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BeitragVerfasst: 01 Nov 2006 16:32 
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Registriert: 30 Nov 2004 09:16
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[quote="PoisonYvi"]Na wahnsinn!

Danke für die Hilfe. Also auf der Homepage der Botschaft steht alles, was ich an Papieren brauche. Die nehme ich dann gleich (übersetzt) schon mit.

[...][quote]

Falls Du Dein Visum/Aufenthaltserlaubnis in BR beantragen willst, solltest Du Dich vorher mit der Policia Federal (und nicht mit der Botschaft, die hat in diesem Fall dann eigentlich nichts damit zu tun) kurzschliessen. Es ist durchaus möglich, dass die das ein oder andere Dokumente haben möchten, das nicht auf der HP des Konsulats aufgeführt ist (dafür werden dann aber andere Dokumente nicht benötigt). :wink: Wie schon gesagt, kann sein, muss aber nicht. Ist aber besser, vorher nachzufragen als dann in BR zu stehen, und irgendwas fehlt. :cry:

Und noch ein guter Tipp: Das polizeiliche Führungszeugnis. Das muss in Bonn überbeglaubigt und vom Konsulat legalisiert (?) werden. Das dauert u.U. bis zu zwei Wochen. Alzu früh vor der Abreise solltest Du das aber nicht machen, denn das polizeiliche Führungszeugnis darf bei Antragsstellung nicht zu alt sein... :lol:


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BeitragVerfasst: 01 Nov 2006 16:44 
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Registriert: 07 Feb 2006 15:02
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Oi Poison Yvi
an Deiner Stelle würde ich in Deutschland heiraten. Der Papierkram ist in beiden Fällen ähnlich. Auch die Übersetzerei. Aber hier weisst Du eben wie es geht....
Wenn ihr dann nach Brasilien geht, dann gehst Du zur PF und bekommst das protocolo: die bestätigung, dass deine permanencia in Bearbeitung ist. Die kommt dann nach 3-12 Monaten, inklusive Hausbesuch der PF. Ist aber alles halb so wild.
Bereits mit dem protocolo kannst Du dann deine Arbeitserlaubnis beantragen. Ausländerausweis gibts es dann auch noch.
Und natürlich die CPF (steuernummer). Die kannst Du aber auch schon vorher über Internet undKonsulat bekommen. Dann hast Du eigentlich alles zusammen, was man an Dokumenten in Brasilien so tag täglich braucht. Sieh noch zu, dass mindestens eine Rechnung auf Deinen Namen lautet (Telefon/Strom/Wasser). Das brauchst Du als Wohnsitznachweis, z.B. zur Eröffnung eines Bankkontos, weil die Brasilianer eben keine Pflicht zur Registrierung (Einwohnermeldeamt) haben. Dafür haben Staasbürger die Wahpflicht. Dazu gibt es den titulo eleitoral, den Brasilianer auch immer bei sich tragen müssen, wenn sie irgendwas machen wollen.
Ach ja, falls Du dann Brasilien länger als 2 Monate verlässt (ich glaube es waren 2), dann erlischt Deine Permanencia. Natürlich nur theoretisch, denn es weiss ja keiner, dass Du weg bist. Kannst Du dann aber neu beantragen, wenn Du noch verheiratet bist.
Aktuell ist übrigens ein Gesetz in Vorbereitung, das bei Heirat die definitive Aufenthaltsbewilligung (eben die permanencia) erst nach 5 Jahren kommt und Du vorher jedes Jahr schön brav zur PF laufen musst (Grund Verhinderung von Scheinehen). Dafür können aber gleichgeschlechtliche Paare ebenfalls in Brasilien leben, wenn es das Heimatland des Ausländers auch so kennt.....
Nun zum Thema Scheidung. Da hängt es ganz davon ab, wie es ist. Eine Scheidung, die beide wollen geht überall etwa gleich schnell: ca. 3 Monate. Bei einer einseitigem Scheidungswunsch gibt es zunächst die Trennung. In dieser Zeit muss der finanziell stärker gestellte Teil den schwächeren unterstützen. Dazu kommt der Unterschied in der Trennungsfrist: Brasilien 6 Monate, Deutschland 1 Jahr, Schweiz 2 Jahre. Erst nach Ablauf dieser Frist, kann dann die Scheidung durchgeführt werden. Wenn Du Dich also scheiden lassen willst, er da Geld verdient, dann geht es Dir in der Schweiz am Besten. Du kannst Deinen zukünftigen Ex noch zwei Jahre melken.... Aber meistens kommt ja alles anders, als man denkt..
Ach ja, das viel zitierte Dänemark fehlt noch. Das macht in meinen Augen erst Sinn, wenn jemand geschieden ist und wieder einen brasilianischen Partner heiraten will, obwohl die zuvor in Brasilien registrierte Heirat (über das Konsulat oder auch direkt in einem brasilianischen Cartoriot: Musst Du ja machen, wegen der permanencia) noch gilt, obwohl Du geschieden bist. Deine ausländische Scheidung musst Du dann zunächst auf dem Tribunal in Brasilia anerkennen lassen....
So ich denke, jetzt sollte fast keine Frage mehr offen sein. Aber heirate erst Mal, dann wachset und mehret Euch - se Deus quizer - leben sie glücklich und zufrieden bis an ihr Lebensende unter der brasilianischen Sonne.......



paz e amor
Severino


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BeitragVerfasst: 01 Nov 2006 19:12 
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Severino hat geschrieben:
Ach ja, falls Du dann Brasilien länger als 2 Monate verlässt (ich glaube es waren 2), dann erlischt Deine Permanencia. Natürlich nur theoretisch, denn es weiss ja keiner, dass Du weg bist.


Schwachsinn :!:

Die Permanência erlischt erst nach 2 Jahren Abwesenheit aus Brasilien :!:
Natürlich weiss die PF ob man sich in BRA aufhält oder nicht, schliesslich werden Deine Daten bei der Ausreisen im EDV-System erfasst, somit ist anhand Deiner Registrierungs Nr. (RNE), jederzeitfeststellbar wann und für wielange Du Brasilien verlassen hast.

Als Inhaber einer Permanência muss man ja auch seine CIE zusammen mit dem Pass bei der Ausreise vorzeigen. Wie sollte sonst die PF wissen das Du eine Permanência hast und nicht ein Tourist bist der sein Visum überzogen hat :?:

Bloss nicht glauben das die Brasis hinterm Mond leben und das keiner weiss wann Du Ein- oder Ausreist :!: :twisted:


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BeitragVerfasst: 01 Nov 2006 19:18 
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Oi Poison Yvi

also soweit ich weiß darf es keiner aus der familie sein
als zeuge
ist genauso wie mit den überstzern wenn wir das aufgebot bestellen
darf es auch keiner aus der familie sein der das übersetzt

gruß
judika



Einfach kann ja jeder!


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BeitragVerfasst: 01 Nov 2006 19:55 
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heirate nie eine /einen Brasilianer


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BeitragVerfasst: 01 Nov 2006 20:05 
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Wieso nicht?


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BeitragVerfasst: 01 Nov 2006 21:09 
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Wohnort: am niederrhein
@jacko

kannst du das auch begründen
oder ist das einer von diesen grundlosen wenig hilfreichen kommentaren???

gruss
judika



Einfach kann ja jeder!


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BeitragVerfasst: 01 Nov 2006 22:19 
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Wow, Severino!
Danke für die ausführliche Info. Den Eintrag werde ich mir ausdrucken und mit mir führen, da kann ich dann ja nicht mehr viel falsch machen. :)

Und Jacko: Schubladendenken ist nicht so meins. Und ich hatte nicht nach verbitterten und enttäuschten Kommentaren gefragt. Meine Frage war nicht: Kann ich einen Brasilianer heiraten.

Judika, weißt du, ob die Zeugen auch mindestens 21 sein müssen? Hast du da noch mehr Informationen?



Segue o teu coração........


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BeitragVerfasst: 02 Nov 2006 17:46 
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Die Unterschrift des Vaters braucht er, weil er noch keine 21 ist, also noch nicht volljährig.

Im Übrigen hat mir das brasilianische Konsulat heute erzählt, ich könnte mein Dauervisum nicht in BRasilien bei der PF beantragen, sondern MUSS das schon vorher hier in Deutschland machen.

Hat die das nur gesagt, weil die Geld verdienen wollen, oder ist das echt so?



Segue o teu coração........


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BeitragVerfasst: 02 Nov 2006 18:45 
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Beiträge: 716
PoisonYvi hat geschrieben:
Die Unterschrift des Vaters braucht er, weil er noch keine 21 ist, also noch nicht volljährig.

Im Übrigen hat mir das brasilianische Konsulat heute erzählt, ich könnte mein Dauervisum nicht in BRasilien bei der PF beantragen, sondern MUSS das schon vorher hier in Deutschland machen.

Hat die das nur gesagt, weil die Geld verdienen wollen, oder ist das echt so?

1. Grossjährig ist man mit 18
2. Permanentvisum kann man nur im Ausland beantragen und bekommt es bei der ersten Einreise in den Pass gestempelt


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