Wenn Dein Vater zum Zeitpunkt Deiner Geburt bereits Deutscher Staatsangehöriger war, hast Du gar keinen Anspruch auf eine zweite Staatsangehörigkeit. Nach dt. Recht zählt sicher der Zeitpunkt Deiner Geburt, wenn Dein Vater da schon wingebürgert war, hast Du somit auch "nur" die dt. Staatsangebörigkeit.
In welchem Jahr bis Du denn geboren und wann wurde Dein Vater in Deutschland eingebürgert?
Davon abgesehen das es nicht unüblich ist das sich eingebürgerte Brasilianer beim nächsten Urlaub ind er "alten" Heimat wieder einen bras. Pass holen, ändert dies nichts daran das nach deutschem Recht somit die dt. Staatsangehörigkeit erlischt.
Es seidenn es liegt eine s.g. Beibehaltungsgenehmigung vor. Hierzu gibt es ja schon einige Berichte im Archiv. Auch ist es umstritten ob Brasilianer die bras. Staatsangehörigkeit überhaupt rechtswirksam nach bras. recht aufgeben/verlieren können. Da ja nach bras. Gesetz jeder der in Brasilien geboren wird oder wenigstens einen bras. Elternteil hat automatisch auch bras. Staatsbürger ist.
Ist denn Dein Vater schon mal mit dem dt. Pass nach Brasilien gereist? Würde mich mal interesieren. Denn da wird er mit einem dt. Pass sicher Probleme haben, denn die PF wird es nicht interessieren das er in Deutschland eingebürgert wurde und somit die bras. Staatsangehörigkeit aufgeben musste. Für die ist und bleibt er Brasilianer.
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