Brummelbärchen hat geschrieben:
Wer hier in Brasilien an einer Limitada beteiligt ist, sollte sich folgenden Sachverhalts bewusst sein:
Ltda schützt Privatvermögen nicht immer!
Der Sinn einer Juristischen Person ist es, den oder die Besitzer bzw. deren privates Vermögen im Falle eines Konkurses des Unternehmens zu schützen. Ziel ist es damit unternehmerische Tätigkeit und Risikobereitschaft und damit wirtschaftliches Wachstum zu fördern bzw. zu ermöglichen.
Dieser Grundsatz, dass es nicht möglich ist Forderungen gegenüber eines konkursiten Unternehmens bei deren Gesellschaftern geltend zu machen, kann nur dann aufgeweicht werden, wenn Betrug oder böser Wille vorliegt. Dies findet man so weltweit in allen relevanten Rechtsystemen und in der Rechtssprechung.
Nicht so in Brasilien...
Zwar ist die Gesetzeslage auch hier völlig klar: Ein Durchgriff auf das private Vermögen ist nur möglich bei Betrug. Aber...
Die Arbeits-Justiz ignoriert dies und abekennt die juristische Rechtspersönlichkeit auch bei gewöhnlichen Konkursen. Betroffene Arbeitnehmer können damit alle offenen Forderungen (Lohn, Ferienguthaben, INSS etc.) dierekt bei irgendeinem der Sócios (selbst wenn dieser nur 1% am Unternehmen gehalten hat) einklagen.
Das höchste Arbeitsgericht stützt diese Rechtsprechung, und das STF hat bis jetzt Klagen dagegen nicht entgegengenommen, da angeblich kein direkter Verstoss gegen die Verfassung vorliegt (was natürlich der Fall wäre: Eigentumsgarantie...).
Wie auch immer: Falls jemand von Euch eine Ltda. mit Angestellten hat, kann darum nur dringend empfohlen werden dafür zu sorgen, dass bei vor einem Konkurs alle Forderungen der Arbeitnehmer befriedigt werden. Lieferanten, der Staat (Steuern) sind weniger wichtig, da diese nicht bei der Arbeits-Justiz klagen können. Das gilt selbstverständlich auch, wenn jemand schwarz beschäftigt wird und selbst bei Bagatellbeträgen!
Ganz allgemein muss (leider) gesagt werden, dass die Arbeits-Justiz hier in BR extrem arbeitnehmerfreundlich ist, und die Klagebereitschaft der Angestellten sehr hoch. Man kann als Arbeitgeber gar nicht vorsichtig genug sein und sicht doppelt und dreifach absichern.
BB'
BB
Ich nehme mir die Freiheit heraus hier noch einen Nachtrag zu verfassen.
Wenn ein Arbeitgeber (auch Soçio eine LtdA) vor Arbeitsgericht verknurrt wird zu bezahlen kommt in diesem Falle auch ein Eigenheim (Ben de Familia) unter den Hammer.
Das ist bei "natürlichen " Schulden nicht der Fall, da ist das "Ben de Familia" geschützt.
Es gibt noch einen weiteren Fall, wo das "Ben de Familia" nicht geschützt ist und zwar wenn
das Condominio nicht bezahlt wird und das Condominio und die übrigen Stockwerkeigentümmer
den Schuldner vor Gericht zerren.
Quellen : mein Anwalt
und
http://jus2.uol.com.br/doutrina/texto.asp?id=7019abraço
James