Hallo Andree
du neigst ein weng dazu, die Fakten zu verallgemeinern. Sicher wart ihr auf dem Konsulat und habt mit eurer Heiratsurkunde ein Visum für FamilienZusammenFührung beantragt, irgendwann nach 6 Wochen seit ihr dann eingereist und habt euch bei der Ausländerbehörde um eine Aufenthaltserlaubnis bemüht und die hatten sicherlich ein paar Fragen, die ihr zur Zufriedenheit beantwortet habt.
Nichts anderes hatten die Vorposter irgenwie auch gemeint.
Das ganze muss nur ein paar Tage her gewesen sein, denn heute brauchte man vorher noch für das Visum ein Deutsch-Zertifikat A1. Aber so lange her, dass das Visum per Handschlag erteilt und per Kabel und Morsezeichen zur AB übertragen worden ist, wird es nun doch nicht gewesen sein.
Nach dem neusten Anti-Diskriminierungsgesetz in Deutschland dürfen heute auch Ältere über 60 auf der Ausländerbehörde nicht mehr diskriminiert werden
Gruß
Manfred