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 Betreff des Beitrags: Re: Ist ein Sprachtest für Ehegattinnennachzug notwendig???
BeitragVerfasst: 03 Okt 2007 14:46 
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Beiträge: 65
http://www.goethe.de/lrn/prj/pba/sd1/deindex.htm

Vielleicht wird es gar nicht so schlimm wie man annehmen könnte...


Edit: http://www.goethe.de/z/50/commeuro/303.htm

Wie soll ein Analphabet Briefe schreiben oder Texte lesen?


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 Betreff des Beitrags: Re: Ist ein Sprachtest für Ehegattinnennachzug notwendig???
BeitragVerfasst: 03 Okt 2007 15:31 
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Beiträge: 416
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Vielleicht erinnert sich noch einer an die nette Parodie vom Pölt, der die Vorzüge seiner thailändischen Ehefrau anpries.

Anmerkung nebenbei, nicht nur Deutschland hat solch ein vermurkstes Ausländerrecht bekommen, Oesterreich hat auch eines. Nachzulesen unter : http://derstandard.at/?url=/?id=2392434 ... =2%26sap=2
hoert sich so an, als ob dort auch die EU Auslaender bessere Rechte haben als Einheimische. Da soll noch einer von Auslaenderdiskriminierung sprechen....

Die Anerkennung der Ehe klappt ja noch einigermassen in D. Waere nur lustig wenn man wie in Aethiopien erlaubt heiratet: Zitat:
Die Ehe zwischen Mann und Frau, wobei mindestens ein Ehepartner einem Eingeborenstamm abstammen muss, gilt als geschlossen, sobald die Frau mit ihren Kochtoepfen in die Huette des Mannes einzieht.

Also das waere doch ein netter Fall fuer ein deutsches Standesamt :-) , die PF kontrolliert sowas ja schon durch Besuche

Hab mir auch die Ausnahmeregelung nochmals angesehen. Als fuer uns geltende Ausnahmen koennte ich anfuehren:

1. oder bei Ihnen besteht ausnahmsweise aus anderen Gründen ein erkennbar geringer Integrationsbedarf.

Tja da kann man eigentlich alles angeben, wir leben eh wie die Vagabunden.

2. Sie möchten sich nicht dauerhaft in Deutschland aufhalten.

Was ist dauerhaft, Gefaengnis ist wohl nicht gemeint....ne aber 10 Jahre sind ja zeitlich befristet.

3. Ehemann ist Hochqualifizierter

koennten wir anwenden (2xUni)

4. Ehemann ist Firmengruender

gegruendet hab ich schon mal eine, auch schon wieder dichtgemacht, zaehlt vielleicht nicht.

5. anerkannter Fluechtling

bin zwar Schwabe, koennte aber in Anlehnung an Hildebrands "Vertriebenen-genealogie" mich auch als Wahl-Schlesier anerkennen lassen und in die Vertriebenenverbaende gehen.

Man sollte die Aemter eigentlich mit solchem Schwachsinn nerven, dann wuerden die auch merken was fuer einen Bloedsinn sie da umsetzen sollen.

Und wenn man sieht, dass in Israel anscheinend Mischehen zwischen Israelis und Palaestinensern verboten sind, dann kann man eigentlich nur den Schluss ziehen. Die Politiker aller Laender haben einen an der Waffel ...Hitlers Nuernberger Gesetze leben so im Kleingedruckten wieder auf.


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 Betreff des Beitrags: Re: Ist ein Sprachtest für Ehegattinnennachzug notwendig???
BeitragVerfasst: 03 Okt 2007 15:38 
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Registriert: 30 Sep 2007 23:18
Beiträge: 22
Wohnort: Einbeck
dierk_0476 hat geschrieben:
Morgen allerseits

@ einbeck

Ja, gelesen, verstanden und für Pech abgelehnt, da, bevor dieser mitlerweile stressige Thread für mich und meine Frau zu spät kam.
Es ist alles Fertig, ticket bezahlt, "Aussage" des herrn XXX akzeptiert und für (meines Wissens) korrekt empfunden, und nun bleibt mir nur die erkenntnis, das sie evtl im Januar zurückfliegen muss (war ja schon schlau und hab wenigstens in der hinsicht ihr gleich mal 3 Monate winterurlaub einkalkuliert ;) )
Aber ehrlich gesagt, mal abgesehen von 2 bzw 3 schwarzsehern (ob nun wissen oder glauben), bin ich dem deutschen Staat zu nichts mehr verpflichtet, ausser das ich meine Letzten 3 Jahre Dienst tue und dann kann mich dieser Staat kreuzweise.

Ich wurde in den letzten 10 jahren so oft belogen, betrogen und geschröpft, das mich fast nichts mehr interessiert, was unsere Wasserköpfe in Berlin verzapfen.

Ich versuche es nun auf dem Touri wege, wenns schief geht, desertieren kann ich immer noch (was aber finanziell schön blöd wäre)

Aber mal ernsthaft, glaubt ihr, das JEDER beamte dieses Gesetz kapiert?
wenn die schon alleine 3 Tage brauchen um herauszufinden, das in BR geschlossene ehen zwar im deutschen Recht nicht aufgeführt, aber im EU Recht gelten auch dann für D gelten?
was meinste, wieviele EU Richtlinien existieren, die vielleicht unser ach so geiles Einwanderungsgesetz wieder aushebeln können?
Ich persönlich finde den Gedanken von Diter ziemlich gut, da er der realität entspricht, das soll heissen, auch wenn unsere wasserköppe meinen was zu bestimmen, aber den staat verarschen kannste immer noch, im notfall

Ich schaue was da kommt, dann sehe ich, wies geschieht


@ Diter

erstmal danke, das ich wenigstens einen hier lese, der mal meine posts bis zum ende liest und nicht gleich sinnlos rummeckert, ohne ernsthaft gestellte fragen zu beantworten ;)

Die idee mit dem notfalls als touri einreisen lassen passt schon, denn genau das haben die mir in der ABH auch vorgeschlagen, da das eigendliche einwanderungs prozedere lange dauert

P.S.:

@ einbeck

Bist du Rechtsanwalt?
Denn im forum benimmst du dich wie einer, denn selbst dein Zitat ist verdreht.

Wenn du meine Posts zitierst, bitte im korrekten satzzusammenhang, denn von jemandem, der sich als Fachmann ausgibt, erwarte ich, das er die wahrheit schreibt

Beispiel :

Zitat:
VON EINBECK

Einbeck

Betreff des Beitrags: Re: Ist ein Sprachtest für Ehegattinnennachzug notwendig??? Mit Zitat antworten
dierk_0476 hat geschrieben:
@ True

das waren keine "falschen" Infos, sondern behördliche Zusagen, denn der gute Mann von der ABH bekommt in 3 wochen Besuch von mir, und dann sehen wir ja, ob ich ihm "den Kopf abreisse" oder nicht.

Denn sollte sich das innerhalb von 2 Wochen geändert haben, werde ich es Posten, wenn ich dann auf die Nase gefallen bin Entschuldige ich mich hier, ansonsten, kniet nieder ihr Ungläubigen ;)))



@dierk lesen kannst Du ja oder? Der Gesetzestext ist eindeutig, ich hoffe du hast diese Zusage schriftlich und kennst noch den Mitarbeiter der dir diese Auskunft gab....
Vielleicht kennt Augsburg mittlererweile auch die neue Rechtslage.

Falls du in Augsburg eine AE für eine Frau direkt bekommst, was nicht Recht und Gesetz entspräche,
Was ist so toll daran? Glück gehabt "dummen" Sachbearbeiter gefunden, gibt ja in den Behörden noch genug "dumme" Mitarbeiter die die aktuelle Rechtslage nicht kennen.
Aber ich würde es keinen zur Nachahmung empfehlen, jedensfalls nicht ohne schriftliche Zusage?
Warum?
Mache meinen Job im Visa Bereich einige Jährchen, es gab immer solche Glückskinder in spe ala dierk und dann eine Menge die auf gleicher Schiene fuhren, denen das Glück aber versagt blieb.

An die bettelnden Hilferufe, (wo weinent gebeten wird das Visaverfahren per Post nachzuholen, da Frau in D ist soll Visaantrag per Post übersandt werden = nicht zulässig), die weinenden Ehefrauen die zurückreisen mussten erinnere ich mich noch immer.
Wünsche dies keinen.
In Fällen die ich vorab detailiert informiert hatte konnte ich mir eine Schadenfreude nicht verkneipfen, besserwisser gibt es halt immer.
dierk_0476 hat geschrieben:
@ True

das waren keine "falschen" Infos, sondern behördliche Zusagen, denn der gute Mann von der ABH bekommt in 3 wochen Besuch von mir, und dann sehen wir ja, ob ich ihm "den Kopf abreisse" oder nicht.

Denn sollte sich das innerhalb von 2 Wochen geändert haben, werde ich es Posten, wenn ich dann auf die Nase gefallen bin Entschuldige ich mich hier, ansonsten, kniet nieder ihr Ungläubigen ;)))



@dierk lesen kannst Du ja oder? Der Gesetzestext ist eindeutig, ich hoffe du hast diese Zusage schriftlich und kennst noch den Mitarbeiter der dir diese Auskunft gab....
Vielleicht kennt Augsburg mittlererweile auch die neue Rechtslage.

Falls du in Augsburg eine AE für eine Frau direkt bekommst, was nicht Recht und Gesetz entspräche,
Was ist so toll daran? Glück gehabt "dummen" Sachbearbeiter gefunden, gibt ja in den Behörden noch genug "dumme" Mitarbeiter die die aktuelle Rechtslage nicht kennen.
Aber ich würde es keinen zur Nachahmung empfehlen, jedensfalls nicht ohne schriftliche Zusage?
Warum?
Mache meinen Job im Visa Bereich einige Jährchen, es gab immer solche Glückskinder in spe ala dierk und dann eine Menge die auf gleicher Schiene fuhren, denen das Glück aber versagt blieb.

An die bettelnden Hilferufe, (wo weinent gebeten wird das Visaverfahren per Post nachzuholen, da Frau in D ist soll Visaantrag per Post übersandt werden = nicht zulässig), die weinenden Ehefrauen die zurückreisen mussten erinnere ich mich noch immer.
Wünsche dies keinen.
In Fällen die ich vorab detailiert informiert hatte konnte ich mir eine Schadenfreude nicht verkneipfen, besserwisser gibt es halt immer.
Beitrag Verfasst: 02 Okt 2007 23:48


Zitat:
ORIGINAL von MIR

dierk_0476

Betreff des Beitrags: Re: Ist ein Sprachtest für Ehegattinnennachzug notwendig??? Mit Zitat antworten
@ True

Hoffen wir mal, das es gut für euch ausgeht. Ob meine ABH recht hatte, erfahre ich in spätestens 3 Wochen, denn dann sehe ich ja, ob die 900 Euro Flugkosten umsonst waren

@ Katalina,

das waren keine "falschen" Infos, sondern behördliche Zusagen, denn der gute Mann von der ABH bekommt in 3 wochen Besuch von mir, und dann sehen wir ja, ob ich ihm "den Kopf abreisse" oder nicht.

Denn sollte sich das innerhalb von 2 Wochen geändert haben, werde ich es Posten, wenn ich dann auf die Nase gefallen bin Entschuldige ich mich hier, ansonsten, kniet nieder ihr Ungläubigen ;)))

Ich bin prinzipiell umgänglich, lasse mich aber nicht als Schwätzer oder ähnlichem beschimpfen, nur weil einer glaubt oder behauptet das Gesetz zu verstehen, denn wie man bei nutzen der Suchfunktion feststellt ist dieses neue Gesetz bestandteil vieler Threads

Und ich warte noch immer auf eine Qualifizierte Aussage von dir Katalina

-- Wie stehst du zu Brasilien, welches Wissen bringst du ein, welche Erfahrungen?

Denn Höflichkeit im Forum beginnt mit RESPEKT gegenüber Gesprächspartnern, ob man sie mag oder nicht.
Denn weisst DU, welchen Wissenshintergrund ICH habe, bzw welche Unterstützung?

Du spekulierst nur auf Posts, wo, wie auch feststellbar, einige andere öfters daneben liegen, weil sie einfach schlecht oder falsch informiert wurden

Gruss Dierk

P.S.: Solange du, Katalina, mir nicht den RESPEKT gegenüber erweist, wie es jedem Menschen zusteht, werde ich ab sofort prinzipiell nicht mehr auf Posts deinerseits reagieren, inklusive Informationen, die du von dir gibst

Beitrag Verfasst: 02 Okt 2007 23:26


Aber wenn wir schon beim meckern sind, ich kann keinen ernst nehmen, der sogar Tatsachen verdreht

Gruss, Dierk


Dierk, ob Du mich ernst nimmst oder nicht, ob Du mir glaubst oder nicht.
Was Du von Gesetzen hälst etc...
Kein Kommentar.
Deine Einstellung ist gar nicht so selten, habe im Berufsleben bereits viele mit ähnlicher Einstellung kennengelernt.

Kann jetzt nicht prüfen, ob meine Zitate deiner Postings korrekt waren.
Meinte aber die zitierte Aussage kam von dir.

Wichtig ist, meine Aussage zum Gesetz und zur Rechtslage ist korrekt.

Was ich verhindern will, das Dein Posting auf leichtgläubige Nachahmer stößt, das Leute Dir leichtfertig folgen
und in Ihr unglück laufen.

Das erlebe ich täglich oder besser ich höre täglich, ich habe gelesen ......ich habe gehört...... im Internet stand .....aber mein Kumpel sagt.......,
und jetzt, was passiert, wenn man dann bei einem korrekt das Gesetz und Recht anwendenden Beamten landet.
Was nutzen dann Fehlinformationen?
Dann ist dieser Beamte der Bösse böse Mensch, nur weile er korrekt handelt.

Noch gilt dieses Gesetz, was auch immer wir davon halten.
Auch ich habe meine persönliche Meinung zu erforderlichen Sprachkenntnissen, habe auch eine Meinung zu Rechtsgültigkeit oder Bestandskraft bei Klage vorm Bundesverfassungsgericht, aber was nutzt mir dies?

Ob es gegen EU Vorschriften oder das GG verstößt, man darf es glauben, aber so lange dies
nicht ein oberstes Bundesgericht festgestellt hat und das Gesetz daraufhin geändert wird
gilt dieses Gesetz.
Bitte gewöhnt Euch daran dies ist ein gültiges Gesetz, ob man es mag oder nicht.

Und dieses Gesetz hatte u.a. 2 wichtige Änderungen:
Nachweis Sprachkenntnisse
und den oft zitierten § 39 Abs. 3 aufenthV ....nach Einreise....


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 Betreff des Beitrags: Re: Ist ein Sprachtest für Ehegattinnennachzug notwendig???
BeitragVerfasst: 03 Okt 2007 15:49 
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Ich schliesse mich Einbeck uneingeschränkt an da er exakt das gleiche über die Sache denkt wie ich und wir die gleiche Meinung teilen.
Ob das dynamische Duo Dierk und Diter es verstanden haben ist mir egal, abgesehen davon das hier alles genau erklärt wurde.
Ich hoffe nur das dem Duo bewusst ist wie die Folgen ihrer Aussagen auf unwissende wirken könnten.
Es ist aber immer wieder interessant zu hören wie einige meinen über dem Gesetz zu stehen, es neu definieren und interpretieren wollen. Vorallem wenn dies ein "Anwalt" versucht :mrgreen: .


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 Betreff des Beitrags: Re: Ist ein Sprachtest für Ehegattinnennachzug notwendig???
BeitragVerfasst: 03 Okt 2007 17:56 
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Katalina hat geschrieben:
Es ist aber immer wieder interessant zu hören wie einige meinen über dem Gesetz zu stehen, .


Ist auch immer wieder interessant (eher traurig), wie obrigkeitshörig manche Menschen sind #-o

Zitat Hans Söllner: Lasst euch nicht alles gefallen! :protest:


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 Betreff des Beitrags: Re: Ist ein Sprachtest für Ehegattinnennachzug notwendig???
BeitragVerfasst: 03 Okt 2007 19:09 
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roberto743 hat geschrieben:
Katalina hat geschrieben:
Es ist aber immer wieder interessant zu hören wie einige meinen über dem Gesetz zu stehen, .


Ist auch immer wieder interessant (eher traurig), wie obrigkeitshörig manche Menschen sind #-o

Zitat Hans Söllner: Lasst euch nicht alles gefallen! :protest:


Wer also Vorschriften befolgt ist obrigkeitshörig?

Naja in Brasilien, kann man Glauben an Recht und Gesetz verlieren, in Brasilien gelten Gesetze scheinbar wenig oder nichts,
und was man von Vorschriften hält sieht man im täglichen Strassenverkehr, in Rio gelten ja roten ampeln nichts, Fusgänger und Radfahrer sind ja auch nichts wert.

Deutschland ist aber nicht Brasilien, Brasilien sollte man genießen, aber sich nicht bei allem als Beispiel nehmen.

War ja schon öfter in Brasilien, habe dort viele kennengelernt die meinen Recht und Gesetz gelten für Sie nicht,
die meinen Sie können tuen und lassen was sie wollen, und viele von Ihnen sind aus Deutschland "geflüchtet" wegen Problemen mit deutschen Behörden, haben aber fleißig versucht in Deutschland weiter deutsche Sozialleistungen zu kassieren (man lebt gut von deutschen Arbeitslosengeld in Brasilien), obwohl Sie schon in Brasilien lebten.

Ja ja wir werden immer mehr egomanen mit wenig Gewissen und eingeschränkten Rechtsempfinden,
Hauptsache mir geht es gut und ich kriege was ich will.

Die Zukunft macht mir Angst.


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 Betreff des Beitrags: Re: Ist ein Sprachtest für Ehegattinnennachzug notwendig???
BeitragVerfasst: 03 Okt 2007 19:13 
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roberto743 hat geschrieben:
Katalina hat geschrieben:
Es ist aber immer wieder interessant zu hören wie einige meinen über dem Gesetz zu stehen, .


Ist auch immer wieder interessant (eher traurig), wie obrigkeitshörig manche Menschen sind #-o

Zitat Hans Söllner: Lasst euch nicht alles gefallen! :protest:



Ja komm, die Sorte Mensch kenne ich zu genüge da bist Du keine besondere Ausnahme :wink: . Du gehörst halt zu denen die sich das Gesetz immer zu ihren Gunsten auslegen und generell immer sehr vorlaut sind. Und wenn Ihr euch die Finger verbrennt ist das Geschrei gross. Armes Deutschland :roll: .


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 Betreff des Beitrags: Re: Ist ein Sprachtest für Ehegattinnennachzug notwendig???
BeitragVerfasst: 03 Okt 2007 20:46 
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Beiträge: 2854
1. Es gibt ein Gesetz.
2. Eventuell kommt es voll zur Anwendung, oder nur zum Teil.
3. Der menschliche Faktor spielt mit Sicherheit auch eine Rolle.

Für mich sind Gesetze in erster Linie da, um Menschen zu schützen. In diesem Fall wohl vor zu grosser oder illegaler Einwanderung, mangelndem Integrationsinteresse der Einwanderer und letztendlich den Steuerzahler vor der Zahlung von Geldleistungen aus dem Steuersäckel.

Ich befolge Gesetze. Aber nicht alle. Denn wenn ein Gesetz mir meine persönliche Freiheit einschränkt, dann werde ich ganz schnell zum Gesetzesbrecher.

Gesetze können geändert werden. Und zwar schnell und andauernd. Es sind sowieso immer nur Kompromisslösungen der Politiker. Und wenn in einem Jahr in den oben zitierten Gesetzestext "noch nie verheiratet", "kinderlos", oder "mit Grundbesitz im Heimatland" eingefügt werden, dann werden die Lemminge auch wieder abnicken und mit dem Papier rumwedeln.

Katalina hat geschrieben:
Du gehörst halt zu denen die sich das Gesetz immer zu ihren Gunsten auslegen und generell immer sehr vorlaut sind.


Hätte es in der Vergangenheit nicht unzählige Menschen gegeben, die genau so gehandelt haben, wie du sie beschreibst, würdest du heute nicht in einem Land mit freiheitlich demokratischer Grundordnung leben. Die meisten dieser Menschen sind gestorben oder dafür in den Knast gegangen. Jedes Gesetz einfach so zu akzeptieren ist meines Erachtens Dumm.

Und gerade ein Gesetz, dass mich eine Menge Geld kostet und mich zudem noch von einem Menschen trennt, den ich liebe, nur um am Ende der Welt einen mürrischen Konsularbeamten zu kontaktieren, ist für mich so hirnrissig, dass ich immer versuchen würde, Lösungen zu finden, dieses auszuhebeln. Und wenn es sein muss, wie Diter es ja schon angedeutet hat, es mit den mir im Rechtsstaat gegebenen Mitteln überprüfen lassen.

Gesetze sind unpersönlich, nehmen auf Einzelschicksale keine Rücksicht. Wenn man sie jedoch konsequent anwendet, wie z.B. im Fall des Jungen in der Türkei, ist der Aufschrei selbst in Deutschland riesengross. Oder bei armen Urlauberinnen, die mit Kokain erwischt werden und nun in einem Knast in Thailand verrotten. Oder von Deutschen, die Reisehinweise missachten und sich im Kriegsländern entführen lassen. Da werden dann diplomatische Massnahmen ergriffen, Lösegelder bezahlt, andere Themen vernachlässigt.

Aber wenn meine Ehefrau nur ein Touristenvisum hat und sich mit Fussball nicht auskennt oder keinen Antrag auf Erteilung eines Antragformulars ausfüllen kann, wird sie abgeschoben? Ja gehts noch? Dann ist dieses Gesetz nur für eines Gut. Es mit nach Brasilien zu nehmen und damit das nächste Churrascofeuer anzuzünden.

Dieses Gesetz können nur Lemminge bedingungslos akzeptieren. Aber die würden wohl auch ein Gesetz akzeptieren, welches im Garten des eigenen Häuschens eine Sondermülldeponie vorsieht. Bedingungslos!



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 Betreff des Beitrags: Re: Ist ein Sprachtest für Ehegattinnennachzug notwendig???
BeitragVerfasst: 03 Okt 2007 20:57 
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Registriert: 17 Aug 2007 16:53
Beiträge: 65
@brasilblog:

brasilblog hat geschrieben:
Hätte es in der Vergangenheit nicht unzählige Menschen gegeben, die genau so gehandelt haben, wie du sie beschreibst, würdest du heute nicht in einem Land mit freiheitlich demokratischer Grundordnung leben. Die meisten dieser Menschen sind gestorben oder dafür in den Knast gegangen. Jedes Gesetz einfach so zu akzeptieren ist meines Erachtens Dumm.


Glaubst Du allen ernstes das ich diese Menschen meinte :mrgreen: ? Neee, für so engstirnig und einfälltig halte ich Dich nicht :wink: .
Trotzdem, sehr auf die Tränendrüse gedrückt. Und das was Du in Deinem schönen Text wiedergibst hat nichts mit der Geschichte zu tun die Einbeck und ich meinen. Es geht einfach darum das es ein neues Gesetz gibt, dieser Gesetzestext gepostet wurde und sogar erklärt und es viele trotzdem nicht verstehen und es dazu verdrehen. Alles weitere entnimmst Du bitte dem Beitrag von Einbeck.

PS: Der Lagerfeuerverein kann mich nennen wie er will, interessieren tut es mich nicht :mrgreen: .


Zuletzt geändert von Katalina am 03 Okt 2007 21:18, insgesamt 1-mal geändert.

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 Betreff des Beitrags: Re: Ist ein Sprachtest für Ehegattinnennachzug notwendig???
BeitragVerfasst: 03 Okt 2007 21:18 
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Registriert: 09 Aug 2005 20:22
Beiträge: 3502
Wohnort: TUTÓIA - Um Paraíso Perdido no Maranhão!
brasilblog hat geschrieben:

Gesetze sind unpersönlich, nehmen auf Einzelschicksale keine Rücksicht.



und werden, wie die vergangenheit lehrt, bei einer neuen regierung---mal eben schnell wieder geaendert.



o sol nasce pra todos; a sombra pra quem merece.


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