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 Betreff des Beitrags: Entsendungsvertrag und Steuerrecht????
BeitragVerfasst: 09 Jan 2006 15:54 
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Registriert: 09 Jan 2006 15:33
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Hallo zusammen,

ich werde Ende Januar von meiner Firma nach Brasilien entsandt und ich denk die Konditionen sind auch ganz OK.

Normales Gehalt + 300€ Wohnungszuschuss + 1750€ Entsendungszuschuß mein Problem dabei ist nur, dass dies ja alles Brutto ist. Meine Firma kann mein Gehalt nur in Deutschland weiter bezahlen und somit muss ich erstmal alle Sozialleistungen weiter tragen, was bei einem Singel ungfär 45% ausmacht.
Der Verträg wird erst mal nur für 6 Monate abgeschlossen, soll aber so wie es aussieht noch mindestens um 6 verlängert werden.
Ich werde eine Arbeitserlaubnis für Brasilien bekommen (die ist in arbeit) und ein Visum für den Zeitraum.

Meine Frage ist jetzt wie kann ich es am besten für mich lösen um möglichst wenig von meinem Brutto abzweigen zu müssen. Soll ich mich besser abmelden, aber dann muss ich glaube ich vorweisen das ich in Brasilien Steuern bezahlt habe. Muss ich dann wenn ich das mache meine ganzen Konten auflösen, da die ja sonst Steuerpflichtig sind.

Mein Vorhaben sieht eigentlich so aus, das ich nicht mehr zurück kommen will und notfalls mir in Brasilien neu Arbeit suchen muss. Aber das hintertürchen wollte ich schon noch auf lassen (man weis ja nie).

Wisst ihr ob ich sowieso Steuern bezahlen muss wenn ich die Arbeitserlaubnis bekomme??? Bekomme ich eine Steuernummer, Bankkonto und sonstiges???

Ich muss mir noch selber eine Wohnung suchen und mieten, kann ich das so einfach??? Hab schon ein paar Objekt mir raussuchen lassen. Kennt jemand einen Imobilienmarkler in Indaiatuba oder Campinas????

Ich hab bestimmt wieder die hälft vergessen, aber mein Kopf ist schon weichgekocht von der vielen sucherei und denkerei.

Ich dank euch schon mal für die Informationen.

Bis später


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BeitragVerfasst: 10 Jan 2006 21:37 
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hallo blade,

ich bin auch nach brasilien entsandt worden, mit dem kleienen unterschied, dass es unberfristet ist und sich die firma noch in der gruendung befindet und ich vom daher noch auf meine arbeitserlaubnis warten muss.
aber als tourist kannst du ja auch 6 monate ohne visa hier verweilen.
wenn du laenger als 183 tage im jahr nicht in dtl. bist, bist du auch nicht verpflichtet dort weiter deine steuern zu zahlen = doppelbesteuerungsabkommen...und meiner meinung nach musst du auhc nicht nachweisen, dass du woanders , sprich in brasilien steuern gezahlt hast...und es ist egal, ob du dein gehalt in dtl bekommst oder nicht (ich bekomme meins auch wieterhin in dtl und muss keine sozialvers. und lohnsteure zahlen)
wirst du deine wohnung denn aufgeben und dich komplett abmelden ??? das ist glaub ich voraussetzung.
ich habe mich privatkrankenversichert (die dkv hat einen sehr guenstigen tarif EUR 138 fuer singles in brasilen...kommt natuerlich noch auf deine altersklasse an) und noch eine zusaetzl. private rentenversicherung abgeschlossen (alles in dtl versteht sich). denn auch ich beabsichtige nicht in kuerzester zeit wiederzukommen....aber ansonsten zahle ich in dtl keine steuern mehr.
natuerlich bist du dann steuerpflichtig in brasilien, der satz liegt glaub ich ca bei 17-29% (weiss es aber nicht genau) und bevor du ein visa bekommen kannst, benoetigst du eine steuernummer = cpf, mit der es dir auch erst moeglich ist eine wohnung zu mieten, ein konto zu eroeffnen, etc.
und eine wohnung kannst du dann ohne probleme mieten und hier in ssz wo ich wohne (ca 3 std von campinas) gibt es immobilienmakler wie sand am meer)
ich wuerde die erste wochen eh erstmal in einem hotel / pension wohnen und mir die gegend angucken, dann kannst du dir am besten ein bild machen und auch direkt vor ort ne wohnung mieten.
sprichst du portugiesich ?? wenn nihct, empfehle ich dir unbedingt vorher noch einen crashkurs zu machen.
falls du nochmehr fragen hast, versuche dir gerne zu helfen....ich weiss wie schwer das ist und habe hie im portal auch sehr viele nuetzliche tips bekommen
lg,
maike


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BeitragVerfasst: 10 Jan 2006 22:17 
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maike28 hat geschrieben:
wenn du laenger als 183 tage im jahr nicht in dtl. bist, bist du auch nicht verpflichtet dort weiter deine steuern zu zahlen = doppelbesteuerungsabkommen...lg,
maike


Liebe Maike, das ist leider völliger Quatsch und absoluter Unsinn! Wäre ja auch zu schön: Ein halbes Jahr in Deutschland steuerfrei arbeiten und das andere halbe Jahr in BRA urlauben.


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BeitragVerfasst: 10 Jan 2006 22:54 
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@Ulrico, das hast Du missverstanden. Wenn Du in Deutschland arbeitest zahlst Du dort auch Deine Steuern. Egal wie lange du anschliessend Urlaub in Brasilien machst.


Soweit ich weiß, gilt seit diesem Jahr sowieso ein neues Steuerrecht und es hat sich diesbezüglich einiges geändert.
Zumindest früher war es so, dass der deutsche Arbeitnehmer bei mehr als 186 Tage Auslandsaufenthalt pro Steuerjahr nicht mehr in Deutschland steuerpflichtig war. Er hat seine Steuern für diese Tage vom Finanzamt wieder zurückbekommen, bzw. hatte sie schon von Anfang nicht bezahlt, weil vom Arbeitgeber die Auslandstätigkeit beim Finanzamt gemeldet wurde.
Eigentlich musste dann der Arbeitnehmer seine Steuern in dem Land entrichten in dem er tätig ist. Dieses war aber nur in der Theorie so. Das brasilianische Finanzamt hat keinerlei Informationen über die Anwesenheit der ausländischen Arbeitnehmer, welche ihren Gehalt in Deutschland bekommen. Ich kenne etliche die jahrelang in Deutschland ihren steuerfreien Gehalt bekommen haben und in Brasilien keinen Real abgetreten haben.



Bis dann
Bagi


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BeitragVerfasst: 10 Jan 2006 23:17 
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hallo bagi,

du hast recht - das doppelbesteuerungsabkommen zw brasilien und dtl. ist abgelaufen, aber laut unserem steuerberater, bleibt diese regelung mit den 183 oder 186 tagen weiterhin bestehen...so dass weder mein dt. ag noch ich steuern in dtl. zahlen muessen


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BeitragVerfasst: 10 Jan 2006 23:18 
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Registriert: 22 Okt 2005 23:03
Beiträge: 38
Wohnort: SANTOS - SP
hallo bagi,

du hast recht - das doppelbesteuerungsabkommen zw brasilien und dtl. ist abgelaufen, aber laut unserem steuerberater, bleibt diese regelung mit den 183 oder 186 tagen weiterhin bestehen...so dass weder mein dt. ag noch ich steuern in dtl. zahlen muessen


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 Betreff des Beitrags: dünnes Eis
BeitragVerfasst: 10 Jan 2006 23:50 
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Registriert: 21 Okt 2005 17:00
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Hi,
also mit der Sache Steuern sollte man sehr gut aufpassen. Man ist verpflichtet sein WELTEINKOMMEN anzugeben. :?
Wenn man nur kurze Zeit im Ausland ist z.B. als Monteur oder Trainer u.ä. dann ist dann nicht so schlimm kräht kein Hahn nach.. :lol:
aber wenn man vor hat im Ausland länger zu bleiben und wies der Teufel so viel, die Behörden mal nachforschen, kann es unter umständen sehr sehr teuer werden. :shock: :shock:
Macht euch da am besten schlau mit einen Berater vor Ort... sonst könnte das dünne Eis brechen.
Sollter Ihr von einem Unternehmen entsendetet werden, besteht darauf, das man euch berät.... :!:

Gruss aus Sao Paulo

PS: Das Doppelversteuerungsabkommen wurde zum 01.01.2006 aufgelöst. Ihr bekommt die Steuern in dem Land eingezogen in dem Ihr euer Gehalt bekommt und ihr müsst in dem Land Steuern zahlen wo Ihr wohnt und arbeitet... das war früher nicht so.. jetzt ab 01.01.2006 isso!



"....dumm ist der, der dummes tut...." zitat Forrest Gump


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 Betreff des Beitrags: Re: dünnes Eis
BeitragVerfasst: 11 Jan 2006 01:04 
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Beiträge: 364
Wohnort: São Paulo
Vinhedense hat geschrieben:
Hi,
Sollter Ihr von einem Unternehmen entsendetet werden, besteht darauf, das man euch berät.... :!:

Was soll das für eine Beratung sein? Das Unternehmen oder der Steuerberater wird natürlich darauf aufmerksam machen, dass die Steuern pflichtgemäß zu bezahlen sind.



Bis dann
Bagi


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BeitragVerfasst: 11 Jan 2006 13:44 
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Beiträge: 7
Wohnort: Ratingen - Indaiatuba
Ist es eigentlich nicht besser sich sich einen Entsendungsvertrag geben zu lassen, aber dann halt alle 3 Monate das Land übers WE nach Argentinien zu verlassen um dann wieder neu die 3 Monate Spesen zu bekommen????
Oder geht das nicht wegen dem Steuerrecht, Visa und der Arbeitserlaubnis???


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BeitragVerfasst: 11 Jan 2006 14:09 
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Beiträge: 418
Bagi hat geschrieben:
Zumindest früher war es so, dass der deutsche Arbeitnehmer bei mehr als 186 Tage Auslandsaufenthalt pro Steuerjahr nicht mehr in Deutschland steuerpflichtig war. Er hat seine Steuern für diese Tage vom Finanzamt wieder zurückbekommen, bzw. hatte sie schon von Anfang nicht bezahlt, weil vom Arbeitgeber die Auslandstätigkeit beim Finanzamt gemeldet wurde.


Moin,
Es gab bestimmet Tätigkeiten im Ausland nach irgendeinem Erlass, die blieben steuerfrei.
Wer nicht in diesen Bereich viel bekam seinen Steuern nur wieder, wenn er diese Zeit (ich meinen ab 183 Tagen???) in Deutschland keinen Wohnsitz hatte.

Hat aber funktioniert. Das Finanzamt fragte bei mit nach ob ich wirklich auch nicht ein kleines Zimmer hatte, danach gab’s das Geld zurück.



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