Ola
Ich muß Severino vollkommen Recht geben: Anwälte in Sachen Immobilien ist so eine Sache! anwälte sind nicht für Immobilienrecht ausgebildet, es sei denn der Anwalt macht einen extra Kurs oder Schule!!
Bei der Grammatik kann ich Severino nicht Recht geben über das Wort "Habite-se" !
Das Hauptwort "habite-se" entstammt dem rückbezüglichen Zeitwort "habitar-se"
Sagt man fälschlicherweise "habita-se" , fällt man in die Befehlsform !! Das würde heißen: "mach Dich wohnbar" als Befehl! Man kann nicht sagen: ich will das Dokument "mach Dich wohnbar" !
"habite-se" ist die Bezeichnung eines Dokumentes mit diesem Namen, das TÜV für die Konstruktion eines Gebäudes!!
Es heißt ganz sicherlich in ganz Brasilien "habite-se" und ist ein Hauptwort!! Ein rein brasilianisches!!
Findet man in keinem Wörterbuch!!
Richtig: o Habite-se
Vergleichbar mit dem österreichischen Wort "Pickerl" , gemeint ist TÜV , gibt es in keinem Wörterbuch!!
Wörterbuch aus der Immobilienbranche:
wie z.B. im Staate Goias:
http://www.neivacoelhoimoveis.com.br/glossario.php#hweiters:
http://www.investt.com.br/conteudo.php?CONT=4oder hier:
http://guia.ipatinga.mg.gov.br/faq_loc.asp?cdtemaid=30auch in ceara:
http://www.sobral.ce.gov.br/sec/splam/c ... ite-se.phpoder auch elektronisch :
http://sesuma.ipatinga.mg.gov.br/hab_vis.aspTExt über "habite-se":
Habite-se:
O Habite-se é a autorização emitida pela Prefeitura, mediante vistoria, que indica que a obra foi executada conforme o projeto e apresenta as devidas condições para sua habitação e ocupação.
tchau
winni