Fredi hat geschrieben:
Ich habe noch eine zusätzliche Frage zum Thema Führerschein.
Wie sieht es aus, wenn man in B als Schweizer einwandert und eine permanente Aufenthaltsbewilligung hat. Genügt der Schweizer Ausweis plus ein internationaler Ausweis in Form einer Pappe? Habe von jemandem gehört, dass man in B keinen Ausweis erhält, sondern die Fahrprüfung (Theorie und Praxis) komplett neu machen muss. Kennt jemand die aktuelle Situation?
Ganz einfach, egal ob Touristenvisum oder permanente Aufenthaltsgenehmigung, wer sich länger als 6 Monate in BRA aufhält muss seinen nationalen FS umschreiben lassen.
Dazu erkundigst Du Dich bei Deiner DETRAN Dienststelle, da jeder Bundesstaat die Umschreibung von ausl. FS anders handhabt. In einigen (z.B. MG) gibt´s einen provesorischen FS f. Ausl. bis man seine CIE hat. In anderen Bundesstaaten (z.B. RJ) gibt es dieseb prov. FS NICHT, d.h. man kann seinen FS erst dann umschreiben lassen, wenn man die CIE.

Was ja bekanntlich z.Z. 1 Jahr und länger dauert!
Das Umschreiben an sich ist einfach, den original FS mit einer beglaubigten Übersetzung zur DETRAN gehen, dort dann Infos holen wo die med./psychol. Test gemacht werden muss, Gebühr bezahlen, dann mit Testergebnis und deM FS sowie der Übersetzung zurück zur DETRAN, + 2 Fotos und den bras. FS (CNH) beantragen. Nach ca. 1 Woche kann die CNH abgeholt werden oder wird sogar direkt nach Hause geschickt. Kommt drauf an wie die DETRAN das handhabt.
FERTIG! Keine Fahrprüfung, keine theoretische Prüfung. Das einzigste was verlangt werden kann ist ein s.g. Erste Hilfe Auffrischungskurs und ein Kurs über defensives Fahren. Bietet jede Fahrschule zusammen in einem Kurs für ca. R$ 50,- an! Dieser Kurs muss aber nur 1 mal gemacht werden, die CNH muss dann alle 5 Jahre mit einem neuen med. Gutachten erneuert werden!
