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BeitragVerfasst: 26 Jan 2007 16:49 
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Sorry, aber hier wird Einiges durcheinandergewürfelt.

Mal angenommen, dass diese Geschichte so stimmt, dann ist folgende Vorgehensweise für den Vater fast Pflicht:

1. Strafanzeige wegen Kindesentführung stellen, wie auch schon vom Anwlt empfohlen. Die Erfolgsaussichten sind hier durchaus hoch anzusehen.

2. Zivilrechtlich kann der Vater einen Antrag auf Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts und des Sorgerechts auf sich stellen. Ist bei diesem Verhalten der Mutter auch sehr wahrscheinlich, dass er dieses auch erhält.

Übrigens kann der Vater den erhöhten Kostenaufwand für die Wahrnehmung seines Umgangsrechts auch der Mutter anteilig in Rechnung stellen.

Es kann für den Vater rechtlich sehr negativ sein, wenn er hier erst mal abwartet, da dann unterstellt werden könnte, dass ihm sein Kind nicht interessiert. Alleine deswegen sollte er unverzüglich seinen Anwalt mit der Durchsetzung seiner Rechte (UND übrigens auch seiner Pflichten) beauftragen.

Natürlich kann dies ein langwieriger Prozess werden, aber im Hinblick auf das Wohl des Kindes (und nur darum geht es hier) ist ein Tätigwerden des Vaters unbedingt notwendig.

Der Kindesvater sollte unbedingt sofort tätig werden. Das Jugendamt hilft ihm sicher auch weiter und zeigt ihm alle Möglichkeiten auf.

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BeitragVerfasst: 26 Jan 2007 17:03 
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Zitat:
1. Strafanzeige wegen Kindesentführung stellen, wie auch schon vom Anwlt empfohlen. Die Erfolgsaussichten sind hier durchaus hoch anzusehen.
Ich bin mir fast sicher, dass er diesen Prozess verliert. Er hat nur ein Besuchsrecht. Sonst nichts.
Zitat:
2. Zivilrechtlich kann der Vater einen Antrag auf Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts und des Sorgerechts auf sich stellen. Ist bei diesem Verhalten der Mutter auch sehr wahrscheinlich, dass er dieses auch erhält.
Erst nach Abschluss dieses Prozesses hätte er eine Chance bei Punkt 1. Aber warum sollte ein Gericht ihm das Sorge- und Aufenthaltsrecht zusprechen?
Zitat:
Übrigens kann der Vater den erhöhten Kostenaufwand für die Wahrnehmung seines Umgangsrechts auch der Mutter anteilig in Rechnung stellen.
Das ist richtig. Aber nicht von den Alimenten abziehen. Unterhaltszahlungen sind rechtlich anders gestellt als Forderungen.
Zitat:
Es kann für den Vater rechtlich sehr negativ sein, wenn er hier erst mal abwartet, da dann unterstellt werden könnte, dass ihm sein Kind nicht interessiert. Alleine deswegen sollte er unverzüglich seinen Anwalt mit der Durchsetzung seiner Rechte (UND übrigens auch seiner Pflichten) beauftragen.
Auch das ist richtig und wird bei Gericht negativ ausgelegt.
Zitat:
Natürlich kann dies ein langwieriger Prozess werden, aber im Hinblick auf das Wohl des Kindes (und nur darum geht es hier) ist ein Tätigwerden des Vaters unbedingt notwendig.
Der gesamte Prozess könnte 2-3 Jahre dauern. Da der Kontakt des Vaters in dieser Zeit abbricht, bekommt die Mutter dann alle Rechte zugesprochen - zum Wohl des Kindes....
Zitat:
Der Kindesvater sollte unbedingt sofort tätig werden. Das Jugendamt hilft ihm sicher auch weiter und zeigt ihm alle Möglichkeiten auf.
PRUST, das ist Arbeit für die Beamten. Und wer sagt denn, dass das Mädchen in Brasilien nicht eine bessere Zukunft hat? Es ist nämlich überhaupt nichts bekannt über die Situation vor Ort.



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Severino


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BeitragVerfasst: 26 Jan 2007 17:58 
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@severino

Deine Rechtsauffassung ist sehr interessant, allerding unrichtig.

Besuchsrecht? Von der Threaderstellerin weiß man nur, dass er kein Sorgerecht hat. Ein alleiniges Sorgerecht führt nicht automatisch zu einem Aufenhaltsbestimmungsrecht! Ein Umgangsrechtsausschluß ist sehr selten, nur bei sex. Übergriffen, Drogenkonsum u.ä.

Wie schon gesagt, der Vater sollte schleunigst seinen RA beauftragen. Der wird ihm sicher kompetente Auskünfte geben können, was er ja scheinbar auch schon gemacht hat.

Interessant ist auch Deine letze Aussage. Jedem Erwachsenen wird hier in diesem Forum davon abgeraten, nach Brasilien auszuwandern, die Gründe brauche ich hier nicht zu wiederholen, aber für ein Kind kann es natürlich auch viel besser sein...... Ist das nicht ein bisschen "merkwürdig"?

p


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BeitragVerfasst: 26 Jan 2007 18:14 
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Zitat:
Besuchsrecht? Von der Threaderstellerin weiß man nur, dass er kein Sorgerecht hat. Ein alleiniges Sorgerecht führt nicht automatisch zu einem Aufenhaltsbestimmungsrecht! Ein Umgangsrechtsausschluß ist sehr selten, nur bei sex. Übergriffen, Drogenkonsum u.ä.
Eliane hat geschrieben, dass die Mutter das Sorgerecht und das Aufenthaltsbesimmungsrecht hat. Der Vater hat ein Besuchsrecht.
Gegen was verstösst also die Mutter, wenn sie mit dem Kind nach Brasilien geht. Sie nimmt ihm kein Besuchsrecht und nutzt ihr Aufenthaltsbesimmungsrecht.
Zitat:
Wie schon gesagt, der Vater sollte schleunigst seinen RA beauftragen. Der wird ihm sicher kompetente Auskünfte geben können, was er ja scheinbar auch schon gemacht hat.
Was ihm aber nix bringt. Die Rechtslage, wenn sie so ist, wie ich es aus den Infos von Eliane richtig zusammenfasse, ist eindeutig. Er hat 0 Chance.
Zitat:
Interessant ist auch Deine letze Aussage. Jedem Erwachsenen wird hier in diesem Forum davon abgeraten, nach Brasilien auszuwandern, die Gründe brauche ich hier nicht zu wiederholen, aber für ein Kind kann es natürlich auch viel besser sein......
Da das Forum hier kein Gericht ist, möchte ich gerne erläutern was ein Gericht unter "ZUM WOHLE DES KINDES" versteht:
Schauen wir uns die Situation in Brasilien an: Die Mutter und eine Vaterperson sind vorhanden. Allzu schlecht scheint die finanzielle Lage nicht zu sein, sonst könnte man nicht Mal schnell einfach so hin- und herjetten.
Der leibliche Vater geht arbeiten, hat somit selbst keine Zeit für das Kind. Und jetzt wird es eben pervers: Er sichert mit seiner Arbeit den Lebensunterhalt. Deshalb muss er arbeiten. Schliesslich muss er ja auch Alimente an das Kind zahlen. Also ist es besser für das Kind es bleibt bei der Mutter und der Vater arbeitet in Deutschland. Das ist Rechtssprechung. Haost mi?



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Severino


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BeitragVerfasst: 26 Jan 2007 18:28 
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dierk_0476 hat geschrieben:
Ist es NUR in Pernambuco so, das man erst nach einem Jahr Ehe die perma bekommt?
wenn nein, hat sich damit deine Frage auch beantwortet, Elaine

Zu meiner Frage, ich war mit meiner Frau bei der PF und der nette Herr sagte ihr, das die Perma erst nach einem Jahr gültiger Ehe ausgestellt wird, vielleicht ist das auch neu seit diesem Jahr, aber ich glaube, das gilt Landesweit, somit könne auch die beiden nicht nur wegen der perma geheiratet haben @ Elaine


Dich müssen sie irgendwie verarscht haben. Das mit dem einen Jahr gibts nicht. Nach dem alten Ausländergesetz bekommst Du sofort den Status der Permanência, lediglich die Ausstellung Deines entgültigen Ausländerausweises kann viele Monate dauern. Nach dem neuen Entwurf für ein Ausländergesetz - übrigens immer noch nicht durch - sollen es vier Jahre bis zur Permanência werden, vorher nur temp. Visum.

Nimm Dir einen bras. Anwalt.


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BeitragVerfasst: 26 Jan 2007 18:30 
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Elaine hat geschrieben:
Wie es hier schon vermutet wurde soll er das Schulgeld bezahlen denn sie und ihr Superehemann haben nicht das Geld dafür .
Das fängt ja gut an. :evil:
Zum Wohle der Kleinen fliegt er hin denn sonst würde sie ja total den Anschluss an die Schule verlieren .


Aha! Ziehe meine Aussage von vorhin zurück.

Der Freund ist also ein suspekter armer bras. Stecher :twisted: der es deiner blassen Freundin mal so richtig besorgt. Das arme Kind.


Zuletzt geändert von thomas am 02 Feb 2007 17:48, insgesamt 1-mal geändert.

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BeitragVerfasst: 26 Jan 2007 19:03 
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[quote="Severino"]Eliane hat geschrieben, dass die Mutter das Sorgerecht und das Aufenthaltsbesimmungsrecht hat. Der Vater hat ein Besuchsrecht.
Gegen was verstösst also die Mutter, wenn sie mit dem Kind nach Brasilien geht. Sie nimmt ihm kein Besuchsrecht und nutzt ihr Aufenthaltsbesimmungsrecht. [quote]

Sorry, es gibt kein Besuchsrecht, was Du meinst heißt Umgangsrecht, siehe § 1684 BGB und das ist ein Recht des Kindes auf den Umgang mit BEIDEN Elternteilen

Elaine hat geschrieben: "Sie hat alleiniges Sorgerecht und somit auch das Aufenthaltsbestimmungsrecht." d.h. sie glaubt, dass die Mutter das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht hat. Interessant erscheint hier vielleicht folgender Link:

http://www.rechtsanwalt.com/anwalt/urte ... recht.html

Auch wenn Du glaubst, dass der Vater 0 Chancen hat, dann muss es trotzdem nicht so sein. Falls der Vater tatsächlich Wert auf den Umgang mit seinem Kind legt, dann ist die Vorgehensweise eben so, wie ich beschrieben habe.

Woher willst Du wissen, was ein Gericht "ZUM WOHLE DES KINDES" versteht? Nach Deinen bisherigen Ausführungen zum Thema glaube ich nicht, dass Du einen näheren Bezug zur deutschen Gerichtsbarkeit hast.

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BeitragVerfasst: 26 Jan 2007 21:02 
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Du hast recht, Eliane vermutet, dass die Mutter das Aufenthaltsbestimmungsrecht hat. Das wäre demzufolge zunächst zu prüfen. Denn das ist entscheidend.
Mit Besuchsrecht meine ich das Umgangsrecht. Ich bin schon zulange in der Schweiz und habe die exakten deutschen Begriffe schon längst durch die exakten Schweizer Begriffe ersetzt......
Und das Umgangsrecht verhindert die Mutter nicht. Das Kind und der Vater können miteinander "umgehen". Dann fliegt es halt ständig hin und her, was sicher nicht zum Wohle des Kindes ist.
Entscheidend ist hier wieder das Aufenthaltsbestimmungsrecht und wer dieses ausübt. Das hat mit alleinigem Sorgerecht zunächst nicht unbedingt etwas zu tun.
Unter der Vorraussetzung, dass das alleinige Sorgerecht, bzw. das Aufenthaltsbestimmungsrecht nicht bei der Mutter liegt, so hat der Vater natürlich nicht 0 Chancen. Wenn es so wäre, dann wären sie zwar nicht 0, aber sehr gering. Jeder Anwalt, der was anderes behauptet ist nur an seinem Honorar interessiert und vielleicht noch daran einen fast aussichtslosen Fall doch gewinnen zu können. Die Chance besteht ja immerhin.
ZUM WOHL DES KINDES:
Dazu kann ich Dir sehr wohl bestätigen, dass ein deutsches Gericht genau so argumentiert hat. Ein Deutscher mit seiner türkischen Frau, die 1996 mit ihrerm Sohn in die Türkei ging hat genau das erlebt.
Das Gericht ist bei seiner Entscheidung davon ausgegangen, dass es für das deutsche Kind in der Türkei, wo auch diese Frau einen neuen Mann hatte besser ist, als in Deutschland mit einem alleinerziehenden arbeitenden Vater. Bei der Entscheidung hat dies einen Einfluss, nicht ob es hier um Deutschland, Brasilien oder die Türkei geht. Natürlich kann man versuchen mit der Reiseinformation vom auswärtigen Amt über Brasilien das Gericht zu beeinflussen. Das erhöht die Chance schon wieder um ein paar Punkte. Richtig gut wird es dann erst, wenn dem neuen Vater pädophile Neigungen unterstellt werden, oder dass die Mutter die Tochter in das erwähnte Busch-Bordell verhökern will. Dazu braucht es aber Belege (oder begründeten Verdacht) und keine Unterstellungen. Sonst könnte ja auch die Mutter behaupten der Vater hätte rein sexuelle Interessen an der Rückkehr der Kleinen....
Also, soll der Mann von Elianes Freundin zum Anwalt und dann hier berichten, wie der Prozess ablief. Solange hier nicht alle Fakten klar sind, kann niemand sagen wie es ausgehen würde. Ein entscheidender Faktor ist die Situation in Brasilien. Darüber weiss niemand was, ausser, dass da noch zwei Kinder sind... Also Eliane, klär uns auf....



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Severino


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BeitragVerfasst: 26 Jan 2007 21:46 
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Richtig!

In dem Fall der türkischen Mutter hat das Gericht tatsächlich so argumentiert. Allerdings wird das Gericht immer die Einzelfälle betrachten und dieser Fall liegt eben anders, da die Mutter ja scheinbar keine Brasilianerin ist.

Es ist immer schwer, ohne vollständige Informationen ein verbindliche Aussage zu treffen oder sogar die Chancen eines positiven Ausgangs einer gerichtlichen Auseinandersetzung zu erahnen. Wenn aber der Vater jetzt nichts unternimmt, dann wird er eben der Zahlmeister bleiben und ab und zu einen Brasilienurlaub mit dem Besuch seines Kindes verknüpfen dürfen. Möglicherweise kann ihm sein Kind dann später auch noch vorwerfen, nichts unternommen zu haben, wenn es irgendwann auf die schiefe Bahn geraten sollte.

Ob es für das Kind gut ist, dass es nun in Brasilien zur Schule gehen wird, kann ich auch nicht abschließend beurteilen. Dass das Kind nun schon mit 6 Jahren eine neue Sprache lernen kann ist schon mal einer der positiven Seiten. Und die Zukunftsaussichten mit einer guten Schulausbildung sind dort ja auch nicht schlechter....

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BeitragVerfasst: 26 Jan 2007 21:59 
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ja, jetzt verstehen wir uns.
Obwohl ich bezweifle, dass der Vater gute Chancen hat, wenn die Mutter erst einmal wirklich verheiratet ist und dazu der Brasilianer noch in geordneten und gesicherten Verhältnissen lebt.
Aber noch ist es ja vermutlich nicht so. Und daher ist das die beste Chance für den Kindsvater.
Wenn er jetzt nichts unternimmt oder abwartet und hofft dass sie mit der Kleinen doch wieder zurückkommt, verliert er Zeit, die er vielleicht gar nicht mehr hat.
Eine Klage kann man ja auch wieder zurückziehen. Kostet dann zwar trotzdem, aber die Mühlen fangen an zu mahlen....
Also, mal schauen, was uns Eliane noch verrät...... es sind einfach noch zu viele Unbekannte.
Wer hat das Aufenthaltsbestimmungsrecht? Wurde das überhaupt geregelt?
Wie ist die Situation in Brasilien? Sind sie nun verheiratet oder nicht? Lebt er in gesicherten Verhältnissen? Wo in Brasilien? Scheinbar gibt es ja telefonische Kontakte. Also, Eliane, sag uns endlich was da so ist... notfalls frag doch auch mal ihren Bruder, der ja den Kontakt geknüpft hat...



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