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 Betreff des Beitrags: Re: Ist ein Sprachtest für Ehegattinnennachzug notwendig???
BeitragVerfasst: 03 Okt 2007 23:03 
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Registriert: 26 Nov 2004 16:30
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@Einbeck
Danke für die Ausführungen .... die Suche nach "Schlupflöchern" erfordert manchmal ein bisschen Provokation ... und so langsam kommen wir ja auch dahin, wo wir eigentlich hinwollen ... :twisted:

Aber zu deinem Posting:

Dann wird ja mal wieder ein Gesetz mit dem anderen faktisch ausgehebelt. Denn wenn sie nicht ausgewiesen wird und auch keine AE bekommt, kann sie in Deutschland leben. Und dafür muss sie noch nicht einmal verheiratet sein, wenn ich den terminus "lebenspartnerschaftlicher Lebensgemeinschaft" richtig interpretiere? Würde dies auch bei gleichgeschlechtlichen Partnerschaften gelten?

Welche Repressalien hat der/die Geduldete vom deutschen Staat zu befürchten, ausser dass er/sie natürlich keine Arbeit aufnehmen darf? Wie sieht das praktisch aus? Krankheit, Schwangerschaft, Unfall?

Und dann nach eine Jahr kann derjenige gut deutsch und geht erneut zur Behörde. Gilt dann immer noch die Visavorschrift mit Ausreisen und Nachweis des Deutschtest im Ausland?

Welche Fristen gelten da nochmal, dass eine Ausweisung nicht rechtmässig ist, wenn die betroffene Person sich in die Gemeinschaft sozial und kulturell dermassen integriert hat, dass eine Ausweisung unzumutbar ist oder so?



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 Betreff des Beitrags: Re: Ist ein Sprachtest für Ehegattinnennachzug notwendig???
BeitragVerfasst: 03 Okt 2007 23:09 
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Registriert: 07 Mär 2007 22:46
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brasilblog hat geschrieben:

@Katalina

P.S.: Mal eine ganz persönliche Frage: Was hast du Brasilien zu tun? Wo liegt deine Affinität?



tja, da ist nun schweigen, tiefes schweigen..

ich hatte ja auch schon mal versucht, wenigstens indirekt, an sie zu appellieren, dass sie - einfach nur aus fairness uns, den forums usern, gegenueber - mal wenigstens eine andeutung dazu macht, wo sie denn die thematik eventuell persoenlich beruehrt:

Diter_Rio hat geschrieben:

und katalina, die ja nach wie vor nicht dran denkt, auch nur anzudeuten, ob, und wenn ja welche persoenliche beruehrung sie mit der thematik ueberhaupt je hatte, ist auch nicht wirklich hilfreich, da sie die neuen regelungen schlicht als gottgegeben und unabaenderlich darstellt und jedes aufkeimen juristischer phantasie sofort schroff ablehnt (um nicht zu sagen: regelrecht beschimpft ((né, katalina??)) ).



aber schon da: schweigen, tiefes schweigen...

tja, und jetzt meldet sich die gute katalina anscheinend lieber gar nicht mehr...



gruesse, diter

Certo dia, o índio pegou a canoa e remou, remou, remou até encontrar a bela Iara, que o levou para o fundo das águas.


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 Betreff des Beitrags: Re: Ist ein Sprachtest für Ehegattinnennachzug notwendig???
BeitragVerfasst: 03 Okt 2007 23:15 
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Beiträge: 22
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Lebenspartner bezieht sich hier auf die gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaft
der Partner des Lebenspartners, Gesetze drücken alles schön kompliziert aus).
Schutz nur bei vorliegender Ehe und gemeinsamen Eheleben in einer Wohnung.
Solange nicht verheiratet kein Schutz nach § 56 AufenthG.

Aber Achtung:
Aus Info4alien weiß ich, das man (ABH) es früher schon mal bei ähnlichen wie von @brasilblog geschilderten Sachverhalt versucht hat Ehefrauen (Vorwand oder Einwand war aber keine Ehe nur Scheinehe etc.) abzuschieben,
bei einem Sachverhalt war der Deutsche aber dickköpfig, hat geklagt, war ziemlich nervig für alle Beteiligte, im Ergebnis hat er vor Gericht Recht bekommen. War aber Nervenkrieg pur.

Hier heißt es für die Zukunft warten und sehen wie ein solcher Fall mal vorm Gericht gelöst wird.
Was evtl. wieder zu Gesetzesänderung führen dürfte.

Allgemein aus Verwaltungserfahrung gehe ich davon aus das man dies mehr oder weniger pragmatisch lösen dürfte.
Früher haben ABH gerne das Visaverfahren im nächsten Heimaturlaub der Ehefrau nachholen lassen,
mit neuen Gesetz und dessen Auswirkungen fehlen uns allen (auch mir) aber noch jegliche, positive wie negative Erfahrungen.

Deshalb mein bezug zu früher. Zur Umsetzung des Gestzes nach erfolgten Änderungen fehlt es noch an Erfahrungen.

Jetzt bitte dies nicht persönlich nehmen, nutze dierk mal als beispiel, er möge es mir verzeihen.
dierk und die Zukunft seines Sachverhaltes wird evtl dazu beitragen, das man hierzu zukünftig was Genaues schreiben kann. Falls dierk als "Dickkopf" alle Rechtsmittel ausnutzt, weil es nicht so ging wie er es dachte, tut er wahrscheinlich was gutes weil er indirekt für Rechtsklarheit sorgt.

Leute ich wünsche niemanden einen vermeidbaren Streit oder Klageverfahren mit behörden, denkt an die Betroffenen partner.

meine Info und Posting beruht auch darauf um durch Richtiges handeln, genau diesen (bei richtigen handeln vermeidbaren) Ärger und Stress nach Einreise zu verhindern. Ist ein nervenkrieg der viel Geld kostet mit Anwalt und drum und dran.


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 Betreff des Beitrags: Re: Ist ein Sprachtest für Ehegattinnennachzug notwendig???
BeitragVerfasst: 03 Okt 2007 23:27 
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Registriert: 30 Sep 2007 23:18
Beiträge: 22
Wohnort: Einbeck
brasilblog hat geschrieben:
@Einbeck

Aber zu deinem Posting:

Dann wird ja mal wieder ein Gesetz mit dem anderen faktisch ausgehebelt. Denn wenn sie nicht ausgewiesen wird und auch keine AE bekommt, kann sie in Deutschland leben. Und dafür muss sie noch nicht einmal verheiratet sein, wenn ich den terminus "lebenspartnerschaftlicher Lebensgemeinschaft" richtig interpretiere? Würde dies auch bei gleichgeschlechtlichen Partnerschaften gelten?

Welche Repressalien hat der/die Geduldete vom deutschen Staat zu befürchten, ausser dass er/sie natürlich keine Arbeit aufnehmen darf? Wie sieht das praktisch aus? Krankheit, Schwangerschaft, Unfall?

Und dann nach eine Jahr kann derjenige gut deutsch und geht erneut zur Behörde. Gilt dann immer noch die Visavorschrift mit Ausreisen und Nachweis des Deutschtest im Ausland?

Welche Fristen gelten da nochmal, dass eine Ausweisung nicht rechtmässig ist, wenn die betroffene Person sich in die Gemeinschaft sozial und kulturell dermassen integriert hat, dass eine Ausweisung unzumutbar ist oder so?


@brasilblog
Partner bezieht sich auf Partner des Lebenspartners mit eingetragener lebenspartnerschaft, Heteros müssen leider heiraten,
"Frauen als lebenspartnerinnen" auch wenn man in Brasilien als "Ehefrau gilt" haben keinen Schutz nach § 56 AufenthG
schlecht und mißverständlich ausgedrückt, aber so sind Gesetzestexte nun einmal.

Vieles nicht beantwortbar, hier fehlt Praxis und Erfahrungen. Muss auch keine ausweisungen oder Abschiebungen anordnen.
Das neue Gesetz ist noch zu jung.
Zu Fristen etc. kann ich mangels Erfahrung und Kenntnis nicht sagen.

Repressalien? in berlin gibt es solange der Ehepartner keine AE hat keine Steuerklasse III
Gehe mal davon aus ohne AE auch keine Arbeitserlaubnis da beides schön an einander gekoppelt ist.
Das Eheleben wird schwer gemacht.....

Wie gesagt früher hat man das durch die ABH oft pragmatisch gelöst, geduldet bis zum nächsten heimaturlaub und dann dort Visaverfahren nachgeholt.
Naja, alleine durch Unterschied Steuerklasse III und I ist dies schnell finanziert.


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 Betreff des Beitrags: Re: Ist ein Sprachtest für Ehegattinnennachzug notwendig???
BeitragVerfasst: 03 Okt 2007 23:29 
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Vergass:
deutscher Familienangehöriger ist auch ein eigenes deutsches Kind

also wenn man mit eigenen deutschen Kind in familiäre Lebensgemeinschaft lebt.


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 Betreff des Beitrags: Re: Ist ein Sprachtest für Ehegattinnennachzug notwendig???
BeitragVerfasst: 03 Okt 2007 23:36 
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Einbeck hat geschrieben:

(1) Ein Ausländer, der

4. mit einem deutschen Familienangehörigen oder Lebenspartner in familiärer oder lebenspartnerschaftlicher Lebensgemeinschaft lebt,....

genießt besonderen Ausweisungsschutz. ....


Ergebnis?
AE kann Sie normalerweise keine kriegen,
abgeschoben werden kann Sie auch nicht



und was hatte ich, schon vor tagen, geschrieben:


Diter_Rio hat geschrieben:

ich wuerde meine frau, wenn man ihr als ehefrau schwierigkeiten machen sollte, als einfache touristin einreisen lassen. denn in keinem brasilianischen oder deutschen computer steht, das sie kuerzlich geheiratet hat.

so, und wenn sie dann in deutschland ist; tja, da kann man dann gleich ein ganzes feuerwerk an rechtsmitteln abbrennen.

und da zieht der deutsche staat dann - eben wegen Artikel 6 Grundgesetz ("Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung") immer den kuerzeren, ich betone: immer!

die hauptsache ist doch nur, dass sie erst mal da ist!



tja, und dafuer wurde ich dann von katalina wuest beschimpft..

und jetzt, wo doch wieder mal ein gesetzestext da ist, diesmal zum ausweisungsschutz, da schweigt sie...

immerhin...

obwohl: lieber waere mir - und sicher auch inzwischen vielen andern - dass sie mal ein paar takte dazu sagt, warum sie sich zu diesem thema hier so ueberaus persoenlich engagiert hat...



gruesse, diter

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 Betreff des Beitrags: Re: Ist ein Sprachtest für Ehegattinnennachzug notwendig???
BeitragVerfasst: 03 Okt 2007 23:45 
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Beiträge: 22
Wohnort: Einbeck
@diter
Wie Du in meinen Posting gelesen hast, hat man es schon versucht.
Ein Nervenkrieg der Familien sehr belastet,
tut Euch selbst einen Gefallen und verhindert dies.


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 Betreff des Beitrags: Re: Ist ein Sprachtest für Ehegattinnennachzug notwendig???
BeitragVerfasst: 04 Okt 2007 00:09 
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Hallo @diter, vergass wollte Dir noch was zu heiratsurkunde und heiratsdatum im Computer mitteilen.
Heiratsdatum steht in keinem computer, richtig.
Außer Ihr habt in D geheiratet, dann weiss das das Standesamt und meldeamt.

Aber:
wann Ihr geheiratet habt steht in Eurer Heiratsurkunde,
die habt Ihr auf Verlangen vorzuzeigen, das AufenthG nennt dies Mitwirkungspflicht des Ausländers


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 Betreff des Beitrags: Re: Ist ein Sprachtest für Ehegattinnennachzug notwendig???
BeitragVerfasst: 04 Okt 2007 00:11 
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oi einbeck,

ja, ist ja schon gut.

erinnert sei aber, trotz allem, daran, dass man bei der regelung den tuerken im auge hatte, der sich ein junges anatolisches maedchen, das er kaum kennt, als ehefrau nach deutschland holt - und sie dann in kreuzberg in die wohnung sperrt und jahr um jahr ohne kontakt zur deutschen bevoelkerung laesst. und wenn sie dann doch mal raus darf, dann kann sie nicht mal ein wort deutsch.

so. und weil sich da dann die tuerken beschwert hatten, dass man sie mit der gesetzlichen regelung ausgrenzen wolle - da hat man die regelung, hoppla hopp, auch auf deutsche fuer anwendbar erklaert, die, zum beispiel, eine brasilianische ehefrau ins land holen wollen.

aber die hat man in wirklichkeit gar nicht gemeint. und deshalb sollen sie sich auch wehren!



gruesse, diter

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 Betreff des Beitrags: Re: Ist ein Sprachtest für Ehegattinnennachzug notwendig???
BeitragVerfasst: 04 Okt 2007 00:13 
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Registriert: 17 Aug 2007 16:53
Beiträge: 65
brasilblog hat geschrieben:
@Katalina

Ich weiss was ihr gemacht habt: ein Gesetz zitiert und versucht zu kommentieren.
Apropos zitieren: Bitte verwende doch zukünftig die Zitatfunktion ordentlich.


Das waren keine Kommentare sondern Erklärungen. Und wie man sieht sind diese Erklärungen im Sande verlaufen.

Zitat:
Und die User hier zu überzeugen, dass dies der einzig gangbare und mögliche Weg ist. Und einige andere User bezweifeln dies. Und nun nennt ihr sie uneinsichtig, unterstellt ihnen, dass sie sich die Dinge nicht genau durchlesen und dass sie euch nicht verstehen.


Genau so ist es. Es wurden genügend Beiträge gepostet in denen man hätte alles nachlesen können. Ausserdem kann man sich direkt bei den Behörden infomieren.


Zitat:
Sehr tolerant in Bezug auf andere Ansichten/Meinungen seid ihr leider nicht. Und letztendlich ist dieses Gesetz nur solange in dieser Form gültig, bis ein Gericht seinen Senf dazu abgegeben hat. Und das ist nur eine Frage der Zeit ....


Ich bin sehr tolerant, allesdings heisst das nicht das ich gleich alles akzeptiere was jemand sagt. Vorallem dann nicht wenn es blödsinn ist. Und letztendlich ist dieses Gesetz in dieser Form gültig wie es ist. Alles weiter wäre nichts als Spekulation.


Zitat:
P.S.: Mal eine ganz persönliche Frage: Was hast du Brasilien zu tun? Wo liegt deine Affinität?


Für persönliche Fragen benutzt Du bitte die PN-Funktion.

@Diter: Da ich mich über den Ausweisungsschutz nicht so genau auskenne kann und werde ich auch nichts dazu sagen.


Zuletzt geändert von Katalina am 04 Okt 2007 00:18, insgesamt 1-mal geändert.

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