Trem Mineiro hat geschrieben:
Oi Manolito
Hat sie schon das A1 Zertifikat, dass ihre Deutschkentnisse nachweist.
Ja, hat sie, bzw. hat sie einen Uni-Abschluss, der vom Konsulat anerkannt wird, dadurch geringerer Integrationsbedarf, dadurch muss sie keine SprachprĂĽfung machen.
Trem Mineiro hat geschrieben:
Und hast du schon Schritte auf deiner AB unternommen, damit die dich beurteilen können: Gehaltsnachweis, Wohnungsnachweis.
Ist auch schon alles geschehen, die ABH hat bei mir alles anerkannt. Alle Dokumente, die meine Verlobte von meiner Seite braucht - auch die Verpflichtungserklärung - sind schon bei ihr, sie hat das auch schon im Konsulat gezeigt. Erst dann haben sie sie ernstgenommen. Jetzt müssen nur noch ihre Dokumente übersetzt werden. Das wird denke ich bis Ende dieser Woche, Anfang nächster Woche passieren. Dann kann sie alles beim Konsulat anmelden. Bleiben also knapp 13 Wochen. Was denkst du, müsste doch klappen, oder?
Die Frage ist, ob man sich parallel um ein Touristenvisum bemĂĽhen kann? Geht das rechtlich ĂĽberhaupt?
DANKE und GrĂĽĂźe!!!