Zitat:
Besuchsrecht? Von der Threaderstellerin weiß man nur, dass er kein Sorgerecht hat. Ein alleiniges Sorgerecht führt nicht automatisch zu einem Aufenhaltsbestimmungsrecht! Ein Umgangsrechtsausschluß ist sehr selten, nur bei sex. Übergriffen, Drogenkonsum u.ä.
Eliane hat geschrieben, dass die Mutter das Sorgerecht
und das Aufenthaltsbesimmungsrecht hat. Der Vater hat ein Besuchsrecht.
Gegen was verstösst also die Mutter, wenn sie mit dem Kind nach Brasilien geht. Sie nimmt ihm kein Besuchsrecht und nutzt ihr Aufenthaltsbesimmungsrecht.
Zitat:
Wie schon gesagt, der Vater sollte schleunigst seinen RA beauftragen. Der wird ihm sicher kompetente Auskünfte geben können, was er ja scheinbar auch schon gemacht hat.
Was ihm aber nix bringt. Die Rechtslage, wenn sie so ist, wie ich es aus den Infos von Eliane richtig zusammenfasse, ist eindeutig. Er hat 0 Chance.
Zitat:
Interessant ist auch Deine letze Aussage. Jedem Erwachsenen wird hier in diesem Forum davon abgeraten, nach Brasilien auszuwandern, die Gründe brauche ich hier nicht zu wiederholen, aber für ein Kind kann es natürlich auch viel besser sein......
Da das Forum hier kein Gericht ist, möchte ich gerne erläutern was ein Gericht unter "ZUM WOHLE DES KINDES" versteht:
Schauen wir uns die Situation in Brasilien an: Die Mutter und eine Vaterperson sind vorhanden. Allzu schlecht scheint die finanzielle Lage nicht zu sein, sonst könnte man nicht Mal schnell einfach so hin- und herjetten.
Der leibliche Vater geht arbeiten, hat somit selbst keine Zeit für das Kind. Und jetzt wird es eben pervers: Er
sichert mit seiner Arbeit den Lebensunterhalt. Deshalb
muss er arbeiten. Schliesslich muss er ja auch Alimente an das Kind zahlen. Also ist es
besser für das Kind es bleibt bei der Mutter und der Vater arbeitet in Deutschland. Das ist Rechtssprechung. Haost mi?