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 Betreff des Beitrags: Gesetzestexte betr. Aufnahme der Staatsbuergerschaft
BeitragVerfasst: 02 Dez 2005 16:23 
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Registriert: 02 Dez 2005 16:19
Beiträge: 2
Wo finde ich die brasilianischen Gesetzestexte/Informationen betr. Aufnahme der brasiliansichen Staatsbuergerschaft?

Danke fuer die Hilfe.

Jede Art von Dummtrolle moege sich bitte zurueckhalten
http://brasil-web.de/forum/showthread.php?t=6228

BTV


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BeitragVerfasst: 08 Dez 2005 04:24 
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Registriert: 29 Nov 2004 18:04
Beiträge: 97
Ola

Ganz genau weiß ich nicht , was du suchst, aber sehr viele Gesetzestexte findest du beim Justizministerium: http://www.mj.gov.br/
unter dem Link Estrangeiros, dann kommt ein link Permanência no Brasil
Weitere Gesetzestexte über die Pemanencia:
http://www.creci.info/Dokumente/einwand ... stimmungen
und Gesetzestexte allerdings für andere Sachen: http://www.creci.info/Gesetze.htm
Unter diesem Link : http://www.mj.gov.br/Estrangeiros/ rechts unten ist ein "Guía del Consumidor Extranjero
und auf dieser Seite findest du Links über:
Secretaria Nacional de Justiça




Naturalização

Certidões

Igualdade de Direitos

Direitos Políticos

Nacionalidade

Assentamentos


Permanência

Concessão

Transformação Vistos

Prorrogação

Certidão


Consulta a Processos

Naturalização

Permanência

Carteira Estrangeiros


Legislação

Estatuto - Lei

Estatuto - Decreto

Resoluções migração

Portaria nº 2

Links

Poder Executivo

Embaixadas




Estrutura



Also es müßte schon etwas zu finden sein was dir helfen könnte!
Auf meiner Seite : tipps und Hilfe beim Immobilienkauf , Umgang mit Anwälten und Ntare usw.

tchao

winni



http://www.brazil-investment.com


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BeitragVerfasst: 08 Dez 2005 10:09 
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Beiträge: 1509
Website des Justizministeriums über Einbürgerung:

http://www.mj.gov.br/Estrangeiros/naturalizacao.htm


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BeitragVerfasst: 10 Dez 2005 21:30 
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Beiträge: 1836
Ihr seid Euch doch hoffentlich darüber im Klaren, dass eine Einbürgerung ein "One Way" Ticket ist, will sagen, Brasilianer zu werden ist ziemlich leicht, Europäer dagegen ziemlich schwierig und heiss begehrt... während Tausende von Brasilianern (und viele Andere) die letzten Urverwandten in Italien, Spanien oder Portugal 'rauskramen, in der letzten Hoffnung noch einen europäischen Pass zu ergattern, verlangt die Bundesrepublik die Herausgabe der deutschen Staatsbürgerschaft, bei Annahme einer Anderen... ich habe mal mitgekriegt, wie ein Brasilianer schamlos bei der deutschen Botschaft abgeblitz wurde, als er mit der deutschen Geburtsurkunde irgendeiner seiner Opas ankam... Iss' nich mein Lieber - so leicht wird man kein Bundesbürger - Pech gehabt - der nächste bitte!


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BeitragVerfasst: 11 Dez 2005 12:18 
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Beiträge: 1509
Beibehaltegenehmigung vorher beantragen (geht bei Fortbestand von Bindungen wie Familie, Grundstücke) und Du bekommst die bras. S. als doppelte.


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BeitragVerfasst: 19 Feb 2006 04:36 
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Beiträge: 6
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thomas hat geschrieben:
Beibehaltegenehmigung vorher beantragen (geht bei Fortbestand von Bindungen wie Familie, Grundstücke) und Du bekommst die bras. S. als doppelte.


Hallo Thomas,

interessante Info! Davon wusste ich noch gar nichts. Es wäre für mich aus versch. Gründen interessant die bras. Staatsbürgerschaft anzunehmen. Habe mich aber nie gross damit befasst, da ich meine deutsche nicht aufgeben will. Hast du vielleicht einen (Gesetzes-) Link zu diesem Thema (Doppelte Staatsbürgerschaft) oder weitere Infos?

Auf jeden Fall mal vielen Dank!

Gruss
Azaleia


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BeitragVerfasst: 19 Feb 2006 14:04 
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Registriert: 26 Nov 2004 20:45
Beiträge: 1509
Rechtsgrundlage für das Behalten der Deutschen Staatsbürgerschaft trotz Annahme einer fremden Staatsbürgerschaft ist der § 25 RuStAG.

Gesetze und Ausführungsvorschriften findest Du hier:
http://www.bmi.bund.de/cln_012/nn_12185 ... __nnn=true

Gründe für eine Beibehaltegenehmigung sind zum Beispiel enge nahe Verwandte oder Grundbesitz in Deutschland.


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BeitragVerfasst: 19 Feb 2006 15:41 
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Beiträge: 6
Wohnort: Brasilien-MT
Danke Dir! Werde mir das mal anschauen.

Hat vielleicht jemand, der das hier liest, schon mal diesen Beibehaltungsantrag gestellt oder sogar genehmigt bekommen? Dann würde ich mich über einen Erfahrungsbericht/Tipps freuen.

Gruss
Azaleia


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BeitragVerfasst: 22 Feb 2006 10:34 
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Registriert: 19 Jan 2005 18:29
Beiträge: 146
Servus Azaleia,

ja, funktioniert mit dem Beibehaltungsantrag. Zumindest bei mir, hier in Alemagne/Oberbayern in einer Kleinstadt, allerdings auf telefonische Anfrage hin. Von deutscher Seite aus gäbe es keine Probleme, da ich enge Familienangehörige hier habe. Geh doch einfach mal beim Konsulat (wenn Du in Brasil lebst) vorbei und frag nach.
Eine Geschichte die ich mitbekommen habe gibt mir bzgl. zweite Staatsangehörigkeit jedoch zu denken.
Ein Deutscher wandert aus auf die Philipinen. Verheiratet mit einer Philipinin und mit 2. Philpinischer Staatsangehörigkeit. Anfangs vermögend und erfolgreich im Hotelgewerbe. Nach 10 Jahren verarmt und mittellos. Frau weg usw. etc. etc. etc.
Jetzt möchte er gerne wieder nach Alemagne. Erfährt jedoch dass er die deutsche Staatsbürgerschaft zwischenzeitlich verloren hat. Er hätte irgendeinen Antrag stellen müssen, oder irgendeine Erklärung abgeben sollen. Ich weiß es nicht mehr.
Er hat einfach von einer Gesetzesänderung oder einer neuen Verwaltungsvorschrift nichts mitbekommen.
Obwohl rechtlich eigentlich unmöglich, bekam er die deutsche Staatsbürgerschaft nicht mehr zurück.
Ein guter Rechtsanwalt hätte ihm vermutlich helfen können, dafür hatte er jedoch keinen Finanzmittel mehr.
Hintergrund konnte auch sein, dass er ein Sozialfall war und in D-Land somit unerwünscht sein konnte.
Erfahren habe ich die Geschichte vor ca. 6 Jahren.

Das sind so meine Bedenken. Ich hätte die 2. Staatsbürgerschaft, lebe in Brasilien (oder sonst wo) und bekomme einfach evtl. wichtige Änderungen nicht mit.

Grüße

Manfredo

P.S.: wenn Du Kontakt zu Neto hast, sag ihm bitte viele Grüße von mir.


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BeitragVerfasst: 22 Feb 2006 11:29 
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Registriert: 07 Feb 2006 15:02
Beiträge: 3095
Wohnort: Anapolis GO
Oi Manfredo

Deine Bedenken sind korrekt. Es liegt aber an Deutschland, das Doppelbürgerschaften nicht favorisiert. Deutschland hat mit vielen Ländern Vereinbarungen. Darin ist eben auch festgehalten, dass wenn ein deutscher Staatsangehöriger durch z.B. Heirat die Möglichkeit zum Erwerb einer anderen Staatsangehörigkeit erhält und diese annimmt er automatisch und ungefragt auf die deutsche verzichtet. Das kann nur durch die bereits erwähnte Beibehaltungserklärung verhindert werden. Eine Ausnahme bildet hier (wieder einmal) die Schweiz.

Ich frage mich sowieso, warum jemand für einen phillipinischen, brasilianischen oder sonst einen Pass seine deutsche Staatsangehörigkeit aufgibt. Welche Vorteile bietet ein Pass gegenüber einer Aufenthaltsbewilligung wirklich? Den Pass, bzw. die Staatsangehörigkeit erhält man im Normalfall ja sowieso erst nach einem längeren Aufenthalt, also hat man ja schon vorher die Bewilligung, oder? Vielleicht gibt es ja auch ein paar die gerne noch Militärdienst leisten dürfen/müssen?
Als Brasilianerin bekommst Du dann z.B. auch die Pflicht wählen zu gehen! Und brauchst für viele Länder ein Visa. Dafür musst Du am Flughafen nicht mehr bei den Gringos zur Passkontrolle anstehen - in Brasilien, aber in Europa bei den "others", weil die Frist für die Beibehaltungserklärung vergessen wurde....

eu sou persoa fisica - o alemao, brasileiro, suico, portugues, espanhol?
Severino


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