Zitat:
Durch Geburt (sogenanntes Optionsmodell) Durch Geburt im Inland wird ein Kind Deutscher, wenn ein Elternteil zu diesem Zeitpunkt seit 8 Jahren seinen gewöhnlichen rechtmäßigen Aufenthalt in Deutschland hat (§ 4 Abs. 3 StAG).
Kinder, die auf diese Weise die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben, haben in der Regel mindestens eine weitere Staatsbürgerschaft. Zwischen dem 18. und 23. Lebensjahr müssen sie gem. § 29 StAG gegenüber der Staatsbürgerschaftsbehörde erklären, ob sie die deutsche Staatsangehörigkeit behalten wollen oder die andere Staatsangehörigkeit vorziehen (Erklärungspflicht).
http://de.wikipedia.org/wiki/Deutsche_Staatsangeh%C3%B6rigkeit
Ich hatte einmal nach der Info oben ge-Googelt, da ich davon schon einmal gehört hatte. Keine Ahnung wie das sich verhällt, wenn ein Elternteil Deutscher ist.