Danke an alle für die guten Infos
@Mazzaropi
Dein link war echt gut - hab's nun sogar mit Gesetzesgrundlage gefunden und für alle Interessierten mal schnell ins Forum kopiert;
Zitat:
Brasilien ist Mitgliedsstaat sowohl des Pariser Abkommens über den Straßenverkehr von 1926 als auch des Wiener Übereinkommens von 1968. Daraus ergibt sich, dass der brasilianische Führerschein in den übrigen Mitgliedsstaaten, zu denen auch Deutschland gehört, ANERKANNT wird.
§ 4 Abs. 2 IntKfzVO bestimmt:
Die Fahrerlaubnis ist durch einen gültigen nationalen oder internationalen Führerschein (Artikel 7 und Anlage E des Internationalen Abkommens über Kraftfahrzeugverkehr vom 24. April 1926 - RGBl. 1930 II S. 1234 -, Artikel 41 und Anhang 7 des Übereinkommens über den Straßenverkehr vom 8. November 1968 - BGBl. 1977 II S. 809 - oder Artikel 24 und Anlage 10 des Übereinkommens über den Straßenverkehr vom 19. September 1949 - Vertragstexte der Vereinten Nationen 1552 S. 22 -) nachzuweisen.
Ausländische nationale Führerscheine, die nicht in deutscher Sprache abgefaßt sind, die nicht in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum ausgestellt worden sind oder die nicht dem Anhang 6 des Übereinkommens über den Straßenverkehr vom 8. November 1968 entsprechen, müssen mit einer Übersetzung verbunden sein, es sei denn, die Bundesrepublik Deutschland hat auf das Mitführen der Übersetzung verzichtet.
Sofern der brasilianische Führerschein dem Muster des Anhangs 6 des Wiener Übereinkommens entspricht, ist keine Übersetzung erforderlich.
Wenn ich's richtig verstanden habe, gibts sogar ein Abkommen, bei dem u.a. sowohl Brasilien als auch Deutschland gegenseitig nationale Führerscheine akzeptieren ?!
Der Nachweis kann demnach WAHLWEISE über nationalen oder internationalen Führerschein des Herkunftslandes erfolgen ?!
Hab mir noch den Anhang 6 des Wiener Übereinkommens angesehen und den Eindruck, daß sich eher Deutschland nicht an das Muster hält denn Brasilien (was die Klassen betrifft) - ...und Adressangaben würden auch bei der Übersetzung fehlen (im Brasi-Schein stehen dafür Mama oder Papa drin

)
Denke also, damit sollte auch keine Übersetzung ins deutsche notwendig sein ?!
Wenn so ein Abkommen existiert, beruht das doch auf Gegenseitigkeit und demnach hat Brasilien exakt die gleichen Verpflichtungen gegenüber EU-Bürgern einzuhalten, oder ist das falsch ?