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 Betreff des Beitrags: Job kündigen in Brasilien
BeitragVerfasst: 06 Sep 2006 12:02 
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Registriert: 26 Aug 2006 19:51
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Hallo,

habe wieder mal eine Frage. Kann mir jemand etwas über Kündigunsfristen in Brasilien sagen (speziell in Rio beim governo) oder gibt es vielleicht eine hilfreiche Internetseite, die Kündigung eines Jobs in BR betreffend?

Vielen dank schon mal für eure Mühe,

Sanakomas


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BeitragVerfasst: 06 Sep 2006 12:38 
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Registriert: 26 Nov 2004 21:23
Beiträge: 2016
Hi,

die beidseitige Kündigungsfrist - wenn nicht gesondert vertraglich vereinbart - beträgt in Brasilien 30 Tage.

Unter Umständen kommt es vor, dass die Frist nicht ausgesessen werden muss, vor allem wenn dem AN wegen "justa causa" gekündigt wird.



Man sieht sich,
Lemi

http://www.brasilien-forum.net


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BeitragVerfasst: 06 Sep 2006 14:00 
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Registriert: 26 Aug 2006 19:51
Beiträge: 3
Danke, sowas in der Art habe ich schon gehört, kann es aber sein dass es spezielle Monate gibt in denen nicht oder nur mit Einbußen gekündigt werden kann?


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BeitragVerfasst: 06 Sep 2006 22:19 
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Registriert: 27 Jun 2005 23:00
Beiträge: 1738
Wieso denn das? Wenn der Arbeitgeber einem kündigt (zumindest auf dem Privatsektor), gibt's doch interessante Auszahlungen: Fundo de Garantia, Multa por demissão etc... auch allerhand 'Acordos', da diese Beträge ja recht hoch sind... und wenn der Arbeitnehmer kündigt, werden doch auch recht häufig rel. interessante acordos ausgehandelt. Leider hört man allerdings aus dem öffentlichem Sektor eher, dass man sich freuen kann, überhaupt irgendein Geld zu sehen... von draufzahlen habe ich aber wirklich noch nie was gehört...


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BeitragVerfasst: 07 Sep 2006 00:37 
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Registriert: 28 Jun 2006 21:18
Beiträge: 716
sanakomas hat geschrieben:
Danke, sowas in der Art habe ich schon gehört, kann es aber sein dass es spezielle Monate gibt in denen nicht oder nur mit Einbußen gekündigt werden kann?

Solange die derzeitige CLT in Kraft ist gilt folgendes:
Innerhalb der ersten 90 Tage kann beidseitig ohne Frist gekündigt werden (Vorausgesetzt dass die Probezeit in der Carteira de Trabalho eingestempelt ist)
Danach gilt eine für beide Seiten verbindliche Kündigungszeit von 30 Tagen. Wenn der Arbeiter sie nicht einhält können ihm ein Monatsgehalt abgezogen werden.
Wenn die Firma kündigt (Ohne justa Causa, [eine fristlose Kündigung bei strafbaren Handlungen innerhalb der Firma, die aber von der Gewerkschaft bestätigt werden muss] muss sie 40% über den Fundo de Garantia Strafe zahlen und der Fundo wird sofort an den Arbeitnehmer ausbezahlt. Ausserdem müssen rückständige Ferien und 13es Monatsgehalt ausbezahlt werden. Das kann dann ganz schönes Geld bringen. und die Firma in Schwierigkeiten bringen, deshalb hat sich die Praxis eingebürgert alle 3,4,5 Jahre einen "acordo" zu machen.
Der Arbeitnehmer unterschreibt, dass er die 40% Strafe und ein Monat bekommen hat (hat er aber nicht) wird entlassen, bleibt mindestens 40 Tage zu Hause und kann den Fundo de Garantia einstreichen (jedes Monat muss die Firma etwa 9% des Gehaltes einzahlen, um dem Arbeiter eine gewisse Rücklage zu garantieren, die Regierung macht dann mit diesem Geld was sie will)
Wenn ein Arbeiter selbst kündigt fällt er um diese 40% um und der Fundo bleibt gesperrt, ausser er kann Aids nachweisen, will ein Haus bauen oder stirbt oder geht in Pension.
Alle darüberhinausgehenden Vereinbarungen
Zitat:
die beidseitige Kündigungsfrist - wenn nicht gesondert vertraglich vereinbart - beträgt in Brasilien 30 Tage.
sind nach gängiger Gerichtspraxis ungültig wenn sie vom Arbeitnehmer angefochten werden.
Ich beobacht derzeit Prozesse gegen das Hotel Tropical, das rechtzeitig vor der Varig Pleite abgestossen wurde und nach und nach alle alten Mitarbeiter entlässt. Im Fall einer einfachen Putzfrau, die bei Entlassung 768.00 Reais verdiente, macht die Abfertigung nach 26 Jahren insgesamt 48.000.00 reais aus und sie klagt noch Überstunden der letzten 5 Jahre im Wert von 18.000.00 ein die sie mit Sicherhet bekommt.
Der Küchenchef ist voriges Jahr nach 24 Jahren mit über 400.000.00 ausgestiegen, wenn er geklagt hätte wäre es noch um 200.000.00 mehr gewesen.

Beim derzeit geltenden Arbeitsrecht ist es fast proibitiv Arbeiter ofiziell anzustellen.


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