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 Betreff des Beitrags: Gemeinsames Kind ohne Heirat
BeitragVerfasst: 06 Nov 2006 17:07 
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Registriert: 06 Nov 2006 16:56
Beiträge: 2
Hallo Freunde von Brasilien,

ich habe mit meiner brasilianischen Freundin ein Kind.

Da ich im Moment noch für ca. 2 Jahre in Deutschland leben muss möchte ich
Sie einladen aber nicht heiraten.

Wisst Ihr ob es da Regelungen gibt? Schließlich hat Sie auch ein echtes deutsches Kind!

:D

Gruß und vielen Dank für eure Facklundigen Antworten!


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BeitragVerfasst: 06 Nov 2006 18:03 
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Beiträge: 73
Bist Du denn auch als Vater in der Geb.Urkunde des Kindes als Vater angegeben? Habt ihr das Kind beim dt. Konsulat in BRA als dt. Staatsbürger registriert?

Davon abgesehen benötigen bras. Staatsangehörige für einen Besich in Deutschland weder Einlandung noch Visum.

Zitat:
Cidadãos brasileiros não necessitam de visto para uma permanência de até 90 dias, em cada 6 meses, na Alemanha ou nos países membros do Acordo Schengen (Alemanha, França, Espanha, Portugal, Bélgica, os Países Baixos, Luxemburgo, Grécia, Austria, Itália, Dinamarca, Suécia, Finlândia, Noruega e Islândia) se o motivo da viagem for

-turismo
-negócio
-visita ou
-tratamento médico

http://www.brasilia.diplo.de/Vertretung ... 0dias.html


Soll Euer Kind auch nach Deutschland kommen?
Dann muss Deine Freundin auf jeden Fall einen bras. Pass ( http://www.dpf.gov.br/web/servicos/passaporte.htm ) für das Kind besorgen, denn bras. Staatsbürger dürfen Brasilien NUR mit bras. Pass verlassen und betreten.
Allerdings wird das problematisch werden, denn bei der Beantragung eines Passes für Minderjährige MÜSSEN beide Elternteile bei der PF zusammen mit dem Kind erscheinen. Evtl. musst Du hierfür bei dem entsprechenden bras. Konsulat in Deutschland eine Vollmacht (Procuração) ausstellen lassen, das Du (Vater) damit einverstanden bist das sie alleine den Pass beantragt!?! Evl. mal Rücksprache mit dem bras. Konsulat in D halten. :wink:

Ausserdem musst Du eine Reisegenehmigung für das Kind erteilen, falls es gemeinsam mit der Mutter nach D kommen sollte. Diese s.g. AUTORIZAÇÃO DE VIAGEM PARA MENORES lässt Du beim bras. Konsulat in Deutschland ausstellen.

Zitat:
Reisegenehmigung für Minderjährige

Minderjährige (Personen unter 18 Jahren) dürfen nur unbegleitet oder in Begleitung Dritter nach Brasilien reisen, wenn hierfür eine ausdrückliche Genehmigung ihrer Eltern oder gesetzlichen Vertreter vorliegt.

Wenn ein Minderjähriger lediglich in Begleitung eines der Elternteile reist, muß der andere Elternteil dies ebenfalls schriftlich genehmigen.

http://www.brasilianische-botschaft.de/ ... _mind.html


Falls die Geburt auch beim dt. Konsulat in BRA registriert wurde, kann sie auch einen Kinderpass ausstellen lassen beim Konsulat.

Viel Glück! :lol:


Zuletzt geändert von MULA am 06 Nov 2006 18:11, insgesamt 1-mal geändert.

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BeitragVerfasst: 06 Nov 2006 18:07 
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Registriert: 06 Nov 2006 16:56
Beiträge: 2
Danke für Deine Ausfürliche Erklärung!


Mir gings eigentlich mehr um die Mutter, denn ich möchte dass beide für ein Jahr nach DE kommen und das ohne Heirat. Das Brasilianische Kind ist anerkannt und das steht auch in der Geburtsurkunde.


Gruss Martin


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 Betreff des Beitrags: Re: Antwort
BeitragVerfasst: 06 Nov 2006 18:17 
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Registriert: 18 Mai 2006 13:54
Beiträge: 73
Benito hat geschrieben:
Danke für Deine Ausfürliche Erklärung!


Mir gings eigentlich mehr um die Mutter, denn ich möchte dass beide für ein Jahr nach DE kommen und das ohne Heirat. Das Brasilianische Kind ist anerkannt und das steht auch in der Geburtsurkunde.


Gruss Martin


Da würde ich mich an Deiner Stelle mal bei der Ausländerbehörde Deiner Stadtverwaltung informieren. Für das Kind sehe ich keine Probleme, da ja offensichtlich dt. Staatsangehöriger, aber für die Mutter sehe ich Schwierigkeiten. Evtl. bekommt sie eine Aufenthaltsgenehmigung f. 1 Jahr aufgrund des Kindes !?!?!
Da Ihr aber nicht verheiratet seid, hängt es sicher davon ab was Deine ABH dazu meint und vor allem das Du nachweisen kannst, das Du für beide finanziell aufkommen kannst und genügend Wohnraum hast.
Wenn Du also z.Z. keinen festen Job hast oder gar Sozialhilfe-/ Hartz IV-Empfänger sein solltest, wird´s sicher nicht klappen.

Vielleicht findest Du auch noch Infos hierzu in folgendem Forum:

http://www.info4alien.de

Viel Glück!


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BeitragVerfasst: 06 Nov 2006 18:41 
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Registriert: 29 Nov 2004 21:27
Beiträge: 419
Moin,
Kein Problem für die Mutter.
Ein Ausländer bekommt in D eine Aufenthaltgenehmigung um mit einem Deutschen Familienangehörigen zusammen zu leben.
Das kann auch das deutsche Kind sein.



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