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 Betreff des Beitrags: Hochzeit in Brasilien. Danach nach Deutschland. Und dann?
BeitragVerfasst: 29 Jun 2009 08:00 
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Beiträge: 34
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Hallo liebe Brasilienfreunde,

mein Verlobter und ich heiraten Anfang Juli, und bis Ende Juli fliege ich bereits nach Deutschland, um alles für das Visum zum Ehegattennachzug zu organisieren.

Nun meine Frage: Was brauch ich alles an Dokumenten, Beglaubigungen, Übersetzungen etc?

Wie mache ich unsere brasilianische Hochzeit in Deutschland geltend. Wo muss ich meinen nach der Hochzeit geänderten Nachnamen geltend machen in Deutschland?

Neben dem A1-Deutschtest, was wird alles vorausgesetzt, damit mein Mann nach Deutschland nachkommt. Hat er dann sofort mit der Einreise (Ehegattennachzug) eine Arbeitserlaubnis?

Was muss ich noch beachten und wie lange dauert es ungefähr?

Ich will unbedingt alles von Anfang an richtig machen, damit er so schnell wie möglich und problemlos nachkommen kann, da ich ihr schrecklich vermissen werde. Also bitte gebt mir eine kurze Zusammenfassung, vielleicht auch aus euren Erfahrungen.

Ganz liebe Grüße



Don´t cry, because it´s over. Be happy, cause it happened.

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 Betreff des Beitrags: Re: Hochzeit in Brasilien. Danach nach Deutschland. Und dann?
BeitragVerfasst: 29 Jun 2009 21:20 
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Beiträge: 546
Siehe einmal Merkblatt und frage, was Du genau wissen möchtest.

Zitat:
Ab dem 01.01.2009 können brasilianische Staatsangehörige, auch wenn sie sich länger als
drei Monate in Deutschland aufhalten wollen, ohne Visum nach Deutschland einreisen,
sofern es sich um einen der folgenden Aufenthaltszwecke handelt:

· Ehegattennachzug
· Einreise zwecks Eheschließung und anschließendem Daueraufenthalt
· Kindernachzug
· Schüleraustausch
· Sprachkursteilnahme
· Studium

Für alle anderen Aufenthaltszwecke (Arbeitsaufnahme, Au-Pair, Praktika,
Gastwissenschaftler) ist in jedem Fall ein Einreisevisum erforderlich.
Bitte beachten Sie, dass auch bei visumsfreier Einreise (Ehegattennachzug, Einreise zwecks
Eheschließung und anschließenem Daueraufenthalt, Kindernachzug, Schüleraustausch,
Sprachkursteilnahme, Studium) nach der Einreise in Deutschland eine Aufenthaltserlaubnis
beantragt werden muss. Zuständig für die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis ist die
Ausländerbehörde an Ihrem Wohnort in Deutschland. Ohne Aufenthaltserlaubnis dürfen Sie
sich maximal 90 Tage pro Halbjahr in Deutschland aufhalten.

Auch wenn Sie visumsfrei zu Ihrem geplanten längerfristigen Aufenthalt nach Deutschland
einreisen können, ist die vorherige Visumsbeantragung und –erteilung nach wie vor möglich.
Zu Ihrer eigenen Planungssicherheit sollten Sie möglichst frühzeitig (die durchschnittliche
Bearbeitungsdauer des Visumsantrags entnehmen Sie bitte dem entsprechenden Merkblatt) Ihr
Visum beantragen. Die Einreise mit Visum ist für Sie insofern von Vorteil, als dass die
zuständige Ausländerbehörde i.d.R. bei der Bearbeitung Ihres Visumsantrags mit beteiligt ist.
Das heißt, die Ausländerbehörde überprüft bereits vor Ihrer Einreise, ob nach der Einreise die
Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis für den beabsichtigten Aufenthaltszweck möglich ist.
Wenn die Ausländerbehörde dem Visumsantrag zustimmt, wird i.d.R. ein Visum mit einer
Gültigkeitsdauer von drei Monaten ausgestellt, mit dem Sie nach Deutschland einreisen. Nach
Ihrer Einreise erhalten Sie, sofern die erforderlichen Voraussetzungen noch erfüllt sind, bei
der Ausländerbehörde die notwendige Aufenthaltserlaubnis.

Die Einreise ohne Visum hat den Vorteil, dass Sie auch kurzfristig für einen längeren
Aufenthalt nach Deutschland einreisen können, ohne die Bearbeitungsdauer für einen
Visumsantrag abwarten zu müssen. Sie haben jedoch bei der Einreise nicht die Gewissheit,
dass Sie für den geplanten Aufenthaltszweck eine Aufenthaltserlaubnis erhalten werden, da
die notwendigen Voraussetzungen noch nicht – wie beim Visumsverfahren – geprüft wurden.
Einzelheiten zur Visumsbeantragung entnehmen Sie bitte den entsprechenden Merkblättern.


http://www.rio-de-janeiro.diplo.de/Vert ... =Daten.pdf

Hier findest Du auch einige Sachen

http://www.rio-de-janeiro.diplo.de/Vert ... liste.html

Brazil


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 Betreff des Beitrags: Re: Hochzeit in Brasilien. Danach nach Deutschland. Und dann?
BeitragVerfasst: 29 Jun 2009 23:24 
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snapdragon hat geschrieben:
Hallo liebe Brasilienfreunde,

mein Verlobter und ich heiraten Anfang Juli, und bis Ende Juli fliege ich bereits nach Deutschland, um alles für das Visum zum Ehegattennachzug zu organisieren.

Nun meine Frage: Was brauch ich alles an Dokumenten, Beglaubigungen, Übersetzungen etc?

Wie mache ich unsere brasilianische Hochzeit in Deutschland geltend. Wo muss ich meinen nach der Hochzeit geänderten Nachnamen geltend machen in Deutschland?

Neben dem A1-Deutschtest, was wird alles vorausgesetzt, damit mein Mann nach Deutschland nachkommt. Hat er dann sofort mit der Einreise (Ehegattennachzug) eine Arbeitserlaubnis?

Was muss ich noch beachten und wie lange dauert es ungefähr?

Ich will unbedingt alles von Anfang an richtig machen, damit er so schnell wie möglich und problemlos nachkommen kann, da ich ihr schrecklich vermissen werde. Also bitte gebt mir eine kurze Zusammenfassung, vielleicht auch aus euren Erfahrungen.

Ganz liebe Grüße


Zuerst gehst du zum Standesamt. Hast du dir eine internationale Heiratsurkunde geben lassen? Wenn nicht, dann bitte nachholen. Beim Standesamt laesst du die Hochzeit registrieren und erfaehrst alles danach.
Hast du eigentlich Arbeit in Deutschland oder brauchst du Sozialhilfe? Wenn du Sozialhilfe/HartzIV beantragst, dann koennen die Mitarbeiter dir weiterhelfen. Freundlich sein und nett fragen. Die sind gut geschult und wissen mehr als sie manchmal bereit sind zu erzaehlen.
Vorher noch zum Einwohnermeldeamt und dich und deinen Mann anmelden. Da klaert sich das auch mit deinem Namen. Einer Arbeitserlaubnis steht eigentlich nichts im Weg. Immer freundlich bleiben. Nicht das der Verdacht aufkommt du haettest nur zum Schein geheiratet. Das kompliziert dann alles.
Die Gesetze und Verordnungen sind in Deutschland nicht das Problem. Waere umgekehrt schlimmer. Wichtig ist, dass dein Mann auch schon Deutsch gelernt hat. Wie soll er sonst arbeiten, wenn er nichts versteht? Da hilft dann auch keine Arbeitserlaubnis.



Para os chineses, 2009 foi o ano do BOI e este ano é o do TIGRE.
Felizes são eles que, a cada ano, trocam de animal.
Nós estamos há 7 anos com o mesmo burro!!!!....


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 Betreff des Beitrags: Re: Hochzeit in Brasilien. Danach nach Deutschland. Und dann?
BeitragVerfasst: 30 Jun 2009 16:12 
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Beiträge: 546
Wer als Ehemann, mit Besuchervisum einreist und einen längeren Aufenthalt, oder dauerhaften Aufenthalt plant, muss unverzüglich eine Aufenthaltserlaubnis bei der Ausländerbehörde beantragen. Sollte in diesem Fall der Ehemann noch keine Deutschkenntnisse nachweisen können, muss er sie unverzüglich, dass heißt innerhalb von sechs Monaten nachholen. So lange wird nur sein Aufenthalt geduldet, darf aber noch keiner Erwerbstätigkeit nachgehen. Alle Papierer i O dann AE mit Arbeitserlaubnis.

Brazil


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 Betreff des Beitrags: Re: Hochzeit in Brasilien. Danach nach Deutschland. Und dann?
BeitragVerfasst: 03 Jul 2009 22:23 
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Beiträge: 34
Wohnort: Sao Paulo
Hi Leute,

also zuerst mal!!! Ich will weder in den Harz noch bekomme ich HartzIV. Ich werde ab Oktober mein Masterstudium beginnen und habe für August und September auch schon Arbeit.
Zu meinem Verlobten: Er wird ab Ende August sein Diplom haben und hat schon angefangen, sich in Deutschland zu bewerben. Es ist wichtig, dass er gleich nach der Einreise die Arbeitserlaubnis hat, damit er kurz danach anfangen kann (da wir beide nicht viele Ersparnisse haben).

Zum A1-Test: Er ist bereits für einen Sprachkurs angemeldet.

Dann war eben meine Frage, wo ich was einreichen muss. So soll wohl in der deutschen Botschaft in Brasilien folgendes eingereicht werden:

II. Antragsunterlagen
Bitte beachten Sie, dass unvollständige Antragsunterlagen nicht entgegen genommen werden können!
Zur Beantragung eines Visums zum Ehegatten- / Lebenspartnernachzug benötigen Sie folgende Unterlagen:
•Reisepass, der noch mindestens ein Jahr ab Einreise in Deutschland gültig sein muss, im Original mit
zwei Kopien der Seite mit den Daten zur Person
•Formular „Antrag auf Erteilung eines nationalen Visums“ (Visumsantrag, zweifach)
•zwei aktuelle Passfotos (3,5 x 4,5 cm mit hellem Hintergrund, siehe auch Merkblatt mit Hinweisen zu
Passbildern)
•falls Sie in Brasilien oder im Ausland geheiratet haben : Heiratsurkunde mit Legalisation und von einem
vereidigten Übersetzer erstellte deutsche Übersetzung (Original und zwei Kopien, wegen Übersetzung
siehe Übersetzerliste des Generalkonsulats / der Botschaft) oder
falls Sie in Deutschland geheiratet haben: Deutsche Heiratsurkunde bzw. Auszug aus dem Familienbuch
(Original und zwei Kopien)
•Kopie des Reisepasses / des Personalausweises des in Deutschland lebenden Ehepartners (zweifach) –
wenn der in Deutschland lebende Ehepartner nicht die Staatsangehörigkeit eines Staates der Europäischen
Union besitzt, sind auch Kopien des im Pass befindlichen deutschen Aufenthaltstitels erforderlich.
•falls Ehepartner bereits in Deutschland lebt :
o Kopie der Meldebescheinigung (zweifach)
o Kopie des Mietvertrags (zweifach)
o Einkommensnachweis in Kopie (z.B. Steuererklärung oder Arbeitsvertrag aus dem der monatliche
Verdienst hervorgeht – zweifach)
•Nachweis über Grundkenntnisse der deutschen Sprache in Form des Zeugnisses „Start Deutsch
1“ des Goethe-Instituts

Da ich aber erst kurz vorher nach Deutschland ziehe, werde ich noch keinen Mietvertrag oder Einkommensnachweis besitzen. Im Forum wurde mir auch schon mitgeteilt, dass es eigentlich nicht als Nachweis gebraucht wird (doch ist es dennoch komisch, dass sie es hinschreiben).

Sollte mein Mann den Antrag direkt hier in der deutschen Botschaft stellen oder sollte ich mich vorher mit der Ausländerbehörde in meiner Region absprechen?

Vielen Dank.



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 Betreff des Beitrags: Re: Hochzeit in Brasilien. Danach nach Deutschland. Und dann?
BeitragVerfasst: 03 Jul 2009 22:49 
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Beiträge: 1757
Wohnort: Manaus
snapdragon hat geschrieben:
Sollte mein Mann den Antrag direkt hier in der deutschen Botschaft stellen oder sollte ich mich vorher mit der Ausländerbehörde in meiner Region absprechen?
Mit der Ausländerbehörde zu sprechen mach auf jeden Fall Sinn, da diese die Entscheidung trifft. Die dt. Botschaft spielt mehr oder weniger nur Postbote.


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 Betreff des Beitrags: Re: Hochzeit in Brasilien. Danach nach Deutschland. Und dann?
BeitragVerfasst: 04 Jul 2009 17:06 
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Beiträge: 34
Wohnort: Sao Paulo
Warum steht dann eigentlich in den Unterlagen der Botschaft, dass ich einen Mietvertrag und Einkommensnachweis brauche? Ich habe schon bei der Ausländerbehörde angerufen und die meinten, dass das für den Ehegattennachzug nicht benötigt wird, hauptsache ich bin irgendwo gemeldet und habe ein Dach über den Kopf. Der Mietvertrag müsse aber nicht zwangsläufig auf meinen Namen sein.



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 Betreff des Beitrags: Re: Hochzeit in Brasilien. Danach nach Deutschland. Und dann?
BeitragVerfasst: 04 Jul 2009 18:28 
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Beiträge: 1138
Wohnort: Belo Horizonte
snapdragon hat geschrieben:
Die dt. Botschaft spielt mehr oder weniger nur Postbote.
[/quote]

Das habe ich auch mal behauptet, würde ich aber heute nicht mehr wiederholen. Wenn die Botschaft/Konsulat (Rio ist da ganz eigen) was zu meckern hat oder nur mißtrauisch ist, wird sich die AB nie gegen das dort Votum stellen. Man muss schon Glück haben, wenn die einem hier verraten, dass es in Brasilien hängt (müssen sie nicht tun).

Das mit dem Unterhaltsnachweis gilt wohl nur, wenn der in D wohnende kein Deutscher ist, bei FzF können sie es nicht vom Unterhalt abhängig machen, was die AB aber dann nicht davon abhält nach anderen Gründen zu suchen. Bei Hochqualifizierten (Akademikern) ist nicht mal das A1 notwendig

Gruß
Trem Mineiro


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 Betreff des Beitrags: Re: Hochzeit in Brasilien. Danach nach Deutschland. Und dann?
BeitragVerfasst: 04 Jul 2009 18:54 
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Beiträge: 546
Wenn sie eine Einkommenserklärung verlangen, sagen die Ausländerbehörden, dass sie überprüfen müssen ob ein Ausnahmetatbestand vorliegt.

Es gibt nur eine Ausnahme die mir bekannt ist.

Eine deutsche Staatsbürger/in ist lange Jahre fest im Ausland verwurzelt, hat dort seine Familie einen Arbeitsplatz und ist dort integriert, dann kann man dieser Staatsbürgerin durchaus zumuten, ihre Ehe auch im Ausland zu leben, wenn sie in Deutschland auf Sozialhilfe angewiesen wäre.

Darum ist diskutieren zwecklos. Manche Sachbearbeiter ziehen dieses Karte, warscheinlich aus Gewohnheit, andere nicht.

Brazil


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 Betreff des Beitrags: Re: Hochzeit in Brasilien. Danach nach Deutschland. Und dann?
BeitragVerfasst: 04 Jul 2009 18:56 
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Beiträge: 148
Wohnort: München
snapdragon hat geschrieben:
Zum A1-Test: Er ist bereits für einen Sprachkurs angemeldet.

Den A1 Sprachtest kann er sich schenken. Den braucht er nicht, wenn er ein abgeschlossenes Studium hat.


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