limalunes hat geschrieben:
Hättet ihr mir Tipps, wie ich ca. 85000,- CHF von der Schweiz nach Brasilien transferieren kann ...
Bei einer solchen Summe nur über eine ofizielle Banküberweisung, erkundige Dich mal bei Deiner Hausbank. Die Frage bleibt nur, wohin überweisen da Du ja sagst Du hast noch kein Konto. Allerdings dürfte es kein grosses Problem darstellen, selbst mit Protocollo, eins zu eröffnen wenn man gleich mit 85.000,- Fränkli ankommt!

Ausserdem ist so sichergestellt, das das Geld ofizielle bei der BANCO CENTRAL bei Eingang registriert wird, denn sonst wäre ein späterer Rücktransfer NICHT möglich!
Du könntest aber auch in Zusammenarbeit mit der Bank direkt auf´s Konto des Verkäufers überweisen. Zusammenarbeit der Bank deshalb, das sichergestellt ist das der Verkäufer das Geld erst dann bekommt, wenn Du über entsprechenden Sicherheiten verfügst. Wenn nicht, bist DU schnell das Geld los und der Verkäufer wird behaupten nie etwas bekommen zu haben oder plötzlich unauffindbar, wenn es um die Übertragung der Besitzrechte geht.
limalunes hat geschrieben:
... Kostet mich dieser Geldtransfer Steuern in Brasilien?...
JA! Die CPMF ist zwar inzwischen abgeschafft, aber es gibt immer noch die s.g. IOF (Imposto sobre Operações Financeiras)!
limalunes hat geschrieben:
...Wäre es günstig den Schweizer Konsul hierfür quasi als Notar beizuziehen oder eher einen Rechtsanwalt ...

Keine Ahnung ob schw. Konsulate solche Dienstleistungen erbringen, wohl eher nicht.
Lieber eine Anwalt empfehlen lassen. Oder besser einen Immobilienmarkler, denn die kennen sich in der Regel besser mit dem Immobilienrecht aus als der normale Anwalt.
limalunes hat geschrieben:
... was ich bei dem Kauf genau beachten muss damit ich nicht beschissen werde...
Wichtig ist das VOR der Unterzeichnung irgendwelcher Vertäge, erstmal beim Grundbuchamt (Cartório de Registro de Imóveis) überprüft wird wer der eingetragene Besitzer ist, damit Du nicht mit den falschen Personen verhandelst. Ausserdem kannst Du so feststellen ob evtl. Schulden auf der Immobilie lasten.
Dann ist bei der Stadtverwaltung (Prefeitura) zu überprüfen, ob die Grundsteuer (IPTU) immer bezahlt wurde oder ob da Aussenstände sind.
Es ist auch sinnvoll über den (die) Besitzer der Immobilie Auskunft bei der Justiz einzuholen (FORUM), sollten dort Prozesse anhängig sein gegen die Personen oder gegen Firmen an denen die Besitzer beteiligt sind. Finger weg vom Kauf, denn unter solchen Umständen ist den Personen der Verkauf von Immobilien untersagt, denn die Immobilien könnten ja zur Begleichung von Schulden verkauft werden. Es kommt sehr oft vor das solche Leute versuchen Ihre Immobilien auf Verwandte zu überschreiben und dann günstig zu verkaufen, damit die Immobilie nicht unter den Hammer kommt bei einer Verurteilung.
limalunes hat geschrieben:
...Wisst ihr ob mein Gütertrennungsvertrag in der Schweiz auch in Brasilien Gültigkeit besitzt?; in Brasilia ist unsere Heirat mit Separacao Total de Bens registriert.....
Sicher! Denn genau dazu ist die totale Gütertrennung (Vor und während der Ehe) ja da! Und da Euere Ehe in Brasilien registriert ist, sollte alles OK. Sein!
Oder was genau meinst Du mit "in Brasilia registriert" ? Doch sicher das die Eheschliessung in Brasilien (egal ob in BrasÃlia oder sonstwo) auf einem Standesamt (Cartório de Registro Civil) registriert worden ist.
Denn die Registrierung und Beglaubigung der schw. Heiratsurkunde bei bras. Konsulat in der Schweiz, reicht nicht aus!!! Das ist nur für interne Zwecke des Konsulats! Damit die Ehe in Brasilien rechtskräftig ist MUSS sie beim Cartório registriert werden und das machen bras. Konsulate im Ausland NICHT!
Man kann sich natürlich nicht 100%ig gegen alle Tricks und Machenschaften von kriminellen absichern, besonders dann nicht, wenn Gauner und Angestellte von Grundbuchamt, Prefeitura, etc. unter einer Decke stecken.

Aber mit den o.g. Tipps kann man schon mal das gröbste vermeiden!