fatB hat geschrieben:
Ach so, dann ist die Registrierung nur eine Vorbedingung für das Umschreiben...
Richtig!
Denn die Registrierung der Hochzeit/Heiratsurkunde beim bras. Konsulat in D dient nur für interne Zwecke des Konsulats und das Deine Frau ggf. den Namen im Pass ändern lassen kann.
Das war´s dann auch schon, denn das Konsulat leitet diese Daten NICHT nach Brasilien weiter. Um die Ehe auch nach bras. Recht anzuerkennen ist die Registrierung IN Brasilisen beim CARTÓRIO am WOhnsitz Deiner Frau notwendig.
Macht Ihr das nicht, weil Ihr glaubt das sein unnötig, da Ihr ja in Deutschland leben wollt, ist Deine Frau nach bras. Recht nicht verheiratet.
Das kann solange gut gehen solange Ihr nicht vorhabt in BRA zu leben, bzw. falls Ihr Euch mal irgendwann scheidet und Du danach evtl. wieder ein Brasilianerin heiraten willst, dann gibt´s Riesenprobleme, denn Du musst dann erstmal die 1. Ehe in BRA registrieren und danach die Scheidung anerkennen lassen, bevor Du wieder eine Brasilianerin heiraten kannst.
fatB hat geschrieben:
Wenn wir in Deutschland leben werden, wird meine zukünftige Frau ihren brasilianischen Wohnsitz dann nicht abmelden müssen?
NEIN! In BRA gibts keine Meldepflicht.
Wenn Sie aber auf Dauer nach Deutschland zieht muss Sie bei den Steuerbehörden (RECEITA FEDERAL) dies per DECLARAÇÃO DEFINITIVA DE SAIDA melden. Ausserdem muss auch der Wahlausweis (TÍTULO ELITORAL) nach Deutschland zum zuständigen bras. Konsulat transferiert werden. Hinzu kommt das Brasilianer die im Ausland leben verpflichtet sind sich beim zuständigen bras. Konsulat anzumelden (REGISTRO CONSULAR).
