Bananajoe hat geschrieben:
Hallo ihr
Hallo du
Zitat:
Dann käme die conta corrente für mich nicht in Frage, da die Beantragung von RNE eine Daueraufenthaltsgenehmigung erfordere, es sei denn, ich mache einer brasilianischen Bekannten ein Kind oder adoptiere mit Zustimmung der brasilianischen Eltern meine Gasttochter, um ein Familienangehörigenvisum zu bekommen, um dann die RNE zu kriegen, um dann ein conta corrente eröffnen zu können, oder ich lasse mich von meiner Frau scheiden und heirate eine Brasilianerin (das kommt leider nicht in Frage, weil ich dann noch Unterhalt für meine Frau zahlen müsste, da sie Hausfrau ist). Oder ich müsste meine Villa offiziell in eine Firma umwandeln, um auch ein Investorenvisum gegen eine Investition von 50.000 US-Dollar zu bekommen, um dann eine RNE zu beantragen.
Ja ja ich sehe du bist auf richtigen Wege den jeitinho zu kapieren. Irgendwas davon solltest du unbedingt machen ! Je eher desto besser.
Stell dir mal vor, da steht ein Brasilianer in Hamburg in der Sparkasse und stammelt in redebrechendem deutsch genau das was du da oben geschrieben hast. Die werden sich natürlich überschlagen, ihm ein Konto einzurichten, ist doch klar.
Zitat:
Aber wenn ich da lese, also bis 2006 war eine Eröffnung eines conta corrente noch ohne RNE möglich gewesen, verdammte sch...., zu spät auf Brasilien gekommen. Wie schön es auch Michail Gorbatschow sagte:"Wer zu spät kommt, dem bestraft das Leben!"
Und wer zu früh kommt, den strafen die Frauen. Du musst also immer die Mitte treffen.
Ich würde mal sagen, wer früher anfängt ist auch eher am Ende.
Zitat:
1. Ich werde also erstmal meinen Hauptwohnsitz in Deutschland und meinen Zweitwohnsitz in Brasilien haben. Also muss ich auch meinen Hauptwohnsitz in Deutschland angeben, wenn ich meine Villa noch nicht gekauft habe und erst noch in den Kaufverhandlungen stecke bzw. kurz vor dem Abschluss der Verhandlungen bin?? Muss ich eventuell auch die Meldebestätigung des Ortsamts in Hamburg von einem vereidigten Übersetzer übersetzen lassen und vom Konsulat beglaubigen lassen? Oder muss ich als frischgebackener Villeneigentümer meinen Zweitwohnsitz bei der Prefeitura Lucianópolis bzw. Duartina anmelden, auch wenn ich kein Visum habe und als Tourist eingereist bin, um dann den Nachweis zu erlangen, um die poupanca für Überweisungen und Daueraufträge wegen Strom, Wasser, ITPU, Zahlung vom Kaufbetrag für die Villa, andere Gebühren und Steuern für die Prefeitura, die durch den Hauskauf fällig werden, eröffnen zu können?
2. CPF Nr. auch als Ausdruck aus dem Internet ausreichend oder muss ich bei der Receita Federal in Duartina oder Bauru eine Plastikkarte unter Vorlage des Ausdrucks aus dem Internet nachträglich beantragen?
3. Arbeitsvertrag aus Deutschland (deutsche Arbeitsstelle?) in portugiesischer Sprache vom vereidigten Dolmetscher übersetzt und vom Konsulat beglaubigt
Ich möchte kein Halbwissen bekommen, sondern volles und echtes Wissen
Ich möchte mal das Gesicht des deutschen Beamten sehen, wenn Du ihm offiziell erklärst dass du einen Zweitwohnsitz in Brasilien bei ihm anmelden willst.
Viel Glück , halt uns mal auf dem Laufenden, und pass auf dich auf !
Scotty