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 Betreff des Beitrags: Gütertrennung / Ehevertrag in der Schweiz
BeitragVerfasst: 11 Apr 2008 07:34 
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Beiträge: 20
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Hallo :D

Ich werde am 15.Mai heiraten und wollte mit meiner brasilianischen Freundin einen Ehevertrag bzw. Güterstand Gütertrennung abschliessen wollen. Gestern wollte sie von dem jedoch nichts mehr hören, das sie mit mir ihr leben verbringen will und nicht an schlechte momente bzw. Scheidung denken will.

Trotz allem habe ich ihr eklärt, dass dies zum Schutz von beiden ist und da wir uns erst seit einem Jahr kennen wäre dies vielleicht nicht das dümmste. Auch wenn wir uns sehr lieben ist es vielleicht einmal in Zeiten bei denen es nicht ganz rund läuft Sinnvoll einen solchen Vertrag sinnvoll.

Habt ihr mehr Erfahrungen mit dem? Was empfiehlt ihr mir wi mich zu verhalten oder wie ich dies meiner jetztigen Freundin erklären kann damit sie es versteht?

zu unser situation: Ich arbeite auf der Bank..verdiene ziemlich gut...habe jedoch nicht so viel vermögen <50'000. Sie arbeitet zur Zeit nicht und hat kein einkommen.


Hat jemanden einen Vorschlag Tip wie ich dies Ihr verständlich machen kann ohne sie zu verletzen?

Gruss

ZürichRio


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 Betreff des Beitrags: Re: Gütertrennung / Ehevertrag in der Schweiz
BeitragVerfasst: 11 Apr 2008 08:11 
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Wohnort: RheinMain / Sao Luis
Hi ZürichRio,

1. Vorab solltest du mal mit einem Anwalt sprechen, der sich mit Eheverträgen auskennt. In meinem Fall (allerdings in D) hat der Anwalt davon abgeraten, da ein Ehevertrag mit einem Partner, der bisher in D noch keinen Fuss auf dem Boden hatte (also Frisch-Import), der Ehevertrag von einem guten Anwalt im Fall der Fälle in der Luft zerrissen werden kann... also rausgeschmissenes Geld!

2. Wenn sie dich mit Ehevertrag nicht heiraten will, ist es eh nix mit Liebe, da würde ich mich nicht erweichen lassen! Bleib hart, da musst du durch...

3. Sollte sie trotzdem kein Ehevertrag wollen, Kohle auf mein Konto überweisen, ich verwalte es für dich (sollte ein Scherz sein)... nee, also dann machst du es so: Zum Zeitpunkt der Eheschließung viel Geld auf dem Konto (nachweisbar durch Kontoauszüge), im Falle einer Scheidung Kohle in Sicherheit bringen, und dann hast du zum Stichtag 0 (Franken heißt das wohl noch bei euch) auf dem Konto -> also während der Ehe Verlust gemacht und dann darfst du sie an den Verlusten beteiligen.... bleibt dann nur noch der Unterhalt...

.. aber wie gesagt -> erstmal ab zum Anwalt!



Ist die Änderung gelungen, ändern wir die Änderungen...


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 Betreff des Beitrags: Re: Gütertrennung / Ehevertrag in der Schweiz
BeitragVerfasst: 11 Apr 2008 10:38 
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Beiträge: 270
ZürichRio hat geschrieben:
....
Habt ihr mehr Erfahrungen mit dem? Was empfiehlt ihr mir wi mich zu verhalten oder wie ich dies meiner jetztigen Freundin erklären kann damit sie es versteht?....

Meine Erfahrung: Eigene Erklärungsversuche sind zwecklos, irgendwie läßt sich das Thema nicht sauber vermitteln und schon das Ansinnen reicht aus massive Mißtrauensschübe auszulösen. Ich habs trotzdem durchgezogen.
Bei mir war hilfreich: Hab die Formalien durch eine bras. Rechtsanwältin vorbereiten lassen und sie gebeten mal mit meiner Liebsten das Thema in meinem Sinne zu diskutieren. Hat sie auch getan, danach war einigermaßen Ruhe an der Front. :D


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 Betreff des Beitrags: Re: Gütertrennung / Ehevertrag in der Schweiz
BeitragVerfasst: 11 Apr 2008 10:56 
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Wohnort: Zürich / Schweiz
UFF.....an der Front ist es nach dem Gespräch von gestern ziemlich stürmisch. Es ist mir schon klar, dass eine "Hausfrau" keine Vorteile bei der Gütertrennung hat (oder doch?) aber gute Argumente zu finden ist ziemlich schwierig. Haben andere Leute hier noch erfahrung mit dem Thema???

Kennt jemand eine gute Notarin/Anwältin in Zürich?

Gruss

ZürichRio


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 Betreff des Beitrags: Re: Gütertrennung / Ehevertrag in der Schweiz
BeitragVerfasst: 11 Apr 2008 11:47 
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Beiträge: 23
Ich habe hier in der Schweiz mit Gütertrennung geheiratet. Diese muss von einem Notar sowohl in Deutsch wie auch in Portugiesisch erstellt sein, damit ihre volle Gültigkeit zum Tragen kommt.
Auch mit einer Brasilianerin kann man sachlich reden. Das Risiko einer Scheidung besteht allemal. Also unbedingt auf einen Ehevertrag bestehen. Wichtig ist hierbei noch die Erbrechtregelung, da deine Frau sonst nach deinem Ableben kein Recht auf dein Vermögen hat und dieses dann evtl. deine Neffen usw. erhalten würden.
Viel Glück


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 Betreff des Beitrags: Re: Gütertrennung / Ehevertrag in der Schweiz
BeitragVerfasst: 11 Apr 2008 12:47 
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Registriert: 15 Nov 2007 19:39
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limalunes hat geschrieben:
... Auch mit einer Brasilianerin kann man sachlich reden. ...
Sicherlich ist das möglich, aber "Vernunft" wird oft anders wahrgenommen und empfunden. Ein Beispiel: Ich habe früher einmal einer Brasilianerin, die sehr in mich verliebt war, folgendes gesagt: "Ich möchte nicht, dass Du auf mich wartest. Wenn ich in einem knappen Jahr wieder komme, und alles beim Alten ist, dann freut es mich. Wenn Du jemand anderes (vor Ort) findest, dann greife zu. Ich kann Dir ja nicht von Dir verlangen, dass Du 10 Monate auf mich wartest, um 2 Monate mit mir zusammen zu sein." Prinzipiell fand ich meinen Vorschlag "vernünftig" und habe es auch wirklich so gemeint. Ich glaube, wenn ich sie verprügelt hätte, wäre Sie weniger gekränkt gewesen. Alle Erklärungsversuche habe die Sache nur verschlimmert. Ähnliche Probleme/Missverständnisse/Unverständnisse auf Grund der Mentalitätsunterschiede stelle ich immer wieder fest. Es ist sehr schwer, oder fast unmöglich, eine kühle, sachliche Argumentation bei gefühlsbetonten Themen zu führen. Ich habe es schlichtweg aufgegeben.

Ich würde heute diesem Fall hier eher mit "das macht man hier so. Das verlangt meine Familie von mir" oder was der Teufel was argumentieren. Ist ja nur eine halbe Lüge und der Zweck heiligt bekanntlich die Mittel.

Viel Glück
RioZürich


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 Betreff des Beitrags: Re: Gütertrennung / Ehevertrag in der Schweiz
BeitragVerfasst: 11 Apr 2008 13:54 
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donesteban hat geschrieben:
limalunes hat geschrieben:
... Auch mit einer Brasilianerin kann man sachlich reden. ...
Ich würde heute diesem Fall hier eher mit "das macht man hier so. Das verlangt meine Familie von mir" oder was der Teufel was argumentieren. Ist ja nur eine halbe Lüge und der Zweck heiligt bekanntlich die Mittel.

Viel Glück
RioZürich

das man mit ner Brasilianerin sachlich reden kann ist nir neu. Machs wie sie, lüg wie gedruckt und schau wie du halbwegs ungeschoren davonkommst.
Wozu musst du eigentlich heiraten, das permanentvisum bekommst anders billiger.



Prost
Betriebsberatung
Imobilien, Pousadas
Skype''' robertwolfgangschuster


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 Betreff des Beitrags: Re: Gütertrennung / Ehevertrag in der Schweiz
BeitragVerfasst: 11 Apr 2008 14:06 
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Wohnort: Zürich / Schweiz
Es stimmt, dass die Charaktere unterschiedlich sind.....aber wir lieben uns beide...deswegen wollen wir heiraten.

Permanentvisum ist mir neu....aber gerne offen um es zu erfahren wie es geht.

gruss


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 Betreff des Beitrags: Re: Gütertrennung / Ehevertrag in der Schweiz
BeitragVerfasst: 11 Apr 2008 14:18 
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Registriert: 04 Sep 2006 01:24
Beiträge: 138
Wohnort: Zürich / Sao Miguel do Araguaia GO
Ich kann da donesteban nur zustimmen, Ich habs bis heute nicht geschafft in solchen oder ähnlichen Fragen eine normale Diskussion zu führen. Die Damen hier "ticken" einfach anders .. Ich würde auch zur Notlüge greiffen.

@rwschuster
Robert, nicht alle heiraten nur wegen dem Visa .. es gibt auch Andere. Es sind nicht alle so wie Du ... :wink:
PS: Wie ist jetzt das mit dem kühlen Skol am 30. ? Kommst Du?



Never play games with social life .. because life is a better player.


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 Betreff des Beitrags: Re: Gütertrennung / Ehevertrag in der Schweiz
BeitragVerfasst: 11 Apr 2008 14:25 
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Beiträge: 151
Wohnort: Goiânia, Goias
****komplett gelöscht****

Wer Zitate verfälscht oder nachmacht, bzw. verfälschte oder nachgemachte Zitate in Umlauf bringt, wird mit Sperre von bis zu ...... bestraft. Bei Verwendung vonvulgären Ausdrücken ist zudem eine besonders schwere Schuld festzustellen, welche die Strafe verdreifachen kann. Handelt es sich dabei um Täter mit Anfangsbuchstaben A-K, so wird die Strafe halbiert und mit Faktor 4 multipliziert, bei Tätern mit Anfangsbuchstaben L-Z wird sie lediglich verdoppelt. Alle anderen Zeichen (Sonderzeichen und Ziffern) erfahren nur eine geringfügige Steigerung von 100%.


:mrgreen:


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