brasilienflug Portal - Infoportal für Flugreisen nach Brasilien
brasilblog Magazin - Nachrichten live aus Brasilien



Neu:


Condor Partnerprogramm DKB-Cash




Ein neues Thema erstellen Auf das Thema antworten  [ 4 Beiträge ]  
Autor Nachricht
 Betreff des Beitrags: Gestzestext zur Namensänderung bei Kindern
BeitragVerfasst: 18 Jan 2007 13:58 
Offline
Benutzeravatar

Registriert: 30 Nov 2004 08:10
Beiträge: 1898
1618 BGB
--------------------------------------------------------------------------------
Der Elternteil, dem die elterliche Sorge für ein unverheiratetes Kind allein oder gemeinsam mit dem anderen Elternteil zusteht, und sein Ehegatte, der nicht Elternteil des Kindes ist, können dem Kind, das sie in ihren gemeinsamen Haushalt aufgenommen haben, durch Erklärung gegenüber dem Standesbeamten ihren Ehenamen erteilen. Sie können diesen Namen auch dem von dem Kind zurzeit der Erklärung geführten Namen voranstellen oder anfügen; ein bereits zuvor nach Halbsatz 1 vorangestellter oder angefügter Ehename entfällt. Die Erteilung, Voranstellung oder Anfügung des Namens bedarf der Einwilligung des anderen Elternteils, wenn ihm die elterliche Sorge gemeinsam mit dem den Namen erteilenden Elternteil zusteht oder das Kind seinen Namen führt, und, wenn das Kind das fünfte Lebensjahr vollendet hat, auch der Einwilligung des Kindes. Das Familiengericht kann die Einwilligung des anderen Elternteils ersetzen, wenn die Erteilung, Voranstellung oder Anfügung des Namens zum Wohl des Kindes erforderlich ist. Die Erklärungen müssen öffentlich beglaubigt werden. § 1617c gilt entsprechend. (Änderung von 4/2002)



Gruss brasilmen Thomas
http://www.brasilmen.de


Nach oben
 Profil  
     Bedankt  


 Betreff des Beitrags:
BeitragVerfasst: 18 Jan 2007 14:39 
Offline

Registriert: 07 Feb 2006 15:02
Beiträge: 3173
Wohnort: Anapolis GO
Gibt es das auch auf deutsch?



paz e amor
Severino


Nach oben
 Profil  
     Bedankt  
 Betreff des Beitrags: weitere Info:
BeitragVerfasst: 19 Jan 2007 09:58 
Offline
Benutzeravatar

Registriert: 30 Nov 2004 08:10
Beiträge: 1898
bei einem Kind mit bras. Pass ist weiterhin notwendig die Zustimmung des bras. Vaters !
-> oder Beschluss des Familiengerichts, ist aber schwierig...

Empfehlung deshalb:
Änderung des Namens im bras. Recht......



Gruss brasilmen Thomas
http://www.brasilmen.de


Nach oben
 Profil  
     Bedankt  
 Betreff des Beitrags: Antwort des bras. Konsulates (superschnell!)
BeitragVerfasst: 19 Jan 2007 13:18 
Offline
Benutzeravatar

Registriert: 30 Nov 2004 08:10
Beiträge: 1898
Sehr geehrter

Eine brasilianische Geburtsurkunde darf nur in Brasilien, per Anwalt, geändert werden.

Mit freundlichen Grüßen

Konsular Abteilung



Gruss brasilmen Thomas
http://www.brasilmen.de


Nach oben
 Profil  
     Bedankt  


Beiträge der letzten Zeit anzeigen:  Sortiere nach  
Ein neues Thema erstellen Auf das Thema antworten  [ 4 Beiträge ] 





» Foren-Übersicht » INFOS, TIPPS UND HILFEN ZU BRASILIEN » Gesetzgebung: Brasilianisches Recht, Behörden, Zoll & Steuern

Alle Zeiten sind UTC + 1 Stunde

Aktuelle Zeit: 20 Nov 2008 15:38


Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: MSN [Bot] und 0 Gäste


Du darfst keine neuen Themen in diesem Forum erstellen.
Du darfst keine Antworten zu Themen in diesem Forum erstellen.
Du darfst deine Beiträge in diesem Forum nicht ändern.
Du darfst deine Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Du darfst keine Dateianhänge in diesem Forum erstellen.

Dieses Thema durchsuchen:
Gehe zu:  



* Kontakt/Hilfe    * Brasilien Podcasts    * RSS News    * RSS Kanäle    * Brasilien Reisen    * Linienflüge Brasilien    * Flüge Salvador    * Urlaub Recife