Severino hat geschrieben:
Ganz so einfach wird es leider nicht. Die Frage ist nämlich, ob er und sie beide Brasilianer sind und ob er eine internationale Eheurkunde aus London hat.
Eine einvernehmliche Scheidung zweier brasilianischer Staatsangehöriger ist auf dem cartório in einer Stunde erledigt (plus Frist für die Rechtsgültigkeit). Muss er zum STJ für die Scheidung, so kann das Ganze eine Weile dauern. Die Anerkennung meiner Scheidung wurde im September eingegeben. Vermutlich im Dezember sollte der Prozess dann abgeschlossen sein. Und hier geht es nur um die Anerkennung eines ausländischen Scheidungsurteils....
Er sollte sich Mal mit seiner Frau auf dem cartório informieren. Von den beiden höngt es nämlich ab, wie kompliziert es werden kann.
Übrigens unterscheidet das Gericht eines jeden Landes nachZuständigkeit und anwendbarem Recht. In Ausnahmefälle wäre es sogar möglich sich nach ausländischem Recht in Brasilien scheiden zu lassen. Sollte aber in diesem Fall klar sein:
Wenn beide in Brasilien sind, dann ist Brasilien auch zuständig. Und meldet keiner Anspruch auf englisches Recht an, weil z.B. der Grossteil der Ehe dort stattfand, dann gilt auch brasilianisches Recht....
Da beide in Brasilien leben, beide Brasilianer sind, gilt denke ich das brasiliansche Recht. Keine Ahnung ob sie eine internationale Eheurkunde haben, ich denke nicht. Allerdings meinte er, er koennte die Ehe einfach in seinem cartorio anmelden (mit beglaubigt uebersetzter englischer marriage certificate). Und nachdem das geklaert ist, wollen sie sich dann scheiden lassen.
Ob das stimmt
LG
Marlen