Wened hat geschrieben:
....
Was haltet Ihr davon, ist das eine Schnapsidee?
Vorab solltest Du mal klarstellen WO Ihr nach der Hochzeit zusammen leben wollt, denn man kann ja wohl kaum hier jede Möglichkeit durchdiskutieren.
Wened hat geschrieben:
.... Dadurch, dass ich schon einige Zeit hier bin kenne ich mich jetzt ganz gut mit dem australischen Einwanderungsrecht aus, weiss aber vom deutschen gar nichts und dem brasilianischen nur wenig.
Wozu denn? Es geht doch ums heiraten, oder?
Erstmal die Hochzeit regeln, dann kommt die Einwanderungsfrage. Bzw. wenn klar ist in welchem Land Ihr zusammen leben wollt, kann man auch saen ob evtl. eine heirat in D, BRA oder sonstwo besser wäre, da es die anschliessende Einwanderungsproblematik erleichter.
Wened hat geschrieben:
....
Wie lange dauert der ganze Prozess denn, gibt es diese 45 Tage-Regelung ueberall?
In D = Standesamt fragen
In BRA = kommt auf den Richter an der die Unterlagen prüft, mind. 30 Tage oder früher wenn alles OK ist, wenn nicht dann dauert´s eben solange bis ALLE eforderten Dokumente da sind.
Wened hat geschrieben:
....Muss man irgendwas nachweisen (hier in Aus muss man beweisen, dass man eine "genuine" also echte Beziehung hat, das ist ultrakompliziert)?
Zum heiraten oder für die Einwanderung DANACH?
Hab noch nie gehört das sich die Standesämter oder wie die Behörde auch sonst auf der Welt heisst, sich dafür interessiert.
Diese Frage kommt normalerweise erst dann auf, wenn die Ausländerbehörde (Aufenthaltserlaubnis D) oder die PolÃcia Federal (PErmanência BRA) ins Spiel kommen.
Wened hat geschrieben:
.... Wie lange dauert die Aufenthaltsgenehmigung fuer Deutschland denn?
Weiss jetzt nicht ob ich Dich richtig verstanden hab, wie lange esdauert bis man eine AE für Deutschland bekommt, kann man so Pauschal nicht beantworten, kommt darauf auf welcher Grundlage man die AE beantragt (Ehe, Arbeiten, dt. Kinder, etc...). Falls Ehe, dann ist die Frage wo wieder WO wird/wurde geheiratet, evtl. Visum (FZF-Heirat / FZF-Nachzug Ehepartner).
Wenn Du meinst wie lange eine dt. AE gültig ist, normalerweise wird erstmal eine befristete AE für 2 oder 3 Jahre ausgestellt und danach nochmalsverlängert, bevor es die NIEDERLASSUNGSERLAUBNIS (unbeschränkte AE) gibt. Kommt aber auf die ABH an, da "Ermessensache", wie leider sehr viel im dt. Ausländer- Aufenthaltsrecht!
Wened hat geschrieben:
.... Ich habe selbst am Goethe-Institut hier in Sydney unterrichtet und kenne die Anforderunge fuer den A1 gut, kann ich sie auch selbst unterrichten?
Soweit ich weiss JA, es ist nur wichtig die Prüfung bei GI zu bestehen. Wo man Unterricht hatte interessiert nicht, denn schliesslich ist ja das A1 Zertifikat vom GI gefragt, nicht der Nachweis wo/ wie man Deutsch gelernt hat!
Wened hat geschrieben:
....Kann ich mit einem Tourivisa heiraten?
In BRA?
Theoretisch JA! Ist nur die Frage ob Du wirklich 30 Tage (oder länger) in BRA beliben kannst (Job, etc.) bist der Richter sein OK gibt und Ihr einen Termin beim Cartório (bras. Standesamt) zum heiraten bekommt.
Wened hat geschrieben:
.... Muss ich portugiesisch sprechen koennen?
Das kommt darauf an WO Ihr heiratet!
D - NEIN, wozu!

in D wäre eswichtig das Deine Frau Deutsch kann.
BRA - NEIN, aber dann wird der Richter sicherlich verlangen das ein Übersetzer anwesend ist, mit etwas Glück kann das jede x-beliebige Person sein, die glaubhaft machen kann über die entsprechenden Sprachkenntnisse zu verfügen. Wenn nicht muss es ein vereidigter Dolmetscher sein, das wird teuer!
VIEL GLÜCK - BOA SORTE - GOOD LUCK !!!