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Condor




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BeitragVerfasst: 12 Okt 2006 16:57 
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So ohne Erklärung ist es ja echt gehaltvoll. Was ist der Hintergrund? Was der Vordergrund? Und was die Erklärung dafür, dass jene drei juristischen Kommentare so ausgefallen sind? Und warum kommen drei Kommentare zu dem gleichen Ergebnis? Welcher vollendeten Rechnung?



Abraços
Careca

"No risc, no fun!
MfG Microsoft"


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BeitragVerfasst: 12 Okt 2006 17:09 
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Ja, es ist ganz einfach:

Dein erster Geburtstag ist am Tag der Geburt, so steht er unter Geburtstag auch in Deinem Personalausweis. Und eben dieser Tag wird nach den Vorschriften über Fristen im BGB mitgerechnet.

Ich war da auch sehr erstaunt darüber, denn dadurch hab ich erfahren, dass alle in Wirklichkeit ihren Geburtstag falsch feiern.

Beispiel: Wenn man sein erstes Lebensjahr vollendet, wird man zwar ein Jahr alt, hat am Tag darauf aber schon seinen zweiten Geburtstag.

Ja, und wenn man so weiter lebt, vollendet man sein 65. Lebensjahr am Tag vor dem 66. Geburtstag. Weil der Tag der Geburt als erster Geburtstag mitgezählt wird.

:idea:



_________________________________
Schöne Grüße,
tinto


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BeitragVerfasst: 12 Okt 2006 17:41 
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Da ist noch ein Frägelchen: um wiviel Uhr fangt den der Tag vor dem 66 Geburtstag für einen Österreicher an wenn we in Brasilien lebt und für einen Ander der in Tokio lebt?
:diskus:
Ich fahr trotzdem weiter gratis als pinguço bis ich 65 bin, 5 Stunden vor meinem Tag vor dem 66. Geburtzeldag. :beer: :huh:


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BeitragVerfasst: 12 Okt 2006 17:46 
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Careca hat geschrieben:
So ohne Erklärung ist es ja echt gehaltvoll. Was ist der Hintergrund? Was der Vordergrund? Und was die Erklärung dafür, dass jene drei juristischen Kommentare so ausgefallen sind? Und warum kommen drei Kommentare zu dem gleichen Ergebnis? Welcher vollendeten Rechnung?

Ein Jurist ist ein gebildeter Mensch, der dein Erbe mit Wort und Schwert gegen die Erben verteidigt um es selbst zu verjubeln. :haha:


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 Betreff des Beitrags: völlig bescheuert
BeitragVerfasst: 12 Okt 2006 18:09 
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tinto hat geschrieben:
Ja, es ist ganz einfach:

Dein erster Geburtstag ist am Tag der Geburt, so steht er unter Geburtstag auch in Deinem Personalausweis. Und eben dieser Tag wird nach den Vorschriften über Fristen im BGB mitgerechnet.

Ich war da auch sehr erstaunt darüber, denn dadurch hab ich erfahren, dass alle in Wirklichkeit ihren Geburtstag falsch feiern.

Beispiel: Wenn man sein erstes Lebensjahr vollendet, wird man zwar ein Jahr alt, hat am Tag darauf aber schon seinen zweiten Geburtstag.

Ja, und wenn man so weiter lebt, vollendet man sein 65. Lebensjahr am Tag vor dem 66. Geburtstag. Weil der Tag der Geburt als erster Geburtstag mitgezählt wird.

:idea:


wenn die das Wort Geburtstag so wörtlich nehmen, dann aber bitte richtig. - Denn im Wörtlichem Sinne hat jeder Mensch nur EINEN Geburtstag :twisted: :twisted: :twisted:

65. Geburtstag bedeutet ja 65. Jubiläum des Geburtstages :idea: :idea: :idea: :idea: :idea:


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BeitragVerfasst: 12 Okt 2006 22:01 
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Registriert: 26 Jul 2006 20:16
Beiträge: 544
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Zuletzt geändert von caboclo am 23 Nov 2007 15:43, insgesamt 1-mal geändert.

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BeitragVerfasst: 13 Okt 2006 17:14 
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Registriert: 07 Jan 2005 09:37
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Nein, da bist Du richtig.

Es handelt sich halt um ein unglaubliches Definitionsproblem, das bis heute nicht gelöst ist...

Naja ich sags ja immer: In Wirklichkeit ist jeder Tag ein Geburtstag.

Und ansonsten feiern wir vollendete Jahre.



_________________________________
Schöne Grüße,
tinto


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