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Condor




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 Betreff des Beitrags: Hausbesitzer aus Brasilien
BeitragVerfasst: 18 Jun 2006 10:48 
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Registriert: 18 Jun 2006 10:36
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Hallo zusammen,

habe als Hausbesitzerin zeimlich Ärger mit dem dortigen Handwerker. Jezt in der Regenzeit ist festzustellen, dass das gerade erst erneuerte Dach an vielen Stellen undicht ist. Reklamationen blieben ungehört, dennoch stellte er völlig überzogene Rechnung.

Wer hat einen brauchbare Tipp, ohne sich noch mehr Ärgernisse und Kosten einzuhandeln.

Obrigada
Claudia


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BeitragVerfasst: 18 Jun 2006 10:53 
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Registriert: 15 Mär 2006 11:32
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Weiter verhandeln ! Gut ist, dass er sein Geld noch nicht hat, also will er was von dir. Somit hast du doch die Zügel in der Hand. Beständig drauf beharren !


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 Betreff des Beitrags: Undichtes Dach
BeitragVerfasst: 18 Jun 2006 11:02 
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Registriert: 18 Jun 2006 10:36
Beiträge: 11
Wohnort: Odenwald
Danke für die schnelle Antwort.

Wir sind ständig bemüht, dass ganze vernünftig zu regeln. Nur derzeit regnet es nur läuft derzeit das Wasser an den etlichen frisch renovierte Wände herunter und da fällt es schwer wirklich gelassen zu bleiben.

Weist du etwas über rechtliche Möglichkeiten, wenn ich mich weigere zu zahlen bzw. einen neuen Handwerker beauftrage und von ihm die Kostenerstattung verlange.

Claudia


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BeitragVerfasst: 18 Jun 2006 12:49 
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Registriert: 26 Nov 2004 20:45
Beiträge: 1508
Hallo Claudia,

auch nach brasilianischem Recht hast Du einen Werkvertrag mit dem Handwerker abgeschlossen, Art. 610ff CC.

Wenn Du seine Arbeit noch nicht abgenommen hast, kannst Du die Abnahme einfach verweigern, Art. 615 CC, wenn sie nicht der vereinbarten oder der üblichen Ausführung entspricht.
Oder den Preis nach Art. 616 CC mindern.

Normalerweise kann man nach Art. 249 CC auch Dritte mit der Ersatzvornahme beauftragen, allerdings kann ich Dir nicht genau sagen, ob das auch für den Werkvertrag vor der Abnahme gilt, da der Schuldner ja noch kein Geld gesehen hat. Müsste aber eigentlich gehen. Der Schuldner muß aber im Verzug sein bzw. Ausführung verweigert haben.

Was heißt das für Dich:
Auf gar keinen Fall Abnahme vornehmen oder zahlen. Die fehlerhafte Ausführung dokumentieren und in davon auch schriftlich in Kenntnis setzen. Frist setzen, damit er in Verzug kommt.

-t


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BeitragVerfasst: 18 Jun 2006 16:48 
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Registriert: 18 Jun 2006 10:36
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Hallo Thomas,

besteht ein Werkvertrag auch dann, wenn es nur einen mündlichen Auftrag gab ?
Und an wen wende ich mich, wenn er sich weiterhin weigert den Auftrag zufriedenstellend abzuschließen?

Vielen Dank

Grüße Claudia


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BeitragVerfasst: 19 Jun 2006 02:11 
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Registriert: 19 Jun 2006 01:44
Beiträge: 6
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Bis zum Wert von z.Z 3500,00 R$ kann der Vertrag auch durch Zeugen nachgewiesen werden. (227 CC) Darüber hinaus wäre ein schriftl. Vertrag nötig.

Wenn er sich, trotz schriftlicher Mahnung weigert,
kannst Du ihn verklagen, die Reparatur fertigzustellen. Das kann sogar schnell gehen. (Als Execução de obrigação de fazer com pedido de tutela antecipada)


In deinem Fall würde ich mich auf den verbraucherkodex (CDC lei 8078) berufen, es handelt sich beim Handwerker ja auch um eine Dienstleistung.

Der Vorteil ist, dass der Handwerker dann die Beweislast hat.

Es kann beim Juizado Especial Civil geklagt werden, ist kostenlos. Bis 7000,00 R$ geht das ohne Anwalt.

Ausserdem kannst Du den Handwerker für den Schaden haftbar machen. Das ist dann eine Ação indenizatoria. Unter Umständen springt sogar ein Schmerzensgeld für den Stress dabei raus. Hängt aber von der Beweislage und dem Richter ab.



Veja nossa pagina:

Kanzelei Dullius & Köhn
http://www.direitoautoral.org


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BeitragVerfasst: 19 Jun 2006 13:12 
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Registriert: 30 Dez 2004 23:10
Beiträge: 337
Dr. Kohn hat geschrieben:
Es kann beim Juizado Especial Civil geklagt werden, ist kostenlos. Bis 7000,00 R$ geht das ohne Anwalt.


Schön und gut!
Nur nützt eienm das nicht viel, denn der Handwerker als PESSOA JURIDICA wird sich 100% durch einen Anwalt vertreten lassen (er ist ja nicht blöd, schliesslich hat er das Recht dazu) und somit wird man zu 99% den kürzeren gegenüber den Tricks und unfairen Manövern des Anwalts ziehen. Selbst schon erlebt! :?

Übrigens, muss noch dazu gesagt werden, das man als PESSOA FÍSICA sich gar nicht durch einen Anwalt vertreten lassen kann, selbst wenn man will! :? :( Zumindest nicht beim JUIZADO DE PEQUENAS CAUSAS :!:

Mein Tipp ist wende Dich erstmal an Deine örtliche PROCON (http://www.portaldoconsumidor.gov.br/procon.asp), die werden Dir zwar auch nicht viel weiterhelfen können als Dir den Rat zugeben über JUZIADO ESPECIAL oder gleich den Justizweg zu gehen. Aber vielleicht hast Du Glück und die PROCON kann als Vermittler fungieren und die Angelegenheit so regeln :!: :?:

Viel Glück!
(Wirst Du brauchen!)



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BeitragVerfasst: 19 Jun 2006 13:57 
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Registriert: 07 Feb 2006 15:02
Beiträge: 3044
Wohnort: Anapolis GO
Zitat:
Hallo zusammen,
habe als Hausbesitzerin zeimlich Ärger mit dem dortigen Handwerker. Jezt in der Regenzeit ist festzustellen, dass das gerade erst erneuerte Dach an vielen Stellen undicht ist. Reklamationen blieben ungehört, dennoch stellte er völlig überzogene Rechnung. Wer hat einen brauchbare Tipp, ohne sich noch mehr Ärgernisse und Kosten einzuhandeln.

Das ist wirklich eine schwierige Aufgabe. Hat der Handwerker eine CPNJ für seine Firma, oder arbeitet er ohne? Falls er also schwarz arbeitet, kannst Du ihm damit drohen ihn bei der Steuerbehörde zu verpfeiffen (sofern er steuerpflichtig wäre). Falls er seine Firma offiziell registriert hat, dann würde ich Dir auch zunächst den Weg über Procon empfehlen.
Was ich schon öfters bemerkt habe ist, dass die Handwerker versuchen Kosten zu sparen. Da wird dann der Abstand bei Dachziegeln nicht eingehalten um Material zu sparen. Da hilft dann nur eins. Nochmal neu. Habe auch schon Dächer gesehen, die insbesondere in der Regenzeit mit dem Wasser schlichtwegs nicht fertig werden, weil die Neigung zu gering ist. Besonders schön ist es dann, wenn das Wasser zwischen Dach und Vordach die Wand herunterläuft und über die Fenster dann im Wohnzimmer landet.



paz e amor
Severino


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 Betreff des Beitrags:
BeitragVerfasst: 19 Jun 2006 14:23 
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Registriert: 16 Jan 2006 13:30
Beiträge: 492
Wohnort: Natal RN
Severino hat geschrieben:
Falls er also schwarz arbeitet, kannst Du ihm damit drohen ihn bei der Steuerbehörde zu verpfeiffen (sofern er steuerpflichtig wäre).


Ob das eine gute Idee ist? Wenn er schwarz gearbeitet hat, dann hat man ihn doch selber schwarz beschäftigt. Das ist, glaube ich, auch nicht so richtig erlaubt. Und ich fürchte, er hat dann bessere Aussichten als Du selber.

EDIT: Sehe gerade, er schreibt ja Rechnungen, also liegt das hier wohl nicht vor.

Ansonsten ist Procon immer eine gute Idee!


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 Betreff des Beitrags: Für Alles den "pedreiro"
BeitragVerfasst: 19 Jun 2006 15:13 
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Beiträge: 182
Wohnort: Ostfildern
...wenn für jegliche Arbeiten am Haus der örtl. pedreiro "engagiert" wird, muß man sich ja eigentlich auch nicht wundern, wenn´s schief geht...

Könnte mir vorstellen, daß dies auch hier der Fall war...Fachleute sind ja vieeel zu teuer...was zunächst billig erscheint kommt hinterher immer teurer...

Werde wohl nie verstehen, warum Bauarbeiten (von denen man, bei richtiger Ausführung, ja nun wirklich lange etwas hat) immer so billig wie nur irgend möglich sein müssen...

Hinterher kauft man sich dann einen nagelneuen Gol(f), der im 1. Jahr 20% Wertverlust hat oder gegen die Wand gefahren wird...

Parabens !!!

Cuco

:wink:


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