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BeitragVerfasst: 17 Mär 2007 16:28 
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Registriert: 08 Feb 2007 20:33
Beiträge: 70
Zitat:
Durch Geburt (sogenanntes Optionsmodell)
Durch Geburt im Inland wird ein Kind Deutscher, wenn ein Elternteil zu diesem Zeitpunkt seit 8 Jahren seinen gewöhnlichen rechtmäßigen Aufenthalt in Deutschland hat (§ 4 Abs. 3 StAG).
Kinder, die auf diese Weise die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben, haben in der Regel mindestens eine weitere Staatsbürgerschaft. Zwischen dem 18. und 23. Lebensjahr müssen sie gem. § 29 StAG gegenüber der Staatsbürgerschaftsbehörde erklären, ob sie die deutsche Staatsangehörigkeit behalten wollen oder die andere Staatsangehörigkeit vorziehen (Erklärungspflicht).
http://de.wikipedia.org/wiki/Deutsche_Staatsangeh%C3%B6rigkeit


Ich hatte einmal nach der Info oben ge-Googelt, da ich davon schon einmal gehört hatte. Keine Ahnung wie das sich verhällt, wenn ein Elternteil Deutscher ist.



Brasiliens Nordosten - Man spricht Deutsch!
Deutschsprachige Reiseführung in Paraìba und
Umgebung: http://www.brasiland.de/Schwermann-Tourismo.339.0.html


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BeitragVerfasst: 17 Mär 2007 16:31 
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Registriert: 26 Nov 2004 20:45
Beiträge: 1509
Da gehts nur um die Fälle, wenn beide Elternteile Ausländer sind.

Ist mindestens ein Elternteil Deutscher, ist das Kind auch Deutscher (und bekommt die Staatsbürgerschaft des zweiten Elternteiles als doppelte)


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