Neosi hat geschrieben:
Also wenn ich das hier richtig verstanden habe, geht es hier nur um Leute, die IN Deutschland leben wollen, richtig?
Ich werde hoffentlich hier in Brasilien bald heiraten, moechte aber die Ehe natuerlich auch in Dt. anerkennen lassen. Wir wollen aber in Brasilien leben. Ich schlussfolgere jetzt daraus, dass es da keine Probleme bei uns geben wird - bezueglich dieses Testes, oder? Ich muesste nur meinen ganzen Dokumentenkram bei einem Standesamt abgeben und ich gelte dann als verheiratet in Alemanha? Von ihm wollen Sie dann hoffentlich nix weiter...

???
Richtig Neosi. Bei dem hier diskutierten Gesetz geht es darum, dass zur Erteilung eines Visums zwecks Familienzusammenführung ein Sprachtest verlangt wird. Sonst wird das Visa zur FZF nicht erteilt.
Das hat mir der Anerkennung einer Ehe, die im Ausland geschlossen wurde zunächst einmal nichts zu tun. Es bedeutet, dass der ausländische Ehepartner - sofern er denn
dauerhaft nach Deutschland will - auf dem Konsulat im Ausland einen Sprachtest nachweisen muss, damit er die Erlaubnis dafür bekommt. Naürlich kann das Gesetz nicht verhindern, dass ein ausländischer Ehepartner ohne Sprachkenntnisse zusammen mit seinem Partner als Tourist nach Deutschland reist und sich dann dort entscheidet zu bleiben.
Zudem muss ein Deutscher ja auch nicht nach Deutschland. Ihm steht die ganze EU und sogar die Schweiz zur Auswahl, falls er dort Arbeit findet.
Das Gesetz unterstreicht die Inkompetenz derer, die es verabschiedet haben - zumal es ja auch noch gegen das deutsche Grundgesetz verstösst. Eine Frage der Zeit, bis jemand bis zum Bundesgerichtshof geklagt hat. Vielleicht verstehen dass ja irgendwann auch die "Beamten" beim deutschen Konsulat und den Ausländerbehörden.