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Die Europäische Reiseversicherung




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 Betreff des Beitrags: Freundin und Kind nach D holen
BeitragVerfasst: 01 Feb 2006 17:29 
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Jetzt ist der Urlaub vorbei (war wirklich toll in Porto Seguro).
Möchte nun meine bras. Freundin und Ihren 3 jährigen Sohn zur Fussball WM nach Köln einladen. Wer kann mir Tipps geben, wie ich die beiden (Sie unverheiratet lebte aber 5 Jahre mit einem Mann in Brasilien zusammen und im Reisepass des Jungen steht der Name des Vaters) rechtzeitig nach Köln holen kann.


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BeitragVerfasst: 02 Feb 2006 12:04 
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Ist doch ganz einfach :!:

So schnell wie möglich die Flugtickets buchen, denn zur WM wird´s sicher eng mit Flügen nach Deutschland und dann hoffen das der Vater des Kindes die Reisegenehmigung (AUTORIZAÇÃO DE VIAGEM PARA MENORES) unterzeichnet ohne Theater zu machen :!: :roll: :?

Denn OHNE AUTORIZAÇÃO DE VIAGEM darf darf die Mutter (egal ob verheiratet oder nicht) Brasilien nicht verlassen :!: Es sei denn der Vater reist zusammen mit ihr und dem Kind :!: :wink:
Aber den wirst Du ja wohl nicht auch einladen, oder :!: :?: :twisted:

:twisted:



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BeitragVerfasst: 04 Feb 2006 08:39 
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Der Vater des Kindes wird die AUTORIZAÇÃO DE VIAGEM nicht unterschreiben! Was kann meine Freundin unternehmen? Rechtsanwalt?


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BeitragVerfasst: 06 Feb 2006 12:37 
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Mazzaropi hat geschrieben:
Ist doch ganz einfach :!:



Denn OHNE AUTORIZAÇÃO DE VIAGEM darf darf die Mutter (egal ob verheiratet oder nicht) Brasilien nicht verlassen :!: :twisted:


ääähhhmmmmm..... die mutter darf brasilien nicht verlassen?!?! :?: das kind darf brasilien nicht verlassen, wenn der vater nicht zustimmt. offiziell zumindest...

aber: bei der ersten reise hatte meine herz-dame eine AUTORIZAÇÃO DE VIAGEM selbst ausgedruckt und vom kindesvater unterschreiben lassen. hätte aber auch der nachbar oder sonstwer unterschreiben können. hat niemanden interessiert. bei der zweiten reisen hat sie auf diesen zettel ganz verzichtet und sie ist auch problemlos bei mir angekommen.

gruss
mibi


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BeitragVerfasst: 06 Feb 2006 13:24 
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mibi hat geschrieben:
...aber: bei der ersten reise hatte meine herz-dame eine AUTORIZAÇÃO DE VIAGEM selbst ausgedruckt und vom kindesvater unterschreiben lassen. hätte aber auch der nachbar oder sonstwer unterschreiben können. hat niemanden interessiert. bei der zweiten reisen hat sie auf diesen zettel ganz verzichtet und sie ist auch problemlos bei mir angekommen.

gruss
mibi


GLÜCK GEHABT :!: :!: :!:

Brasilianische Botschaft - BERLIN hat geschrieben:
Reisegenehmigung für Minderjährige

Minderjährige (Personen unter 18 Jahren) dürfen nur unbegleitet oder in Begleitung Dritter nach Brasilien reisen, wenn hierfür eine ausdrückliche Genehmigung ihrer Eltern oder gesetzlichen Vertreter vorliegt.

Wenn ein Minderjähriger lediglich in Begleitung eines der Elternteile reist, muß der andere Elternteil dies ebenfalls schriftlich genehmigen.

Hierfür ist das entsprechende Formblatt (s. Vorgehen bei Legalisierung) auszufüllen. Besitzt einer der Elternteile nicht die brasilianische Staatsbürgerschaft, muß seine Unterschrift zuvor notariell beglaubigt werden.

Für alle alleinreisenden Minderjährigen muß die Reiseerlaubnis von einem Notar, dessen Unterschrift bei der Konsularabteilung der Botschaft in Berlin hinterlegt ist, ausgestellt und danach bei der brasilianischen Botschaft in Berlin beglaubigt werden.

Besitzt ein Elternteil die brasilianische Staatsangehörigkeit bzw. ist er Inhaber des Personalausweises für Ausländer (RNE), muß er bei der Botschaft vorsprechen, um seine Unterschrift auf der Reiseerlaubnis beglaubigen zu lassen.
Für den (die) brasilianischen Elternteil(e) entfällt die Unterschriftsbeglaubigung, es genügt, daß die Reisegenehmigung vor einem Konsularbeamten unterzeichnet wird..



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BeitragVerfasst: 06 Feb 2006 23:19 
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Neee, meine Freundin möchte zusammen mit dem Kind Brasilien verlassen und nach Deutschland kommen.


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BeitragVerfasst: 08 Feb 2006 19:24 
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Koelnerfriese: Deine Freundin kann problemlos ausreisen, aber ein minderjähriges Kind kriegst Du ohne die Autorizacao nicht aus Brasilien raus. Ansonsten hat Mazaropi absolut recht: Haupsache das Formular (Formular unter http://www.consuladdobrasil.ch), wer es unterschrieben hat kann am Flughafen nicht mehr überprüft werden.... Ausserdem, wenn Du schon einen Anwalt finanzieren willst, der hier sowieso nix helfen kann, dann kannst Du auch dem Papi ein paar Reais geben, dann unterschreibt der vielleicht gerne.
Die Brasilpapis sind da komisch. Der von meiner Freundin ihren Kindern hat seinen Job geschmissen, nur damit sie kein Unterhalt bekommt. Und er hatte einen Superjob für über 4000 Reais. Danach wollte er mich umbringen und von der PF ausschaffen lassen. Da am Haus umgebaut wird habe ich ihm nur zugerufen: Vai, chegar logo, o buraco no quintal ta ja pronto...


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BeitragVerfasst: 09 Feb 2006 19:15 
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Oi gente,

meines Wissens ist es nicht so einfach, denn die Unterschrift auf dem Formular muss die Unterschrift beglaubigt sein. Steht übrigens auch auf der Homepage von der brasilianischen Botschaft.

http://www.brasilianische-botschaft.de

So wie es dort geschrieben steht, muss die Unterschrift eines Nicht-brasilianischen Elternteils notariell beglaubigt werden; bei einem brasilianischen Elternteil muss die Unterschrift in Gegenwart des Konsularbeamten erfolgen.

Meine Freundin hatte übrigens schon Probleme damit. Sie lebt als Brasilianerin in Deutschland und wollte alleine mit ihrem minderjährigen Sohn Urlaub in Brasilien machen. Bei der Einreise hatte sie keinerlei Schwierigkeiten. Den Rückflug nach Deutschland konnte sie nicht antreten, da der Vater des Kindes nicht dabei war und sie auch diese schriftliche Reisegenehmigung nicht hatte. Dass der Vater in Deutschland war und sie das alleinige Sorgerecht nach deutschem Gerichtsbeschluss hatte, interessierte in Brasilien niemanden. Sie musste in Brasilien zum Jugendrichter und durfte erst mit dessen Einverständnis, also mit richterlicher Genehmigung, aus Brasilien mit dem Kind ausreisen.

Also ich würde an deiner Stelle nicht drauf hoffen, dass alles "einfach so" klappt sondern mir die notwendigen Infos und Papiere vorher besorgen.
Sonst steht sie nachher womöglich mit gekauften Tickets in Brasilien am Flughafen und darf nicht abfliegen. Falls der Vater des Kindes sich total quer stellt, vielleicht geht ja was mit Genehmigung des "Juiz de menor"?

Auf alle Fälle wünsche ich euch viel Glück,

o namorado.


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BeitragVerfasst: 10 Feb 2006 13:26 
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Wohnort: Hier!
namorado hat geschrieben:
Oi gente,

meines Wissens ist es nicht so einfach, denn die Unterschrift auf dem Formular muss die Unterschrift beglaubigt sein. Steht übrigens auch auf der Homepage von der brasilianischen Botschaft.

http://www.brasilianische-botschaft.de

So wie es dort geschrieben steht, muss die Unterschrift eines Nicht-brasilianischen Elternteils notariell beglaubigt werden; bei einem brasilianischen Elternteil muss die Unterschrift in Gegenwart des Konsularbeamten erfolgen.

....


:roll: Das gilt aber NUR für den Fall das die Reiseerlaubnis in Deutschland via Konsulat eingeholt wird :!: :!: :!:
Das ist allerdings nicht der Fall in der von koelnerfriese gestellten Frage.
Also bitte beim Thema bleiben und nicht anfangen 2 kompl. verschiedene Sachen durcheinander zu werfen, denn sonst blickt hier keiner mehr durch :!:

Da sich koelnerfriese´s Freundin noch in BRA befindet und der Vater des Kindes ja wohl auch, müssen beide die Reiseerlaubnis beim örtlichen JUIZADO DE CRIANÇAS einholen, somit ist völlig uninteressant was auf der HP der bras. Botschaft in Berlin steht.
Wenn die Genehmigung in BRA ausgestellt wird, sind auch logischerweise keine Beglaubigungen, etc. notwendig. :?

Wieauchimmer, das Hauptproblem ist immernoch das selbe. Ohne Unterschrift des Vaters geht nichts. Sollte er sich weiterhin weigern, bleibt der Freundin (Mutter) nur vor Gericht zu gehen und das kann dauern :!: :( Also am besten eine gütliche Lösung suchen mit dem Vater. :wink:


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