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 Betreff des Beitrags: Gehalt und Arbeitserlaubnis
BeitragVerfasst: 21 Jan 2008 19:57 
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Hallo zusammen,

also, ich mache sehr merkwürdige Erfahrungen mit meiner Firma. Seit einem halben Jahr stecke ich in einem "Transferprozess" nach Brasilien. Geplant ist ein temporäres Visum für 2 Jahre.

Ich habe den Eindruck, dass die Firma mir einen Streich spielt. Folgendes habe ich heute aufgetischt bekommen:

Die Brasilianische Einwanderungsbehörde benötigt einen Nachweis über meine Erfahrungen im Job. Von der Brasilianischen Tochterfirma erfahre ich nun, dass dies ein Geschäftsbrief sein muss, vom Chef unterschrieben und von einem Brasilianischen Konsulat hier in Deutschland beglaubigt. Schön. Gut.
Jetzt der Knaller:
Dieser Erfahrungsnachweis muss mein Gehalt ausweisen, dass ich in Deutschland bekomme. UND dieses Gehalt darf nicht mehr sein, als das, welches ich in Brasilien bekommen werde. Ich habe aber ein niedrigeres Gehalt in Brasilien schon firmenintern aktzeptiert.

Ich fühl mich, (nicht nur schon allein wegen dieser Sache), richtig von meiner Firma auf gut deutsch verarscht. Kennt jemand irgendwie so eine unsinnige Regelung? Morgen werde ich mit den Anwälten dort vor Ort telefonieren.

:evil: :evil: :evil: :evil: :evil: :evil:


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 Betreff des Beitrags: Re: Gehalt und Arbeitserlaubnis
BeitragVerfasst: 21 Jan 2008 21:24 
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Diese Regelung gibt es tatsächlich, kommt vom Arbeitsministerium.
Siehe hier auf Seite 22 und hier der Wortlaut der RN 74/07 komplett.

Zitat:
Caso se trate de transferência de estrangeiro para empresa do mesmo grupo econômico, deverá, também, ser observado o disposto no art. 3º, parágrafo único, da RN nº 74/07, que somente admite a concessão de autorização de trabalho quando a soma da remuneração a ser percebida no Brasil com eventual parcela salarial a ser paga no exterior, for igual ou superior à última remuneração do estrangeiro percebida no exterior antes de sua transferência ao Brasil.


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 Betreff des Beitrags: Re: Gehalt und Arbeitserlaubnis
BeitragVerfasst: 21 Jan 2008 22:31 
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slafochmed hat geschrieben:
Dieser Erfahrungsnachweis muss mein Gehalt ausweisen, dass ich in Deutschland bekomme. UND dieses Gehalt darf nicht mehr sein, als das, welches ich in Brasilien bekommen werde. Ich habe aber ein niedrigeres Gehalt in Brasilien schon firmenintern aktzeptiert.


:shock: :roll: Steh ich jetzt auf´m Schlauch oder wo liegt denn jetzt Dein Problem? Wenn Dein Gehalt in BRA geringer ist als das in Deutschland ist, dann ist doch alles in Ordnung, oder nicht ? :oops: :roll:

Bin kein Experte auf dem Gebiet, aber mir war so als wenn das Geahlt in BRA mindestens das selber oder MEHR als in Deutschland sein muss !? :roll: Wie dem auch sei, es gibt dazu ausführliche Regelungen, wenn der obige LINK nicht holft mal bei http://www.mte.gov.br nachsehen oder Du gehts zur DRT Delegacia Regional de Trabalho und erkundigts Dich dort mal persönlich. Wirst ja hoffentlich nicht irgendwo im Interior in einem Kaff arbeiten sonder in Hauptstadtnähe! [-o<

:cool:



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 Betreff des Beitrags: Re: Gehalt und Arbeitserlaubnis
BeitragVerfasst: 21 Jan 2008 22:52 
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Registriert: 21 Jan 2008 18:30
Beiträge: 4
Danke Tuxaua, hatte mir den Guia schon runtergeladen. Stimmt, die Passage. Innerhalb der gleichen Firma darf das Gehalt nicht sinken.
Ja, Mazzaropi, ist alles so gemeint wie beschrieben. Diese Regelung besagt das wirklich. Bekloppt, oder? Ich hatte erwartet, dass man Probleme bekommt, wenn man überdurchschnittlich bezahlt würde. Typisch Brasilien, unfaire Gesetze machen wo es nur geht...


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 Betreff des Beitrags: Re: Gehalt und Arbeitserlaubnis
BeitragVerfasst: 21 Jan 2008 23:29 
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Registriert: 26 Nov 2004 16:30
Beiträge: 2399
Zitat:
Caso se trate de transferência de estrangeiro para empresa do mesmo grupo econômico, deverá, também, ser observado o disposto no art. 3º, parágrafo único, da RN nº 74/07, que somente admite a concessão de autorização de trabalho quando a soma da remuneração a ser percebida no Brasil com eventual parcela salarial a ser paga no exterior, for igual ou superior à última remuneração do estrangeiro percebida no exterior antes de sua transferência ao Brasil.


Mal ganz kurz frei übersetzt:
Im Fall einer Entsendung eines Ausländers in der gleichen Unternehmensgruppe (Konzern, etc.), gemäss Art. 3 von RN nr. 74/07, wird die Arbeitserlaubnis nur erteilt, wenn die Einkünfte, die derjenige in Brasilien erhält, eingeschlossen eventueller Teilzahlungen (Ausgleichzahlungen) im Ausland, gleich oder höher sind als die Einkünfte, die er im Ausland vor seiner Entsendung nach Brasilien erhalten hat.

Ich sehe dieses Gesetz nicht als unfair an, sondern hier liegt die Motivation eindeutig darin, den heimischen Arbeitsmarkt zu schützen. Grund ist meines Erachtens eine Hemmschwelle zum Import ausländischer Arbeitskräfte zu schaffen, die Brasilianern die Arbeit wegnehmen. Für die brasilianische Firma bedeutet dies im Endeffekt, dich nur zu hohen europäischen Gehältern einstellen zu können (oder die Firma in Europa muss Ausgleich zahlen). Wie oft wird in solchen Fällen dann doch vom Arbeitnehmerimport Abstand genommen und ein Brasilianer eingestellt, der zwar weniger verdient aber dadurch eine brasilianische Familie ernähren kann?
Denn es stellt sich am Ende eine Frage, die sich allerdings nur slafochmed selbst stellen sollte und die ich natürlich keinesfalls beantworten kann: Glaubst du, dass es nicht vielleicht einen Brasilianer gibt, der eventuell diese Arbeit auch machen könnte und der nun vielleicht arbeitslos ist, weil ein Ausländer den Job bekommen hat? Die Medaille hat immer zwei Seiten, daher finde ich deine Reaktion im letzten Posting persönlich nicht unbedingt weitsichtig, sondern sehr ICH-bezogen. Und damit es vielleicht auch der Letzte kapiert: Brasilien ist schon lange kein Einwanderungsland mehr. Wenn du den Job also zu niedrigeren Gehaltsbedingungen annimmst als in Deutschland (Entsendete verdienen normalerweise immer mehr wegen Auslandszuschlägen, etc.) um "einzuwandern" und irgendwann aus dem temp. Visum ein dauerhaftes zu machen und zudem kaum Steuern zahlst - was hat der brasilianische Staat davon, ausser einem brasilianischen Arbeitslosen mehr?

Zum vorliegenden Fall:
Die deutsche Firma muss eigentlich nur gegenüber den brasilianischen Behörden erklären, dass sie (in Deutschland) die Differenz zahlt und du somit unterm Strich nicht weniger verdienst als vorher. Dann sollte einer Arbeitserlaubnis nichts im Wege stehen. Was natürlich Betrug ist.



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 Betreff des Beitrags: Re: Gehalt und Arbeitserlaubnis
BeitragVerfasst: 22 Jan 2008 01:11 
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Beiträge: 433
Seit wann gibt es dieses Gesetz ?


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 Betreff des Beitrags: Re: Gehalt und Arbeitserlaubnis
BeitragVerfasst: 22 Jan 2008 07:23 
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Beiträge: 10
Gunni hat geschrieben:
Seit wann gibt es dieses Gesetz ?


na, wohl seit dem 9.2.2007


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 Betreff des Beitrags: Re: Gehalt und Arbeitserlaubnis
BeitragVerfasst: 22 Jan 2008 13:20 
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Registriert: 27 Jun 2005 23:00
Beiträge: 1655
brasilblog hat geschrieben:

Denn es stellt sich am Ende eine Frage, die sich allerdings nur slafochmed selbst stellen sollte und die ich natürlich keinesfalls beantworten kann: Glaubst du, dass es nicht vielleicht einen Brasilianer gibt, der eventuell diese Arbeit auch machen könnte und der nun vielleicht arbeitslos ist, weil ein Ausländer den Job bekommen hat?


Digger, das ist doch Quatsch! Brasilien ist ein freies Land in einer freien Welt, und ein freier Konzern kann einstellen wen von wo und warum er will. Der Staat kann versuchen, da mitzumischen und seine Staatsangehörigen zu schützen, aber warum eine best. Person von einem Konzern eingestellt wird oder nicht, hat nichts mit dem Land oder dem Pass zu tun! In der Industrie spielen andere Dinge eine Rolle. Klar, es gibt ein Gesetz, dass besagt, dass man als Ausländer nur eingestellt werden darf, wenn kein anderer (Brasilianer) den Job ausführen kann, aber wenn sich ein Konzern einen Kandidaten ausgekuckt hat... und wen er von Grönland kommnt... gibt es 1001 Gründe, den Staat anzulügen, warum NUR Dieser Kandidat eingestellt werden soll. Bei meiner Einstellung waren wir 8 Kandidaten im Ausleseprozess, ich war der einzige Ausländer, dieses Thema ist NIE und in KEINSTER Weise angesprochen worden... Andersrum, kann der arbeitslos gewordenen Brasilianer auch in Kanada oder USA oder Australien einen Job finden etc... auch ich würde sofort meinen Job mit dem Brasilianer tauschen, der in der Schweiz gerade Marketingdirektor für unseren Markt in Zentraleuropa ist, oder mit meinen brasilianischen Freund Luis-Antonio vom Konkurrenzunternehmen, der in den USA die globale Segmentforschung leitet... Mein Standpunkt: wir sind freie Menschen in einer freien globalisierten Welt... die Europäer genauso wie die Brasilianer, der Staat kann und soll versuchen, seine Bürger zu schützen, aber letztlich kann und soll er nur begrenzt was ausrichten... siehe das ansich sinnvolle Gesetz oben!


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 Betreff des Beitrags: Re: Gehalt und Arbeitserlaubnis
BeitragVerfasst: 22 Jan 2008 18:41 
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Registriert: 27 Okt 2005 15:21
Beiträge: 199
Wohnort: Urwald
brasilblog hat geschrieben:
Zum vorliegenden Fall:
Die deutsche Firma muss eigentlich nur gegenüber den brasilianischen Behörden erklären, dass sie (in Deutschland) die Differenz zahlt und du somit unterm Strich nicht weniger verdienst als vorher. Dann sollte einer Arbeitserlaubnis nichts im Wege stehen. Was natürlich Betrug ist...
...und wenn der auffliegt ist das Visum futsch und die Ausweisung folgt. Wäre auch nicht gut für die Firma:
GUIA DE PROCEDIMENTOS des MTB hat geschrieben:
Comprovação, através do plano de cargos e salários ou de declaração sob pena do artigo 299 do Código Penal, de que a remuneração a ser paga ao estrangeiro no Brasil não será inferior à maior remuneração percebida no Brasil para o exercício da mesma função/atividade na entidade requerente

Außerdem ist dieser "fiktive" Betrag in Brasilien ab dem ersten Arbeitstag in BR zu versteuern, wenn in Deutschland noch Steuerpflicht besteht zusätzlich dort, das DBA gibt es nicht mehr.
Das die brasilianische Steuerbehörde keine Kontakte mit dem Arbeitsministerium hat bezweifele ich.
GUIA DE PROCEDIMENTOS des MTB hat geschrieben:
Caso haja recebimento de remuneração no exterior, oferecer à tributação no Brasil conforme normas da Receita Federal Brasileira, no “Formulário da Requerente e do Candidato”


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 Betreff des Beitrags: Re: Gehalt und Arbeitserlaubnis
BeitragVerfasst: 23 Jan 2008 15:51 
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Registriert: 21 Jan 2008 18:30
Beiträge: 4
Zum Thema unfaires Gesetz:

Ich finde die Gehaltsregelung unfair, weil sie verhindert, dass Leute aus Ländern mit höheren Löhnen nur einreisen können, wenn die Brasilianische Tochter diese hohen Löhne weiterzahlt. Hingegen, Einwanderer aus Billiglohnländern in Bezug auf diesen Punkt kein Problem haben einzuwandern.

Die Meinung von brasilblog, dass derjenige, der aus einem Teuerlohnland kommt und nach Brasilien einwandern möchte, und auch bereit ist sein Gehalt anzupassen, einen Brasilianischen Arbeitsplatz vernichtet, finde ich nicht ok.

Selbst wenn brasilblog recht hat und das Gesetz die Einwanderung im Grunde hemmen soll, finde ich das Gesetz unfair, weil es nur Transfers innerhalb der gleichen Firma aus Teuerlohnländern hemmt.


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