Bist Du denn auch als Vater in der Geb.Urkunde des Kindes als Vater angegeben? Habt ihr das Kind beim dt. Konsulat in BRA als dt. Staatsbürger registriert?
Davon abgesehen benötigen bras. Staatsangehörige für einen Besich in Deutschland weder Einlandung noch Visum.
Zitat:
Cidadãos brasileiros não necessitam de visto para uma permanência de até 90 dias, em cada 6 meses, na Alemanha ou nos paÃses membros do Acordo Schengen (Alemanha, França, Espanha, Portugal, Bélgica, os PaÃses Baixos, Luxemburgo, Grécia, Austria, Itália, Dinamarca, Suécia, Finlândia, Noruega e Islândia) se o motivo da viagem for
-turismo
-negócio
-visita ou
-tratamento médico
http://www.brasilia.diplo.de/Vertretung ... 0dias.html Soll Euer Kind auch nach Deutschland kommen?
Dann muss Deine Freundin auf jeden Fall einen bras. Pass (
http://www.dpf.gov.br/web/servicos/passaporte.htm ) für das Kind besorgen, denn bras. Staatsbürger dürfen Brasilien NUR mit bras. Pass verlassen und betreten.
Allerdings wird das problematisch werden, denn bei der Beantragung eines Passes für Minderjährige MÜSSEN beide Elternteile bei der PF zusammen mit dem Kind erscheinen. Evtl. musst Du hierfür bei dem entsprechenden bras. Konsulat in Deutschland eine Vollmacht (Procuração) ausstellen lassen, das Du (Vater) damit einverstanden bist das sie alleine den Pass beantragt!?! Evl. mal Rücksprache mit dem bras. Konsulat in D halten.
Ausserdem musst Du eine Reisegenehmigung für das Kind erteilen, falls es gemeinsam mit der Mutter nach D kommen sollte. Diese s.g. AUTORIZAÇÃO DE VIAGEM PARA MENORES lässt Du beim bras. Konsulat in Deutschland ausstellen.
Zitat:
Reisegenehmigung für MinderjährigeMinderjährige (Personen unter 18 Jahren) dürfen nur unbegleitet oder in Begleitung Dritter nach Brasilien reisen, wenn hierfür eine ausdrückliche Genehmigung ihrer Eltern oder gesetzlichen Vertreter vorliegt.
Wenn ein Minderjähriger lediglich in Begleitung eines der Elternteile reist, muß der andere Elternteil dies ebenfalls schriftlich genehmigen.http://www.brasilianische-botschaft.de/ ... _mind.html
Falls die Geburt auch beim dt. Konsulat in BRA registriert wurde, kann sie auch einen Kinderpass ausstellen lassen beim Konsulat.
Viel Glück! 