Morgen allerseits
@ einbeck
Ja, gelesen, verstanden und für Pech abgelehnt, da, bevor dieser mitlerweile stressige Thread für mich und meine Frau zu spät kam.
Es ist alles Fertig, ticket bezahlt, "Aussage" des herrn XXX akzeptiert und für (meines Wissens) korrekt empfunden, und nun bleibt mir nur die erkenntnis, das sie evtl im Januar zurückfliegen muss (war ja schon schlau und hab wenigstens in der hinsicht ihr gleich mal 3 Monate winterurlaub einkalkuliert

)
Aber ehrlich gesagt, mal abgesehen von 2 bzw 3 schwarzsehern (ob nun wissen oder glauben), bin ich dem deutschen Staat zu nichts mehr verpflichtet, ausser das ich meine Letzten 3 Jahre Dienst tue und dann kann mich dieser Staat kreuzweise.
Ich wurde in den letzten 10 jahren so oft belogen, betrogen und geschröpft, das mich fast nichts mehr interessiert, was unsere Wasserköpfe in Berlin verzapfen.
Ich versuche es nun auf dem Touri wege, wenns schief geht, desertieren kann ich immer noch (was aber finanziell schön blöd wäre)
Aber mal ernsthaft, glaubt ihr, das JEDER beamte dieses Gesetz kapiert?
wenn die schon alleine 3 Tage brauchen um herauszufinden, das in BR geschlossene ehen zwar im deutschen Recht nicht aufgeführt, aber im EU Recht gelten auch dann für D gelten?
was meinste, wieviele EU Richtlinien existieren, die vielleicht unser ach so geiles Einwanderungsgesetz wieder aushebeln können?
Ich persönlich finde den Gedanken von Diter ziemlich gut, da er der realität entspricht, das soll heissen, auch wenn unsere wasserköppe meinen was zu bestimmen, aber den staat verarschen kannste immer noch, im notfall
Ich schaue was da kommt, dann sehe ich, wies geschieht
@ Diter
erstmal danke, das ich wenigstens einen hier lese, der mal meine posts bis zum ende liest und nicht gleich sinnlos rummeckert, ohne ernsthaft gestellte fragen zu beantworten

Die idee mit dem notfalls als touri einreisen lassen passt schon, denn genau das haben die mir in der ABH auch vorgeschlagen, da das eigendliche einwanderungs prozedere lange dauert
P.S.:
@ einbeck
Bist du Rechtsanwalt?
Denn im forum benimmst du dich wie einer, denn selbst dein Zitat ist verdreht.
Wenn du meine Posts zitierst, bitte im korrekten satzzusammenhang, denn von jemandem, der sich als Fachmann ausgibt, erwarte ich, das er die wahrheit schreibt
Beispiel :
Zitat:
VON EINBECK
Einbeck
Betreff des Beitrags: Re: Ist ein Sprachtest für Ehegattinnennachzug notwendig??? Mit Zitat antworten
dierk_0476 hat geschrieben:
@ True
das waren keine "falschen" Infos, sondern behördliche Zusagen, denn der gute Mann von der ABH bekommt in 3 wochen Besuch von mir, und dann sehen wir ja, ob ich ihm "den Kopf abreisse" oder nicht.
Denn sollte sich das innerhalb von 2 Wochen geändert haben, werde ich es Posten, wenn ich dann auf die Nase gefallen bin Entschuldige ich mich hier, ansonsten, kniet nieder ihr Ungläubigen

))
@dierk lesen kannst Du ja oder? Der Gesetzestext ist eindeutig, ich hoffe du hast diese Zusage schriftlich und kennst noch den Mitarbeiter der dir diese Auskunft gab....
Vielleicht kennt Augsburg mittlererweile auch die neue Rechtslage.
Falls du in Augsburg eine AE für eine Frau direkt bekommst, was nicht Recht und Gesetz entspräche,
Was ist so toll daran? Glück gehabt "dummen" Sachbearbeiter gefunden, gibt ja in den Behörden noch genug "dumme" Mitarbeiter die die aktuelle Rechtslage nicht kennen.
Aber ich würde es keinen zur Nachahmung empfehlen, jedensfalls nicht ohne schriftliche Zusage?
Warum?
Mache meinen Job im Visa Bereich einige Jährchen, es gab immer solche Glückskinder in spe ala dierk und dann eine Menge die auf gleicher Schiene fuhren, denen das Glück aber versagt blieb.
An die bettelnden Hilferufe, (wo weinent gebeten wird das Visaverfahren per Post nachzuholen, da Frau in D ist soll Visaantrag per Post übersandt werden = nicht zulässig), die weinenden Ehefrauen die zurückreisen mussten erinnere ich mich noch immer.
Wünsche dies keinen.
In Fällen die ich vorab detailiert informiert hatte konnte ich mir eine Schadenfreude nicht verkneipfen, besserwisser gibt es halt immer.
dierk_0476 hat geschrieben:
@ True
das waren keine "falschen" Infos, sondern behördliche Zusagen, denn der gute Mann von der ABH bekommt in 3 wochen Besuch von mir, und dann sehen wir ja, ob ich ihm "den Kopf abreisse" oder nicht.
Denn sollte sich das innerhalb von 2 Wochen geändert haben, werde ich es Posten, wenn ich dann auf die Nase gefallen bin Entschuldige ich mich hier, ansonsten, kniet nieder ihr Ungläubigen

))
@dierk lesen kannst Du ja oder? Der Gesetzestext ist eindeutig, ich hoffe du hast diese Zusage schriftlich und kennst noch den Mitarbeiter der dir diese Auskunft gab....
Vielleicht kennt Augsburg mittlererweile auch die neue Rechtslage.
Falls du in Augsburg eine AE für eine Frau direkt bekommst, was nicht Recht und Gesetz entspräche,
Was ist so toll daran? Glück gehabt "dummen" Sachbearbeiter gefunden, gibt ja in den Behörden noch genug "dumme" Mitarbeiter die die aktuelle Rechtslage nicht kennen.
Aber ich würde es keinen zur Nachahmung empfehlen, jedensfalls nicht ohne schriftliche Zusage?
Warum?
Mache meinen Job im Visa Bereich einige Jährchen, es gab immer solche Glückskinder in spe ala dierk und dann eine Menge die auf gleicher Schiene fuhren, denen das Glück aber versagt blieb.
An die bettelnden Hilferufe, (wo weinent gebeten wird das Visaverfahren per Post nachzuholen, da Frau in D ist soll Visaantrag per Post übersandt werden = nicht zulässig), die weinenden Ehefrauen die zurückreisen mussten erinnere ich mich noch immer.
Wünsche dies keinen.
In Fällen die ich vorab detailiert informiert hatte konnte ich mir eine Schadenfreude nicht verkneipfen, besserwisser gibt es halt immer.
Beitrag Verfasst: 02 Okt 2007 23:48
Zitat:
ORIGINAL von MIR
dierk_0476
Betreff des Beitrags: Re: Ist ein Sprachtest für Ehegattinnennachzug notwendig??? Mit Zitat antworten
@ True
Hoffen wir mal, das es gut für euch ausgeht. Ob meine ABH recht hatte, erfahre ich in spätestens 3 Wochen, denn dann sehe ich ja, ob die 900 Euro Flugkosten umsonst waren
@ Katalina,
das waren keine "falschen" Infos, sondern behördliche Zusagen, denn der gute Mann von der ABH bekommt in 3 wochen Besuch von mir, und dann sehen wir ja, ob ich ihm "den Kopf abreisse" oder nicht.
Denn sollte sich das innerhalb von 2 Wochen geändert haben, werde ich es Posten, wenn ich dann auf die Nase gefallen bin Entschuldige ich mich hier, ansonsten, kniet nieder ihr Ungläubigen

))
Ich bin prinzipiell umgänglich, lasse mich aber nicht als Schwätzer oder ähnlichem beschimpfen, nur weil einer glaubt oder behauptet das Gesetz zu verstehen, denn wie man bei nutzen der Suchfunktion feststellt ist dieses neue Gesetz bestandteil vieler Threads
Und ich warte noch immer auf eine Qualifizierte Aussage von dir Katalina
-- Wie stehst du zu Brasilien, welches Wissen bringst du ein, welche Erfahrungen?
Denn Höflichkeit im Forum beginnt mit RESPEKT gegenüber Gesprächspartnern, ob man sie mag oder nicht.
Denn weisst DU, welchen Wissenshintergrund ICH habe, bzw welche Unterstützung?
Du spekulierst nur auf Posts, wo, wie auch feststellbar, einige andere öfters daneben liegen, weil sie einfach schlecht oder falsch informiert wurden
Gruss Dierk
P.S.: Solange du, Katalina, mir nicht den RESPEKT gegenüber erweist, wie es jedem Menschen zusteht, werde ich ab sofort prinzipiell nicht mehr auf Posts deinerseits reagieren, inklusive Informationen, die du von dir gibst
Beitrag Verfasst: 02 Okt 2007 23:26
Aber wenn wir schon beim meckern sind, ich kann keinen ernst nehmen, der sogar Tatsachen verdreht
Gruss, Dierk
Dierk, ob Du mich ernst nimmst oder nicht, ob Du mir glaubst oder nicht.
Was Du von Gesetzen hälst etc...
Kein Kommentar.
Deine Einstellung ist gar nicht so selten, habe im Berufsleben bereits viele mit ähnlicher Einstellung kennengelernt.
Kann jetzt nicht prüfen, ob meine Zitate deiner Postings korrekt waren.
Meinte aber die zitierte Aussage kam von dir.
Wichtig ist, meine Aussage zum Gesetz und zur Rechtslage ist korrekt.
Was ich verhindern will, das Dein Posting auf leichtgläubige Nachahmer stößt, das Leute Dir leichtfertig folgen
und in Ihr unglück laufen.
Das erlebe ich täglich oder besser ich höre täglich, ich habe gelesen ......ich habe gehört...... im Internet stand .....aber mein Kumpel sagt.......,
und jetzt, was passiert, wenn man dann bei einem korrekt das Gesetz und Recht anwendenden Beamten landet.
Dann ist dieser Beamte der Bösse böse Mensch, nur weile er korrekt handelt.
Noch gilt dieses Gesetz, was auch immer wir davon halten.
Auch ich habe meine persönliche Meinung zu erforderlichen Sprachkenntnissen, habe auch eine Meinung zu Rechtsgültigkeit oder Bestandskraft bei Klage vorm Bundesverfassungsgericht, aber was nutzt mir dies?
Ob es gegen EU Vorschriften oder das GG verstößt, man darf es glauben, aber so lange dies
nicht ein oberstes Bundesgericht festgestellt hat und das Gesetz daraufhin geändert wird
gilt dieses Gesetz.
Bitte gewöhnt Euch daran dies ist ein gültiges Gesetz, ob man es mag oder nicht.
Und dieses Gesetz hatte u.a. 2 wichtige Änderungen:
und den oft zitierten § 39 Abs. 3 aufenthV ....nach Einreise....