Service und Informationen des Auswärtigen Amtes,
aufzurufen unter
http://www.alemanha.org.br/de/informati ... p?codn=219
Es gibt dort auch einige downloads.
Hier einige Auszüge:
Eheschließung in Brasilien
Wenn Sie sich als Deutscher entscheiden, hier in Brasilien zu heiraten, müssen Sie sich mindestens 30-35 Tage am Eheschließungsort aufhalten, weil die Aufgebotsfrist 30-35 Tage beträgt. Sie kann gekürzt werden, wenn ein wichtiger Grund vorliegt, der dem Standesamt mitgeteilt und vom Richter genehmigt werden muß.
Sie sollten zunächst bei dem zuständigen Standesbeamten (in der Regel das "cartorio" in dem Ort, wo Ihr(e) Verlobte(r) wohnt) anfragen, welche Unterlagen benötigt werden.
Generell müssen jedoch stets folgende Unterlagen vorgelegt werden (wenn Sie nicht in Deutschland geboren sind oder dort keinen Wohnsitz mehr haben, können andere oder weitere Unterlagen notwendig sein, hierüber informiert Sie das "cartorio"):
gültigen Reisepaß
erneut ausgestellte Geburtsurkunde oder Auszug aus dem Register des Standesamtes des Ortes, wo Sie geboren sind. Dieser Auszug sollte nicht älter als 6 Monate sein
deutsches Ehefähigkeitszeugnis, ausgestellt von dem Standesamt Ihres aktuellen deutschen Wohnortes - hierzu benötigen Sie auch eine aktuelle Geburtsurkunde Ihres/Ihrer Verlobten und deren/dessen Ledigkeitsbescheingung mit Übersetzung durch einen vereidigten Übersetzer
bei Wohnsitz in Brasilien Bescheinigung der zuständigen deutschen Auslandsvertretung über den Familienstand des Heiratswilligen auf Grundlage eines Ehefähigkeitszeugnis des Standesamtes des letzten deutschen Wohnorts
Den Reisepass legen Sie im Original vor, alle anderen Dokumente müssen in Deutschland durch den zuständigen Regierungspräsidenten des jeweiligen Bundeslandes vorbeglaubigt und danach der zuständigen Konsularvertretung Brasiliens zur Legalisation eingereicht werden.
Dokumente, die in Brasilien amtlich anerkannt werden sollen, müssen mit der entsprechenden Übersetzung in die portugiesische Sprache vorgelegt werden. Diese Übersetzung kann in Brasilien durch einen vereidigten Übersetzer erfolgen oder in Deutschland durch einen beim Landgericht eingetragenen Übersetzer, dessen Unterschrift vom Landgerichtspräsidenten überbeglaubigt sein muß. Auch diese amtliche Übersetzung bedarf der konsularischen Legalisation durch die brasilianische Auslandsvertretung in Deutschland.
Zwei Zeugen mit gültigem Ausweis müssen zugegen sein. Ein Dolmetscher ist nur dann erforderlich, wenn die Heiratswillligen die Sprache nicht beherrschen, da sie über die Rechte und Pflichten, die sie übernehmen, informiert werden müssen.
Durch eine Heirat bekommt ein nach Brasilien als Tourist eingereister Ausländer nicht automatisch eine Aufenthaltsgenehmigung.
In der Regel muß eine Aufenthaltsgenehmigung für einen längerfristigen Aufenthalt in Brasilien bei der Konsularabteilung der brasilianischen Botschaft in Berlin oder dem für den Wohnort zuständigen brasilianischen Konsulat beantragt werden.
Wird nach der Heirat die Umwandlung des Touristenvisums in eine Aufenthaltsgenehmigung vor Ort beantragt, muß mit einer längeren Bearbeitungszeit, während der keine Arbeitsaufnahme gestattet ist, gerechnet werden.
Nach der Eheschließung sollte die Heiratsurkunde von der deutschen Auslandsvertretung, in dessen Amtsbezirk die Ehe geschlossen worden ist, legalisiert werden.
Wenn eine spätere Übersiedlung nach Deutschland geplant ist, könnte es sinnvoll sein, in Deutschland ein Familienbuch anzulegen.
Nähere Einzelheiten finden Sie auf dieser Seite.
Grundsätzlich führen die Ehegatten nach der Heirat solange ihren Geburtsnamen weiter, bis sie in Deutschland beim Standesbeamten oder im Ausland bei einem Konsularbeamten eine Namenserklärung abgegeben haben. Diese muss insbesondere vor der Neuausstellung eines Passes auf einen gemeinsamen Ehenamen abgegeben werden und kann erst nach Bestätigung durch den deutschen Standesbeamten in diesen aufgenommen werden.
Falls Sie weitere Fragen haben, die Sie nicht erst bei einer persönlichen Vorsprache ansprechen wollen, schreiben Sie uns eine Email oder rufen Sie uns an.