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 Betreff des Beitrags: Re: Gehalt und Arbeitserlaubnis
BeitragVerfasst: 23 Jan 2008 19:36 
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Registriert: 26 Nov 2004 16:30
Beiträge: 2399
Takeo hat geschrieben:
Klar, es gibt ein Gesetz, dass besagt, dass man als Ausländer nur eingestellt werden darf, wenn kein anderer (Brasilianer) den Job ausführen kann, aber wenn sich ein Konzern einen Kandidaten ausgekuckt hat... [..] Bei meiner Einstellung waren wir 8 Kandidaten im Ausleseprozess, ich war der einzige Ausländer, dieses Thema ist NIE und in KEINSTER Weise angesprochen worden...


Ja, aber bei diesem Gesetz geht es doch meines Wissens mehr um Kandidaten, die noch nicht über RNE und CTPS verfügen und nur durch den Arbeitsvertrag diese erlangen würden. Sobald du die Perma hast und die Arbeitserlaubnis stellt sich diese Frage dann prinzipiell nicht mehr, da ausländische Staatsbürger mit dauerhafter Aufenthaltsgenehmigung mit brasilianischen Staatsbürgern gleichgestellt sind (es gelten die bekannten Ausnahmen zu politischer Tätigkeit, aktivem und passivem Wahlrecht, etc. ... alles nachzulesen in der Verfassung bzw. im L6815).

Vielleicht ist auch das noch interessant, um einen Gesamtüberblick zu erhalten:
http://www.mte.gov.br/trab_estrang/leg_ ... _lista.asp



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 Betreff des Beitrags: Re: Gehalt und Arbeitserlaubnis
BeitragVerfasst: 26 Jan 2008 21:22 
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Registriert: 16 Dez 2004 14:20
Beiträge: 973
Wohnort: Belo Horizonte - Wiesbaden
Oi Gente
Die Bestimmung soll wohl auch verhindern, dass der Kandidat fuer 2-3.000 Reais scheinangestelt wird in wirklichkeit in D weiterhin sein Euro-Gehalt weitergezahlt wird, natuerlich bei Einsatz ueber 6 Monaten steuerfrei. Die Brasilianer haben dann ein paar Steuern und Sozialabgaben kassiert. Das war lange Zeit ueblich. Die Deutschen Arbeitgeber haben dabei uebersehen, dass das keine Entsendung mehr ist sondern ein Arbeitsverhaeltnis, dass einen automatisch (aber Stillschweigend bis zur Entdeckung) aus der Sozialversicherung rausgeworfen hat. Ist bloed, wenn man arbeitsunfaehig wird, die Versicherung nicht zahlt, ausser ein paar Beitraege zurueck, dazu ein paar Strafen verhaengt. Dazu sind Entsendungen an eine Tochter im Ausland sowieso im Gesetz ausgeschlossen.
Also ganz so unfair ist das Gesetz nicht sondern reagiert damit nur auf langjaehrigen Missbrauch.

Gruss

Manfred


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