen kannst, aber im Jahr sowohl in Brasilien als auch Deutschland Vorauszahlungen leistest!

Die deutsche Besteuerung kannst Du nur durch Aufgabe des dt. Wohnsitzes vermeiden. Du bleibst aber beschränkt steuerpflichtig für Kapitalerträge u.ä.
Dann zahlt der dt. Arbeitgeber lohnsteuerfrei an Dich und Du musst in Brasilien versteuern.

Der bras. Höchststeuersatz ist 27,5%.

Hab schon von Leuten gehört, die das in Brasilien nicht angemeldet haben.

Weißt Du denn schon, auf welcher Basis Dein Visum erteilt wird und wer das Gehalt zahlt?

t.


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BeitragVerfasst: 11 Jan 2006 23:21 
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thomas hat geschrieben:
...

Der bras. Höchststeuersatz ist 27,5%.

Hab schon von Leuten gehört, die das in Brasilien nicht angemeldet haben.

....


Wozu auch? In BRAS erfährt ja weder die Fa. noch die RECEITA FEDERAL von dem Einkommen. Wie wollen die denn Steuern berechnen? Besonders dann, wenn man in BRA kein Konto unterhält.

Wer aber so blöd ist und alles nach BRA transferiert und dann auf ein bras. Konto packt, ist selber Schuld, wenn plötzlich die RF anklopft und wissen will wo das Geld herkommt! :twisted: :twisted:


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BeitragVerfasst: 12 Jan 2006 00:11 
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Ich weiss nicht welche Erfahrungen andere nach Brasilien Entsendete gemacht haben, aber eins kann ich absolut nicht nachvollziehen: Was soll das Motiv sein, dass die Firma, die dich nach Brasilien entsendet, die also sowohl in D wie BR existiert, die Finanzämter (in D und BR) deinetwegen bescheissen sollte?? Das sind doch alles nur fixe Gedanken!
Deine Firma wird also zuerst dein Arbeitsvisum beantragen. Schon dabei ist dein Gehalt in D anzugeben. Deine Firma wird dann von BR verpflichtet werden, 90% deines Gehaltes in BR auszubezahlen, so ist zumindest die Regelung zur Zeit in RS. Der brasiliansiche Spitzensteuersatz von 27.5% wird übrigens von einem deutschen Normaleinkommen schneller erreicht, als man sich das vorstellen kann. Die CPF beantragt deine Bank für dich, wenn dein erstes Gehalt auf dem Konto eintrifft. Und erst dann bis du ein richtiger Brasilianer.

In Brasilien darf man keinen einzigen Tag ohne Arbeitsvisum arbeiten, wenn man dort wohnt. Wer´s trotzdem macht, macht´s illegal.

Es würde mich mal interessieren, welche Firmen sich nicht um die steuerlichen Angelegenheiten ihrer Arbeitnehmer kümmern, die sie ins Ausland entsenden. Müssen ja echte Kaschemen sein.


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BeitragVerfasst: 12 Jan 2006 13:57 
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Deswegen fragte ich ihn ja. Meistens verhindern die Visums/Arbeitserlaubnisangelegenheiten ein Verstecken der Steuer. Gut, wenn man sowas schon hat :) bzw. sich gleich die doppelte bras. Stb. holt.


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BeitragVerfasst: 12 Jan 2006 16:55 
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Also ich hab bis jetzt noch nicht wirklich viel wissen und ich glaub meine Firma hat mal überhaupt keins.

Zur Zeit probiert die Firma in Brasilien wo ich für meine Firma arbeiten werde eine Arbeitserlaubnis für mich zu bekommen und erst dann kann man das Visum in Deutschland für Brasilien beantragen. Allerdings gibt das wohl zur Zeit Probleme, so dass jetzt wohl über ein Express Visum nachgedacht wird und ich dann halt mit den händen in der Tasche Anweisungen geben muss (auch nicht so schlecht und es dauert alles viel länger ;-)).


[u][u]Zu Horizont
Deine Firma wird also zuerst dein Arbeitsvisum beantragen. Schon dabei ist dein Gehalt in D anzugeben. Deine Firma wird dann von BR verpflichtet werden, 90% deines Gehaltes in BR auszubezahlen, so ist zumindest die Regelung zur Zeit in RS
[/u][/u] -----was heißt RS?????????

Die dachten halt auch das alles einfacher ist. Seid Ihr euch sicher das man 90% des Gehalts in Brasilien bezahlen muss????


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