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 Betreff des Beitrags: Falls (Super-) Gringo in Brasilien heiraten will...
BeitragVerfasst: 11 Feb 2005 09:40 
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Registriert: 07 Jan 2005 09:37
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Service und Informationen des Auswärtigen Amtes,
aufzurufen unter
http://www.alemanha.org.br/de/informati ... p?codn=219

Es gibt dort auch einige downloads.

Hier einige Auszüge:

Eheschließung in Brasilien

Wenn Sie sich als Deutscher entscheiden, hier in Brasilien zu heiraten, müssen Sie sich mindestens 30-35 Tage am Eheschließungsort aufhalten, weil die Aufgebotsfrist 30-35 Tage beträgt. Sie kann gekürzt werden, wenn ein wichtiger Grund vorliegt, der dem Standesamt mitgeteilt und vom Richter genehmigt werden muß.

Sie sollten zunächst bei dem zuständigen Standesbeamten (in der Regel das "cartorio" in dem Ort, wo Ihr(e) Verlobte(r) wohnt) anfragen, welche Unterlagen benötigt werden.
Generell müssen jedoch stets folgende Unterlagen vorgelegt werden (wenn Sie nicht in Deutschland geboren sind oder dort keinen Wohnsitz mehr haben, können andere oder weitere Unterlagen notwendig sein, hierüber informiert Sie das "cartorio"):




gültigen Reisepaß

erneut ausgestellte Geburtsurkunde oder Auszug aus dem Register des Standesamtes des Ortes, wo Sie geboren sind. Dieser Auszug sollte nicht älter als 6 Monate sein

deutsches Ehefähigkeitszeugnis, ausgestellt von dem Standesamt Ihres aktuellen deutschen Wohnortes - hierzu benötigen Sie auch eine aktuelle Geburtsurkunde Ihres/Ihrer Verlobten und deren/dessen Ledigkeitsbescheingung mit Übersetzung durch einen vereidigten Übersetzer

bei Wohnsitz in Brasilien Bescheinigung der zuständigen deutschen Auslandsvertretung über den Familienstand des Heiratswilligen auf Grundlage eines Ehefähigkeitszeugnis des Standesamtes des letzten deutschen Wohnorts



Den Reisepass legen Sie im Original vor, alle anderen Dokumente müssen in Deutschland durch den zuständigen Regierungspräsidenten des jeweiligen Bundeslandes vorbeglaubigt und danach der zuständigen Konsularvertretung Brasiliens zur Legalisation eingereicht werden.

Dokumente, die in Brasilien amtlich anerkannt werden sollen, müssen mit der entsprechenden Übersetzung in die portugiesische Sprache vorgelegt werden. Diese Übersetzung kann in Brasilien durch einen vereidigten Übersetzer erfolgen oder in Deutschland durch einen beim Landgericht eingetragenen Übersetzer, dessen Unterschrift vom Landgerichtspräsidenten überbeglaubigt sein muß. Auch diese amtliche Übersetzung bedarf der konsularischen Legalisation durch die brasilianische Auslandsvertretung in Deutschland.

Zwei Zeugen mit gültigem Ausweis müssen zugegen sein. Ein Dolmetscher ist nur dann erforderlich, wenn die Heiratswillligen die Sprache nicht beherrschen, da sie über die Rechte und Pflichten, die sie übernehmen, informiert werden müssen.

Durch eine Heirat bekommt ein nach Brasilien als Tourist eingereister Ausländer nicht automatisch eine Aufenthaltsgenehmigung.
In der Regel muß eine Aufenthaltsgenehmigung für einen längerfristigen Aufenthalt in Brasilien bei der Konsularabteilung der brasilianischen Botschaft in Berlin oder dem für den Wohnort zuständigen brasilianischen Konsulat beantragt werden.

Wird nach der Heirat die Umwandlung des Touristenvisums in eine Aufenthaltsgenehmigung vor Ort beantragt, muß mit einer längeren Bearbeitungszeit, während der keine Arbeitsaufnahme gestattet ist, gerechnet werden.

Nach der Eheschließung sollte die Heiratsurkunde von der deutschen Auslandsvertretung, in dessen Amtsbezirk die Ehe geschlossen worden ist, legalisiert werden.

Wenn eine spätere Übersiedlung nach Deutschland geplant ist, könnte es sinnvoll sein, in Deutschland ein Familienbuch anzulegen.
Nähere Einzelheiten finden Sie auf dieser Seite.

Grundsätzlich führen die Ehegatten nach der Heirat solange ihren Geburtsnamen weiter, bis sie in Deutschland beim Standesbeamten oder im Ausland bei einem Konsularbeamten eine Namenserklärung abgegeben haben. Diese muss insbesondere vor der Neuausstellung eines Passes auf einen gemeinsamen Ehenamen abgegeben werden und kann erst nach Bestätigung durch den deutschen Standesbeamten in diesen aufgenommen werden.

Falls Sie weitere Fragen haben, die Sie nicht erst bei einer persönlichen Vorsprache ansprechen wollen, schreiben Sie uns eine Email oder rufen Sie uns an.



_________________________________
Schöne Grüße,
tinto


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BeitragVerfasst: 02 Mär 2005 21:49 
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Und was eventuell auch noch zu beachten hat:
Mann/Frau darf sich nicht illegal in Brasilien aufhalten. Z.B wenn der Hochzeitstermin nach der 180 Tage erlaubten Aufenthaltsdauer gelegt ist. Einfach die Strafe nachzubezahlen geht nicht. Das war früher mal so.



Bis dann
Bagi


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BeitragVerfasst: 03 Mär 2005 02:42 
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Bitte, warum muß denn so überraschend SG heiraten. Ist der schwanger?

Wenn ja, von was denn?

Gruss

Manfred


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BeitragVerfasst: 03 Mär 2005 11:42 
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Trem Mineiro hat geschrieben:
Bitte, warum muß denn so überraschend SG heiraten. Ist der schwanger?

Bitte richtig lesen:
Es stand da geschrieben: Falls (Super-) Gringo heiraten will
Also:
1. Er muss nicht....
2. Wir wissen auch nicht, ob er will.......



_________________________________
Schöne Grüße,
tinto


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BeitragVerfasst: 03 Mär 2005 17:00 
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Beiträge: 186
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tinto hat geschrieben:

Wir wissen auch nicht, ob er will.......



Der kann gar nicht wollen, denn wenn dieses weibl. Wesen, das ggf. an einer Verehelichung mit SG interessiert wäre, von seinen sonstigen (Um)Trieben erfahren würde, bekäme er ganz schnell was aufs Horn ...
Da ist der viel zu clever unser SG, ist ja schließlich kein Gringo sondern ein Supergringo.

Gruß

H-J


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BeitragVerfasst: 03 Mär 2005 19:31 
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Registriert: 16 Dez 2004 14:20
Beiträge: 1030
Wohnort: Belo Horizonte - Wiesbaden
Hallo Ihr,

wenn ich mir so den Thread „ ok, ich gebe es zu….“ Mit diesen intimem Getuschel zwischen Maninha und SG ansehe und das da auch noch ein Hilfeschrei von SG sein soll, ……… ich weis nicht, ich weis nicht, irgendwas ist da im Busch.

Und dann noch: L:- und :grgr: und gar kein :humping:

Schaunmamal.

Manfredo


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BeitragVerfasst: 04 Mär 2005 23:18 
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Registriert: 29 Nov 2004 12:52
Beiträge: 128
:bprust: :bprust: :bprust: :bprust: :bprust: :nogr:

Hi Manfred

Das einzige, dass im Busch sein könnte wäre(n) "Vanessa`s" Freund(e)...und dann muss SG aufpassen, weil laut seinem Bericht ist sie mit einem Traficant zusammen :phear:.

LG

Maninha


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BeitragVerfasst: 04 Mär 2005 23:33 
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Registriert: 26 Nov 2004 21:23
Beiträge: 2034
Hi Maninha,

das ist alles Taktik von SG:

Er sucht sich eine Frau namens Vanessa in Rio (ich schätz mal bis spätestens Juli ist er wieder hier) - ist auch logisch - denn mit der kann er dann seinen bereits äusserst ausgeprägten Carioca-Dialekt weiter pflegen. :mrgreen:

Da sie aber mit einem Traficante zusammen ist, muss er logischerweise flüchten ............ also ab nach Minas (wo es sowieso besser ist) ............ zumindest habe ich immer bei SG gelesen "BH ...... 1.Welt ......."
Ausserdem kommt er so auch etwas von der (Gefahren)-ZONE weg. In BH ist die zum Glück zu teuer.

Logo, logo kommt dann ein Mini-Gringo ................. und vielleicht auch ein "prôprio negócio".

Das klingt jetzt zwar alles sehr an den Haaren herbeigezogen, aber ich gehe jede Wette ein, dass genau das in SG´s Kopf herumspukt.

P.S. Für die Übergangszeit in BH (Verstecken vor Traficante / Budensuche / Kind zeugen ......) biete ich dir (SG) wieder die 2 Matrazen an und das kleine Zimmerchen. Diesmal solltest du die Matrazen aber nebeneinander legen. :lol:



Man sieht sich,
Lemi

http://www.brasilien-forum.net


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