Manolinho hat geschrieben:
.. eine Weile Harz 4 zu beantragen. Jetzt möchte ich herausfinden, ob das bei der Heirat oder dem anschließenden Aufenthaltsgenehmigungsantrag zu Schwierigkeiten führen kann?
Um heiraten zu können spielt das sicher keine Rolle, denn das Standesamt interessieren Deine finanz. Verhältnisse nicht.
Was die Aufenthaltsgenehmigung nach der Hochzeit angeht, kann es ganz anders aussehen, denn hierfür ist das Ausländeramt zuständig und nicht das Standesamt. Bitte diese beiden Ämter nicht durcheinander bringen oder glauben das wäre das selbe. Ist es NICHT!
Lt. Gesetz ist es bei Ehe mit einem dt. Staatsangehörigen, NICHT nötig nachzuweisen das man über ein gesichertes Einkommen und ausreichend Wohnraum verfügt. In der Praxis scheint diese Tatsache die meisten ABH nicht sehr zu interessieren, denn es wird immer wieder von deutschen Ehepartnern verlangt Einkommen und Wohnraum, bzw. einen gesicherten Lebensunterhalt nachzuweisen. Deshalb kann es schon sein das Euch die ABH da Schwierigkeiten machen kann, ob dies rechtens ist oder nicht ist eine andere Frage, die sich wohl ohne Anwalt nur schwerbeantworten lässt.
Empfehle Dir, Dich mal persönlich bei ABH und Arbeitsagentur zu erkundigen, bzgl. Hartz4 und Aufenthaltserlaubnis. Denn im Zweifel sitzen dort Deine Ansprechpartner, hier im Forum kann niemand das 100%ig beantworten. Kannst auch mal ein bisschen "googlen" es gibt sicherlich einige Fachforen zum Thema Hartz4, etc.
Bzgl. Ausländer- und Aufenthaltsrecht in Deutschland gibt´s folgendes Forum:
http://www.info4alien.de 