namorado hat geschrieben:
Oi gente,
meines Wissens ist es nicht so einfach, denn die Unterschrift auf dem Formular muss die Unterschrift beglaubigt sein. Steht übrigens auch auf der Homepage von der brasilianischen Botschaft.
http://www.brasilianische-botschaft.deSo wie es dort geschrieben steht, muss die Unterschrift eines Nicht-brasilianischen Elternteils notariell beglaubigt werden; bei einem brasilianischen Elternteil muss die Unterschrift in Gegenwart des Konsularbeamten erfolgen.
....

Das gilt aber NUR für den Fall das die Reiseerlaubnis in Deutschland via Konsulat eingeholt wird
Das ist allerdings nicht der Fall in der von
koelnerfriese gestellten Frage.
Also bitte beim Thema bleiben und nicht anfangen 2 kompl. verschiedene Sachen durcheinander zu werfen, denn sonst blickt hier keiner mehr durch
Da sich
koelnerfriese´s Freundin noch in BRA befindet und der Vater des Kindes ja wohl auch, müssen beide die Reiseerlaubnis beim örtlichen JUIZADO DE CRIANÇAS einholen, somit ist völlig uninteressant was auf der HP der bras. Botschaft in Berlin steht.
Wenn die Genehmigung in BRA ausgestellt wird, sind auch logischerweise
keine Beglaubigungen, etc. notwendig.
Wieauchimmer, das Hauptproblem ist immernoch das selbe. Ohne Unterschrift des Vaters geht nichts. Sollte er sich weiterhin weigern, bleibt der Freundin (Mutter) nur vor Gericht zu gehen und das kann dauern

Also am besten eine gütliche Lösung suchen mit dem Vater.
