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BeitragVerfasst: 15 Mär 2007 00:33 
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oi, thomas
kannst du mir vielleicht per pn mitteilen, wie deine vorgehensweise war. habe dasselbe auch vor.



o sol nasce pra todos; a sombra pra quem merece.


hispaniolanews


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BeitragVerfasst: 15 Mär 2007 07:41 
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thomas hat geschrieben:
Wir haben übrigens vor ein paar Wochen für meine Frau die dt. Staatsbürgerschaft beantragt. Vor ein paar Tagen kam der Brief, dass sie sich morgen ihre Einbürgerungsurkunde abholen darf. Das alles ohne Stress, ohne bras. Botschaft und als doppelte Staatsangehörigkeit. Bin begeistert.


Siehst Du, thomas, so toll läuft das hier in Deutschland mit den Behörden. :wink:

Wir haben das letztes Jahr auch gemacht.



_________________________________
Schöne Grüße,
tinto


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BeitragVerfasst: 15 Mär 2007 14:07 
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rsrs :) Verwaltung in D fand ich übrigens schon immer gut, das dt. Ö-Recht ist in seiner ganzen Anlage klasse. Nur was durch die Politik draus gemacht wird, ist manchmal bescheiden.

Mikelo, einfach zur zuständigen Einwanderungsbehörde gehen (in Berlin: Bezirksämter) und dort mit dem Bearbeiter sprechen. Die geben DIr dann eine Liste mit Dokumenten mit, die Du beibringen darfst. Geburtsurkunden, Gehaltsbescheinigungen, Führungszeugnisse etc. nichts besonderes.
Dann bringst Du die Dokumente hin und unterschreibst das Anmeldungsformular und das wars.

Brasilien zählt jetzt als Land, dass nicht aus der Staatsangehörigkeit entlässt (stimmt aber gar nicht) -- und somit muss man nicht mehr bei der bras. Botschaft die Entlassung beantragen.


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BeitragVerfasst: 15 Mär 2007 14:44 
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thomas hat geschrieben:
Brasilien zählt jetzt als Land, dass nicht aus der Staatsangehörigkeit entlässt (stimmt aber gar nicht) -- und somit muss man nicht mehr bei der bras. Botschaft die Entlassung beantragen.


:roll: ähhhh

Was denn jetzt :?: Hier wiedersprichst Du Dir doch selbst :!:

Natürlich entlässt Brasilien aus der Staatsbürgerschaft, allerdings ist das ganze nur Show!
Selbst wer einen Wisch bekommt auf dem steht das er nicht mehr bras. Staatsbürger ist, kann jederzeit mit seine Geburtsurkunde in Brasilien bei der PF einen neuen Pass holen.
Da fragt keiner nach einer Bescheinigung über evtl. angenommene andere Staatsangehörigkeiten. So wie die dt. Konsulate das machen!


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BeitragVerfasst: 15 Mär 2007 17:48 
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Na wie ich sagte.. die Brasilianer entlassen aus der Staatsbürgerschaft.. aber die deutsche Einwanderungsbehörde *nimmt an*, dass sie es nicht tun. Also fragen Sie erst gar nicht nach der Entlassung (!!!).

Meine Frau hält gerade ihre Einbürgerungsurkunde in den Händen. :)


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BeitragVerfasst: 16 Mär 2007 21:28 
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Was soll eigentlich der Quatsch der letzten threads, Einbürgerung mit Aufgabe der BR Staatsbürgerschaft?

Meine Sra ist Brasileira und ich Deutscher, unsere Tochter hat beide Nationalitäten. Dabei werden wir es auch belassen, denn damit können wir sowohl in D als auch in BR leben.

Da meine Sra. nach einer (hoffentlich nie eintretenden) Trennung auch sofort wieder Richtung BR starten würde, gibt es auch keinen Grund für sie Deutsche zu werden.

Zum ursprünglichen post kann ich auch nur sagen, ist nur in BR zu lösen, denn dort kann die Anerkennung der Staatsbürgerschaft unter Vorlage der Geburtsurkunden der Eltern erfolgen. Alles andere ist Glück.

ciao
Patecuco


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BeitragVerfasst: 16 Mär 2007 22:04 
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patecuco hat geschrieben:
Was soll $eigentlich der Quatsch der letzten threads.

Meine Sra ist Brasileira und ich Deutscher, unsere Tochter hat beide Nationalitäten. Dabei werden wir es auch belassen, denn damit können wir sowohl in D als auch in BR leben.

Da meine Sra. nach einer (hoffentlich nie eintretenden) Trennung auch sofort wieder Richtung BR starten würde, gibt es auch keinen Grund für sie Deutsche zu werden.
..

ciao
Patecuco


Also, Patecuco, das ist ja wohl etwas flach. Was hat denn die doppelte Staatsbürgerschaft mit der Trennung oder einer Rückkehr nach Brasilien zu tun? Es geht um die Annehmlichkeiten jetzt.

Als da wären:
Einreise in Länder, wo Brasilianer (anders als Deutsche) ein Visum brauchen, wo EU-Bürger mit Schengen-Abkommen leichter einreisen können oder wo der deutsche konsularische Schutz besser ist (und zwar auch und gerade in Brasilien, aber auch in allen spanischsprachigen Ländern), es geht um das Wahlrecht (meine Frau hat jetzt erstmals an einer Kommunalwahl teilgenommen und die Partei gewählt, die sie wollte und nicht die, der ich als Politiker angehöre) , es geht um Grundrechte, die nur Deutschen zustehen (wie Berufsfreiheit, Versammlungsfreiheit, Freizügigkeit), es geht um Erleichterungen bei der Kontoeröffnung und Kreditwürdigkeit und Vergünstigungen, z.B. bei der Autoversicherung. Kurzum: Um mehr Freiheiten. Losgelöst von den Fesseln des Ausländerrechts.

Und ich versteh auch nicht, warum sie Deiner Sra vorenthalten bleiben sollen. Als Brasileira verliert sie nichts und kann sowieso immer zurück. Sie verliert nichts und kann nur gewinnen. Es ist doch egal, ob sie nach einer Trennung in Deutschland bleiben will oder nach Brasilien geht. Ein Aufenthaltsrecht hier hat sie auch, wenn sie sich von Dir trennt, nur die deutsche Staatsangehörigkeit erhält sie dann schwerer.

Meine Frau kann vor oder nach einer Trennung machen was sie will: hier bleiben oder nach Brasilien gehen oder nach Spanien ziehen, ganz wie es ihr beliebt.

Ach ja und zur Asugangsfrage: Da sollte mal beim brasilianischen Konsulat nachgefrgt werden. Vielleicht freuen die sich ja, wenn mal zur Abwechslung jemand Brasilianerin werden will.



_________________________________
Schöne Grüße,
tinto


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BeitragVerfasst: 17 Mär 2007 01:47 
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Registriert: 26 Nov 2004 20:45
Beiträge: 1509
patecuco hat geschrieben:
Was soll eigentlich der Quatsch der letzten threads, Einbürgerung mit Aufgabe der BR Staatsbürgerschaft?


Wer liest ist im Vorteil. Es geht um die doppelte Staatsbürgerschaft.


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 Betreff des Beitrags: Doppelbuerger Brasilien-Deutschland
BeitragVerfasst: 17 Mär 2007 13:44 
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Beiträge: 814
Wohnort: Fortaleza/CE/Brasil
Mal ne Frage.
Ist es nicht so, dass ein Deutscher Staatstangehoeriger, wenn
er die Brasilianische Staatsbuergerschaft annimmt, die Deutsche
verliert ?
Ich habe einen Bekannten hier, der gebenten wurde als er Brasilianer wurde, den Deutschan Pass an das Konsulat einzusenden.

Ist das richtig ???



Leben oder sich geschaeftlich betätigen in Fortaleza
oder Ceará ? WIR HABEN IMMER NEUE UND SERIOESE ANGEBOTE !


fortalezaconsult


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BeitragVerfasst: 17 Mär 2007 14:40 
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Beiträge: 1509
Du verlierst die deutsche Staatsbürgerschaft bei Annahme der brasilianischen Staatsbürgerschaft nur dann, wenn Du Dir vorher keine Beibehaltegenehmigung geholt hast. Diese ist einfach zu bekommen.


Zuletzt geändert von thomas am 17 Mär 2007 16:30, insgesamt 1-mal geändert.

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