Bananajoe hat geschrieben:
Hallo!
Ich hatte schon vor einem Monat mit einem Rechtsanwalt für brasilianisches Immoblienrecht gesprochen, auch wegen Kontoeröffnung in Brasilien, da ich ein Haus in Brasilien als Zweitwohnsitz kaufen will. Der Anwalt sagte, man bräuchte kein Visum bzw. Permanenica für Brasilien, um ein Konto in Brasilien eröffnen zu dürfen. Er sagte, Banco do Brasil wäre gut, da könnten Ausländer auch ein Konto dort eröffnen. Und jemand sagte mir, dass auch bei der Bradesco Ausländer ohne Visum (aber nur mit von der PF abgestempeltem Einreiseformular als Tourist und Einreisestempel im Reisepass) Girokonten eröffnen dürfen, wenn sie Häuser in Brasilien besitzen, um auch Zahlungen für Strom, Wasser, ITPU, Housesitter bzw. Caseiro oder Hausverwalter etc. überweisen zu können. Geht es auch mit der Überweisung von einem deutschen Girokonto (z. B. bei der Postbank) auf das brasilianische Girokonto (z. B. Bradesco, Banco do Brasil), wenn der deutsche Kontoinhaber beide diese hat? Ich habe gehört, dass bei der Bradesco auch Eheverträge bzw. Heiratsurkunden neben CPF und Reisepass vorgelegt werden müssen. Ich bin Deutscher und bin selber bin nur mit einer Deutschen verheiratet, habe keinen Ehevertrag, aber nur Heiratsurkunde. Also ich frage auch, ob ich über das brasilianische Konsulat in Deutschland meine Heiratsurkunde in die portugiesische Sprache übersetzen und beglaubigen lassen könnte, wie teuer ist das? Und wie lange dauert das, bis die Übesetzung fertig und auch beglaubigt ist? Oder ist es billiger in Brasilien übersetzen und beglaubigen zu lassen? Wenn ja, wie lange dauert es in Brasilien, da ich am 19. Januar wieder nach Brasilien fliege, auch für 4 Wochen?
Gruss
Bananajoe
Habe mich in letzter Zeit bei Bekannten, die selbst Geschäftsführer einer Bank sind, schlau gemacht. Es besteht die Möglichkeit, daß du ein Girokonto eröffnen kannst. Du brauchst folgende Dinge:
1. CPF, bekommst du bei der Bank gegen eine geringe Gebühr. Besser du hast sie schon vorher.
2. Eine z.B. Wasserabrechnung. Man braucht einen Inlandswohnsitz als Nachweis. Die kann auch von Bekannten oder Nachbarn sein. Hört sich blöd an. Aber die Bürokratie braucht sie.
3. Die letzten drei Lohnabrechnungen aus Deutschland (beglaubigt vom Konsulat und übersetzt vom zugelassenen Übersetzer).
4. Arbeitsvertrag übersetzt und beglaubigt.
5. Glück! Es gibt leider in Brasilien viele Bankangestellte, die sich nur mäßig auskennen. Um keine Fehler zu begehen, lehnen diese ein Girokonto meistens ab und schlagen ein Sparkonto vor. Ist der Geschäftsführer einer Bank kundenorientiert und unbürokratisch, dann geht alles viel einfacher. Deshalb vom ersten Augenblick ein freundliches Miteinander suchen. Man sollte schon portugiesisch sprechen können und wie in Brasilien üblich, viel mit den Verantwortlichen kommunizieren. Dann taut das Eis auf und es kommt mehr Hilfe rüber.
Nach meinen Informationen gibt es kein Gesetz, daß es verbietet, Ausländern ein Girokonto zu eröffnen. Nur die internationalen Regelungen zum Geldwäschegesetz müssen eingehalten werden. Das heißt: Bei Verdacht von Geldwäsche (Ein- und Auszahlungen und Überweisungen von hohen nicht begründbaren Beträgen) müssen die zuständigen Behören darüber informiert werden. Das kann schon dann sein, wenn man sein deutsches Gehalt z.B. 3000 Euro netto überweisen tut, da dies umgerechnet in Brasilien ein hoher Betrag ist.
Sollte man ein brasilianisches Girokonto haben, dann bitte immer der Bank bescheid geben, wenn man einen größeren Betrag aus Deutschland überweisen will. Das erspart Ärger, da man nicht darüber informiert wird, ob jemand einen bei der zuständigen Behören wegen Geldwäsche gemeldet hat.