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BeitragVerfasst: 12 Jan 2006 17:00 
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warum erkundigst du dich nicht einfach bei dem steuerberater eurer firma ???? der muss es doch schliesslich genau wissen, bzw. kann sich die noetigen informationen leicht besorgen. genauso habe ich es auch gemacht.


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 Betreff des Beitrags: In Deutschland arbeiten
BeitragVerfasst: 12 Jan 2006 18:01 
und mehr als 183 Tage im Ausland wohnen, ohne dort offiziell zu arbeiten - wie sieht es denn dann steuerrechtlich aus. Muss ich oder muss ich nicht ???


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BeitragVerfasst: 12 Jan 2006 18:12 
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kommt drauf an ob du noch einen wohnsitz in dtl hats oder nicht ?
ich habe meinen aufgegeben und muss von daher auch keine steuern mehr in dtl zahlen


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 Betreff des Beitrags: Re: In Deutschland arbeiten
BeitragVerfasst: 12 Jan 2006 20:00 
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Thieß hat geschrieben:
und mehr als 183 Tage im Ausland wohnen, ohne dort offiziell zu arbeiten - wie sieht es denn dann steuerrechtlich aus. Muss ich oder muss ich nicht ???


Wenn Du jetzt die Steuerpflicht in Deutschland meinst: die ist nach Wegfall des DBA einzig und allein an den Wohnsitz in Deutschland gekoppelt, unabhängig davon wo Du Dich aufhältst.


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BeitragVerfasst: 12 Jan 2006 20:02 
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maike28 hat geschrieben:
kommt drauf an ob du noch einen wohnsitz in dtl hats oder nicht ?
ich habe meinen aufgegeben und muss von daher auch keine steuern mehr in dtl zahlen


Ist völlig egal, ob du den Wohnsitz noch in Deutschland hast oder nicht. Wer länger als 183 Tage / Jahr in einem oder mehreren Ländern arbeitet, welches ein Doppelbesteuerungsabkommen mit Dtld. hält, ist von der Lohnsteuer befreit.

Dies gilt übrigens nicht für den Lstj-Ausgleich. Wer in Deutschland weiterhin SV-Beiträge zahlt (und das ist bei entsendeten normalerweise so) und somit auch einen Wohnsitz in DEU haben MUSS, muss auch einen Lstj-Ausgleich machen, egal ob er lohnsteuerpflichtig ist oder nicht. Habs schon x-mal durchexerziert, inkl. Lohnsteuerbüro.

Ebenso hat Maike hier informiert, dass sie einen unbefristeten Entsendevertrag hat. Dies ist lt. deutscher Gesetzgebung nicht möglich. Entsendungen müssen immer zeitlich begrenzt sein, auf maximal 2 Jahre. Bei entsprechender Begründung kann der Vertrag dann jährlich verlängert werden, aber immer mit zeitlicher Begrenzung.

Vielleicht solltest du, Maike, mal mit deinem AG darüber sprechen.



Man sieht sich,
Lemi

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BeitragVerfasst: 12 Jan 2006 20:05 
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Lemi hat geschrieben:
Ist völlig egal, ob du den Wohnsitz noch in Deutschland hast oder nicht. Wer länger als 183 Tage / Jahr in einem oder mehreren Ländern arbeitet, welches ein Doppelbesteuerungsabkommen mit Dtld. hält, ist von der Lohnsteuer befreit.


Ja-- aber es gibt eben ab 1.1.2007 kein DBA mehr, von daher gilt dann: deutscher Wohnsitz, deutsche Steuer. Egal, wo Du das Geld verdient hast und egal ob Du dort auch Steuern zahlst (na gut, anrechnen kann man sie).


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BeitragVerfasst: 12 Jan 2006 20:23 
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thomas hat geschrieben:
Ja-- aber es gibt eben ab 1.1.2007 kein DBA mehr, von daher gilt dann: deutscher Wohnsitz, deutsche Steuer. Egal, wo Du das Geld verdient hast und egal ob Du dort auch Steuern zahlst (na gut, anrechnen kann man sie).


Mag ja sein, aber es ist ja noch ein Jahr hin. Sicherlich fragte "BladeXXX" zur derzeitigen Situation.

Ausserdem stimmt es nicht, was du schreibst (egal wo man sein Geld verdient ......). Bei den Ländern, die weiterhin ein DBA mit DEU haben, braucht der Entsendete auch keine Steuern in DEU entrichten.

Ausserdem glaube ich nicht, dass man in der DEU/BRA-Steuerproblematik jemals doppelt Steuern zahlen wird, da ja in Brasilien überhaupt keine Meldepflicht besteht, d.h. ich zahle Steuern in (f), ob ich in DEU an- oder abgemeldet bin.

Entsendete sind i.a. in DEU angemeldet (wegen der SV), werden also dort ihre Steuern entrichten, was ja auch kein Problem ist, da sie ihren Lohn auch in DEU kriegen.

Alle anderen sollten sich in DEU abmelden, v.a. falls sie ihr Salär in BRA beziehen, da sie ja so schon automatisch in die Steuerpflicht fallen (retido na fonte) und auch sozialversichert sind (INSS). Gäbe also keinen Grund eine Meldung beim EMA zu halten. Selbst deutsche Konten können aus dem Ausland weitergeführt werden - entweder illegal über Internetbanking oder als Ausländerdevisenkonto.

Eine Abmeldung hat auch den Vorteil, dass Knöllchen, die man im Urlaub mit Papas Auto oder einem Mietwagen sammelt, nicht mehr hinterhergeschickt werden, da Brasilien als "nicht erreichbar" eingestuft ist. Auch schon alles durchexerziert. Mehrmals übrigens, obwohl mein Papa die richtige Adresse in BRA angegeben hatte. :lol:



Man sieht sich,
Lemi

http://www.brasilien-forum.net


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BeitragVerfasst: 12 Jan 2006 22:26 
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hey lemi,

du hast natuerlich recht...ich habe mich ungluecklich ausgedrueckt....habe einen unbefristeten av, aber arbeitserlaubnis/visa gilt immer nur fuer 2 jahre und muss dann verlaengert werden

gruss,
maike


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BeitragVerfasst: 13 Jan 2006 00:10 
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@ BladeXXXX
Ich arbeite in einer grossen amerikanischen Firma und bin vor 1 1/2 Jahren von D nach BR entsendet worden. Hier gibt es etliche Entsandte aus allen Herren Länder, vornehmlich USA. Bei allen war die Prozedur gleich. Und diese Prozedur wurde vor ziemlich genau 2 Jahren eingeführt. Die brasilianische Dependence beantragt ein Arbeitsvisum (Arbeiterlaubnis und Aufenthaltserlaubnis in einem) für dich und ggf. deine Familie, die mitkommt. Dazu müssen jede Menge notariell!! und vom bras. Konsulat/Botschaft in D beglaubigte Dokumente (Zeugnisse aller Art, Begründung, warum du entsendet wirst mit Angabe deines Gehaltes, usw.) nach BR geschickt werden, die dann von deiner Fa. zum Ministerium xy nach Brasilia weitergereicht werden. Ziemlicher Papierkrieg, noch viel schlimmer, als man es von D gewohnt ist.
Das Ministerium gibt dann sein o.k. direkt and die bras. Botschaft/Konsulat in D weiter. Dort gehst du dann hin und bekommst für dich und ggf. für deine Familie deine Pässe gestempelt und bekommst ein Visum in den Pass geklebt. Dann kannst du nach Brasilien losfliegen.
Und wie gesagt, 90% deines Gehaltes muss deine Firma in BR ausgezahlen. Und nach meinem Verständniss gibt es überhaupt kein Bescheissen mehr. Aus der Erfahrung der Vergangenheit, wo viel Schindluder mit Arbeiternehmerentsendung betrieben wurde, wird dieser Prozess heute sehr genau von zentraler Stelle kontrolliert. Das einzige was du machen kannst, wenn du lieber mehr Geld in D ausbezahlt bekommen möchtest, ist die Höhe deines Gehaltes (s.o.) etwas nach unten "frisieren". Ich denke, da das ganze über Brasilia läuft, gilt dieser Prozess für ganz Brasilien, für alle Bundesstaaten. Sicher bin ich mir aber nicht.

Mit RS meine ich den Bundesstaat Rio Grande do Sul, den südlichsten in Brasilien, an der Grenze zu Argentinien.

Zum Gehalt kann ich nur eins bemerken. Dadurch das du auf jeden Fall keine Krankenversicherung in D mehr bezahlen wirst, sparst du schon eine Menge Geld. Bei den Ausgaben Wohnung/Haus/Leben auch. Dazu kommen diverse Extrazahlungen und wenn du nicht gerade dich in der teuersten Gegend in Sao Paulo rumtreibst fällt bei der per diem Zahlung auch ganz schön was ab. Da würde ich mir keine Gedanken mehr um Rentenbeiträge und andere Sozialabgaben machen, soviel bin ich D schuldig, egal ob Pflicht oder freiwillig.
Ich nehme an, dass du keine Kinder hast, denn ansonsten gilt es, den Erstwohnsitz in D beizubehalten, denn du hast ganz legal das Anrecht auf Kindergeldzahlungen.

Ein anderes Problem ist, wenn du dein Geld von BR nach D tranferieren willst. Das ist ein riesen Problem, da der bras. Staat da ziemlich rigorose Gesetze erlassen hat, die es nicht mehr zulassen, mal ebenso Geld zu überweisen.

Du wirst sehen, BR ist noch viel bürokratischer als D. Egal was andere in diesem Forum behaupten, in diesem Punk ist BR voll sch........
Der Rest ist o.k. :-)


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BeitragVerfasst: 13 Jan 2006 01:57 
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Beiträge: 1509
Lemi hat geschrieben:
Ausserdem stimmt es nicht, was du schreibst (egal wo man sein Geld verdient ......). Bei den Ländern, die weiterhin ein DBA mit DEU haben, braucht der Entsendete auch keine Steuern in DEU entrichten.

Der geneigte Leser sieht das im Kontext der Br-D-Debatte.

Zitat:
Ausserdem glaube ich nicht, dass man in der DEU/BRA-Steuerproblematik jemals doppelt Steuern zahlen wird, da ja in Brasilien überhaupt keine Meldepflicht besteht


Yo, das Problem besteht ja grad für die Leute, die aufgrund Visa/Arbeitsgenehmigung den bras. Behörden ihre Tätigkeit bekanntmachen müssen bzw. durch den bras. Arbeitgeber bezahlt werden.

Zitat:
was ja auch kein Problem ist, da sie ihren Lohn auch in DEU kriegen.


Genau das Ergebnis wollte unser Held aber vermeiden.


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