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Condor




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BeitragVerfasst: 30 Mär 2007 17:24 
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Registriert: 05 Feb 2007 21:42
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Hi zusammen
Heute wurde der Antrag eingereicht und nun möchten die einen Lebenslauf und eine schriftliche Begründung haben.

Das problem ist jetzt der Lebenslauf, denn die wollen beides in deutsch haben und den kann ich nicht übersetzen :-((

Ist vielleicht jemand so lieb und kann mir den Lebenslauf auf deutsch übersetzen?
Würde ihn dann per mail senden.
Hoffe das sich jemand erbarmt :?

gruß

Olli

edit*
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1 Perfil profissional

Excelente apresentação e postura profissional
Determinação, eficácia e pontualidade
Iniciativa e espírito de equipe
Rápida adaptação a novas rotinas e ambientes
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2 Escolaridade
Ensino Médio (2o. Grau) imcompleto, feito até o Segundo ano do E.M

3 Idiomas
Inglês - leitura básica, escrita básica, conversação básica.
Espanhol - leitura fluente, escrita fluente, conversação fluente.

4 Histórico profissional
Nenhum experiencia Profissional até o presente momento.

5 Informações complementares
Domínio em Windows98/XP, todo o pacote Office 97/2003 e Internet, montagem e manutenção de computadores, bons conhecimentos em instalação e remoção de softwares, boas noções de Atendimento ao Cliente.
Serviços Autonômos – Manutenção de computadoes, instalação de hardware e software.


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BeitragVerfasst: 30 Mär 2007 23:05 
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Olli025 hat geschrieben:
Das problem ist jetzt der Lebenslauf, denn die wollen beides in deutsch haben und den kann ich nicht übersetzen :-((


Wieso nicht? Gibt doch so viele arbeitslose (bzw. unausgelastete) Übersetzer! :twisted:


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BeitragVerfasst: 31 Mär 2007 10:22 
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Registriert: 26 Nov 2004 20:45
Beiträge: 1509
Wenn Du partout keinen Übersetzer zahlen willst, die alle kaum Geld verdienen und dahinkrebsen, nimm google language tools oder babelfish und bearbeite dann die endresultate.


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BeitragVerfasst: 02 Apr 2007 10:31 
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Hallo
Ich habe jetzt von dem Sachbearbeiter vom AA die Vorraussetzungen für einen Sprachkurs Aufenthalt erhalten.

Ich denke das es hier hin und wieder Fragen dazu geben wird und kopiere deshalb den Text hier mal rein.

Sprachkurs

Nach § 16 <http://htk/gesetze/aufenthg/p16.htm> Abs. 5 AufenthG kann auch eine Aufenthaltserlaubnis zur Teilnahme an einem Sprachkurs, der nicht der Vorbereitung auf ein Studium dient, zugelassen werden. Ein besonderer Zweck für das Erlernen der deutschen Sprache ist nicht erforderlich. Es genügt die Liebe zur deutschen Sprache.

Bei dem Sprachkurs muss es sich um einen (Intensiv-)Sprachkurs handeln, d.h. es muss i. d. R. ein täglicher Unterricht stattfinden mit mindestens 18 Wochenstunden. Abend- und Wochenendkurse sind nicht ausreichend.

Der Sprachkurs muss auf den Erwerb umfassender deutscher Sprachkenntnisse gerichtet und die Dauer von vorneherein zeitlich begrenzt sein. Ist nach Kursende das Ausbildungsziel noch nicht erreicht, so kann die Aufenthaltserlaubnis längstens bis zu einer Gesamtgeltungsdauer von 12 Monaten, bei Studienbewerbern in Ausnahmefällen bis zu 18 Monaten, verlängert werden.

Die Aufenthaltserlaubnis zur Teilnahme an einem Intensivsprachkurs wird i. d. R. erteilt an Ausländer, die lediglich den Erwerb von deutschen Sprachkenntnissen anstreben, wenn sie über ausreichende Mittel für ihren Lebensunterhalt verfügen, wobei eine Verpflichtungserklärung nach § 68 <http://htk/gesetze/aufenthg/p68.htm> AufenthG ausreichend ist. Dient der Sprachkurs der Studienvorbereitung, so ist § 16 <http://htk/gesetze/aufenthg/p16.htm> Abs. 1 AufenthG die Rechtsgrundlage.

Eine Erwerbstätigkeit ist nicht erlaubt. § 16 <http://htk/gesetze/aufenthg/p16.htm> Abs. 3 AufenthG gilt nicht für Teilnehmer an einem Sprachkurs, der ausschließlich aus Liebe zur deutschen Sprache belegt wird. Etwas anderes gilt, wenn der Sprachkurs der Studienvorbereitung dient, da § 16 <http://htk/gesetze/aufenthg/p16.htm> Abs. 3 AufenthG insgesamt auf § 16 <http://htk/gesetze/aufenthg/p16.htm> Abs. 1 AufenthG verweist und nicht zwischen studienvorbereitenden Maßnahmen und dem Studium unterscheidet. Sie kann auch nicht über § 4 <http://htk/gesetze/aufenthg/p4.htm> Abs. 2 Satz 2 AufenthG zugelassen werden, da sie dem Aufenthaltszweck entgegensteht. "

edit*
Die links funktionieren alle nicht, ich denke das dieses links auf dem eigenem Computer sind.


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BeitragVerfasst: 30 Apr 2007 11:40 
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Registriert: 05 Feb 2007 21:42
Beiträge: 21
Hi Ihr
Das Visum zum Spracherwerb ist bereits durch :)
Hat grad mal knapp über 3 Wochen gedauert.
Mittwoch kann mein Freund sich den Pass abholen,kostet im übrigen nichts.
Sonntag fliegt er dann ab......Juchhuuuuuu

Lieben Gruß

Olli


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BeitragVerfasst: 07 Mai 2007 21:51 
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Beiträge: 3
Wohnort: Frankfurt am Main - Rio de Janeiro
:) Hi Olli,

schöne Geschichte - hoffe, Caio ist schon gut angekommen und Du hast deshalb nicht mehr soviel Zeit fürs web.

Habe auch etwas Ähnliches vor und bin gespannt zu hören, wie es bei Euch weiter geht.

Viele Grüsse aus Frankfurt
:wink:


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BeitragVerfasst: 21 Mai 2007 12:58 
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Registriert: 05 Feb 2007 21:42
Beiträge: 21
Hallo :-)
Mein Freund ist mittlerweile seit fast 2 Wochen hier und im Endeffekt lief es dann doch alles recht zügig.
Wir haben aber auch großes Glück mit dem Sachbearbeiter vom Ausländeramt. Der hat das ganze sehr beschleunigt und hilft wo er nur kann.
Dafür bekommt er dann heute erstmal ne Flasche Rum*g

Liebe Grüße an alle

Olli


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