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 Betreff des Beitrags: Fahren mit brasilianischer Führerschein in Deutschland ?!
BeitragVerfasst: 30 Jul 2007 18:32 
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Hallo

ich muß euch jetzt doch mal fragen, weil ich immer wieder 2 Seiten höre, was eigentlich Sache ist

Wenn man nur einen brasilianischen (nationalen) Führerschein hat und mit "Schengen-Visum" als Tourist in Europa einreist (sprich ..Einreisestempel im Pass) - darf man dann in Europa mit dem Auto fahren oder nicht ?

Grade erzählte mir ein deutscher Polizist (!), daß es seiner Meinung nach erlaubt ist, als Touri nur mit einem nationalen Führerschein zu fahren, aber er war sich auch nicht 100% sicher, weil solche Fälle fast nicht vorkommen..... wenn dem aber so ist, für was brauche ich dann noch den internationalen brasilianischen Führerschein ? Oder ist das nur Geldmache ?

Würd mich freuen, wenn mich wer aufklären könnte

Danke

Gunni


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BeitragVerfasst: 30 Jul 2007 21:25 
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JA! Darf man :!:

Genaueres findest Du unter: http://www.verkehrsportal.de

8)



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 Betreff des Beitrags: Re: Fahren mit brasilianischer Führerschein in Deutschland ?
BeitragVerfasst: 30 Jul 2007 21:54 
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Gunni hat geschrieben:
für was brauche ich dann noch den internationalen brasilianischen Führerschein ? Oder ist das nur Geldmache ?



Zitat aus adac.de:

"Der internationale Führerschein ist ein Reisedokument, das von den Straßenverkehrsbehörden (Führerscheinstellen) aufgrund zwischenstaatlicher Verträge ausgestellt wird. Er soll vor allem den amtlichen Verkehrsüberwachungsorganen (insbesondere der Polizei) die Feststellung erleichtern, ob ein ausländischer Kfz-Führer mit der für sein Fahrzeug erforderlichen Fahrerlaubnis unterwegs ist."

(http://www.adac.de/Recht_und_Rat/Fuehre ... efault.asp)

oi gunni,

der internationale führerschein ersetzt also nie den nationalen führerschein, sondern er setzt, umgekehrt, die existenz eines nationalen führerscheins voraus.

um geldmache geht es wohl nicht oder jedenfalls weniger, da ja die feststellungsfunktion (siehe zitat) schon sinn macht.

alleine schon die tatsache, dass der internationale FS in mehreren sprachen abgefasst ist, zeigt das.

die für dich massgebliche frage ist also nur die, ob es zwischen brasilien und deutschland einen zwischenstaatlichen vertrag gibt, der den brasilianischen staatsbürger verpflichtet, in deutschland NEBEN (nicht: statt!) seinem brasilianischen FS auch einen internationalen FS bei sich zu führen.



gruesse, diter

Certo dia, o índio pegou a canoa e remou, remou, remou até encontrar a bela Iara, que o levou para o fundo das águas.


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BeitragVerfasst: 30 Jul 2007 22:25 
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uebrigens habe ich noch etwas "lustiges" zum thema bei adac.de entdeckt (gebe ja zu, dass es leicht off topic ist). Zitat:

"Wer noch nicht im Besitz des neuen EU-Führerscheins im Scheckkartenformat ist, sollte beachten, dass zum 1.9.2002 die Verordnung über den Internationalen Kraftfahrzeugverkehr geändert wurde. Seit der Novellierung ist für den Erhalt eines Internationalen Führerscheins eine EU- oder EWR-Fahrerlaubnis - also ein Kartenführerschein mit der neuen Klasseneinteilung - nötig."

ich habe bis heute keinen scheckkarten FS, wei er - national - nach wie vor nicht noetig ist.

als ich im letzten jahr einen neuen internationalen FS brauchte, wollte man mich, offenbar folgerichtig, auch zum erwerb eines nationalen scheckkarten FS ueberreden.

da ich jedoch hart blieb (gebuehrenschneiderei, gunni, dein thema), habe ich jetzt immer noch meinen alten grauen (!) nationalen FS einerseits und einen internationalen FS mit gueltigkeit von 2006 bis 2009 andererseits.



gruesse, diter

Certo dia, o índio pegou a canoa e remou, remou, remou até encontrar a bela Iara, que o levou para o fundo das águas.


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BeitragVerfasst: 31 Jul 2007 03:49 
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mal angenommen - bin auf Besuch in D und werde in einer Kontolle mit einem Bierchen zuviel von den lieben Freunden angehalten.
Zeige meinen bras. Führerschein,oder auch einen internationalen ( bras. )
Was passiert ?


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BeitragVerfasst: 31 Jul 2007 08:59 
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1306 hat geschrieben:
mal angenommen - bin auf Besuch in D und werde in einer Kontolle mit einem Bierchen zuviel von den lieben Freunden angehalten.
Zeige meinen bras. Führerschein,oder auch einen internationalen ( bras. )
Was passiert ?



Die Polizisten rufen ihre Kollegen, gehen einmal um sie herum und fangen dann an zu lachen.

Aber vorsicht!!!

Wenn du BR bist und kein D, dann kannst du zu einer teuren Sicherheitsleistung verdammt werden, da ja Fluchtgefahr besteht.


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BeitragVerfasst: 31 Jul 2007 09:52 
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Registriert: 07 Aug 2006 16:07
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Danke an alle für die guten Infos

@Mazzaropi

Dein link war echt gut - hab's nun sogar mit Gesetzesgrundlage gefunden und für alle Interessierten mal schnell ins Forum kopiert;

Zitat:
Brasilien ist Mitgliedsstaat sowohl des Pariser Abkommens über den Straßenverkehr von 1926 als auch des Wiener Übereinkommens von 1968. Daraus ergibt sich, dass der brasilianische Führerschein in den übrigen Mitgliedsstaaten, zu denen auch Deutschland gehört, ANERKANNT wird.

§ 4 Abs. 2 IntKfzVO bestimmt:
Die Fahrerlaubnis ist durch einen gültigen nationalen oder internationalen Führerschein (Artikel 7 und Anlage E des Internationalen Abkommens über Kraftfahrzeugverkehr vom 24. April 1926 - RGBl. 1930 II S. 1234 -, Artikel 41 und Anhang 7 des Übereinkommens über den Straßenverkehr vom 8. November 1968 - BGBl. 1977 II S. 809 - oder Artikel 24 und Anlage 10 des Übereinkommens über den Straßenverkehr vom 19. September 1949 - Vertragstexte der Vereinten Nationen 1552 S. 22 -) nachzuweisen.

Ausländische nationale Führerscheine, die nicht in deutscher Sprache abgefaßt sind, die nicht in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum ausgestellt worden sind oder die nicht dem Anhang 6 des Übereinkommens über den Straßenverkehr vom 8. November 1968 entsprechen, müssen mit einer Übersetzung verbunden sein, es sei denn, die Bundesrepublik Deutschland hat auf das Mitführen der Übersetzung verzichtet.

Sofern der brasilianische Führerschein dem Muster des Anhangs 6 des Wiener Übereinkommens entspricht, ist keine Übersetzung erforderlich.


Wenn ich's richtig verstanden habe, gibts sogar ein Abkommen, bei dem u.a. sowohl Brasilien als auch Deutschland gegenseitig nationale Führerscheine akzeptieren ?!

Der Nachweis kann demnach WAHLWEISE über nationalen oder internationalen Führerschein des Herkunftslandes erfolgen ?!

Hab mir noch den Anhang 6 des Wiener Übereinkommens angesehen und den Eindruck, daß sich eher Deutschland nicht an das Muster hält denn Brasilien (was die Klassen betrifft) - ...und Adressangaben würden auch bei der Übersetzung fehlen (im Brasi-Schein stehen dafür Mama oder Papa drin :wink:)

Denke also, damit sollte auch keine Übersetzung ins deutsche notwendig sein ?!

Wenn so ein Abkommen existiert, beruht das doch auf Gegenseitigkeit und demnach hat Brasilien exakt die gleichen Verpflichtungen gegenüber EU-Bürgern einzuhalten, oder ist das falsch ?


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BeitragVerfasst: 31 Jul 2007 19:31 
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Registriert: 20 Mai 2007 14:31
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Wohnort: Wiesbaden, Rio & São Paulo
Gunni hat geschrieben:
Danke an alle für die guten Infos

@Mazzaropi

Dein link war echt gut - hab's nun sogar mit Gesetzesgrundlage gefunden und für alle Interessierten mal schnell ins Forum kopiert;

Zitat:
Brasilien ist Mitgliedsstaat sowohl des Pariser Abkommens über den Straßenverkehr von 1926 als auch des Wiener Übereinkommens von 1968. Daraus ergibt sich, dass der brasilianische Führerschein in den übrigen Mitgliedsstaaten, zu denen auch Deutschland gehört, ANERKANNT wird.

§ 4 Abs. 2 IntKfzVO bestimmt:
Die Fahrerlaubnis ist durch einen gültigen nationalen oder internationalen Führerschein (Artikel 7 und Anlage E des Internationalen Abkommens über Kraftfahrzeugverkehr vom 24. April 1926 - RGBl. 1930 II S. 1234 -, Artikel 41 und Anhang 7 des Übereinkommens über den Straßenverkehr vom 8. November 1968 - BGBl. 1977 II S. 809 - oder Artikel 24 und Anlage 10 des Übereinkommens über den Straßenverkehr vom 19. September 1949 - Vertragstexte der Vereinten Nationen 1552 S. 22 -) nachzuweisen.

Ausländische nationale Führerscheine, die nicht in deutscher Sprache abgefaßt sind, die nicht in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum ausgestellt worden sind oder die nicht dem Anhang 6 des Übereinkommens über den Straßenverkehr vom 8. November 1968 entsprechen, müssen mit einer Übersetzung verbunden sein, es sei denn, die Bundesrepublik Deutschland hat auf das Mitführen der Übersetzung verzichtet.

Sofern der brasilianische Führerschein dem Muster des Anhangs 6 des Wiener Übereinkommens entspricht, ist keine Übersetzung erforderlich.


Wenn ich's richtig verstanden habe, gibts sogar ein Abkommen, bei dem u.a. sowohl Brasilien als auch Deutschland gegenseitig nationale Führerscheine akzeptieren ?!

Der Nachweis kann demnach WAHLWEISE über nationalen oder internationalen Führerschein des Herkunftslandes erfolgen ?!

Hab mir noch den Anhang 6 des Wiener Übereinkommens angesehen und den Eindruck, daß sich eher Deutschland nicht an das Muster hält denn Brasilien (was die Klassen betrifft) - ...und Adressangaben würden auch bei der Übersetzung fehlen (im Brasi-Schein stehen dafür Mama oder Papa drin :wink:)

Denke also, damit sollte auch keine Übersetzung ins deutsche notwendig sein ?!

Wenn so ein Abkommen existiert, beruht das doch auf Gegenseitigkeit und demnach hat Brasilien exakt die gleichen Verpflichtungen gegenüber EU-Bürgern einzuhalten, oder ist das falsch ?


Denk aber daran, daß es dafür Fristen gibt. So weit ich informiert bin, kann ein Ausländer innerhalb von einem Jahr einen deutschen Führerschein beantragen wenn er im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis ist.


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 Betreff des Beitrags: das Thema....
BeitragVerfasst: 31 Jul 2007 20:30 
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Registriert: 24 Jul 2007 16:24
Beiträge: 315
gab es schon einmal in einem anderen Forum... nur andersrum... zeig
mal einem BR Bullen Deinen grauen Lappen und fasele ihm was vom
Wiener Abkommen 1926 vor..... für Brasi-Land empfehle ich auf jeden
Fall auch den intern. FS, möglichst noch mit einem Stempel von DETRAN
und der Rest ist dann "Verhandlungssache".... GUTE FAHRT :wink:


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BeitragVerfasst: 03 Aug 2007 10:51 
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Beiträge: 297
Wohnort: vorhanden
Du darft nach Einreise 6 Monate mit einem Brasi Fuehrerschein in Deutschland fahren, danach gilt es als fahren ohne Erlaubnis. Bei dauerhaft in Deutschland lebenden Brasilianern gelten diese 6 Monate ab erstmaliger Einreise!


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