sanakomas hat geschrieben:
Danke, sowas in der Art habe ich schon gehört, kann es aber sein dass es spezielle Monate gibt in denen nicht oder nur mit Einbußen gekündigt werden kann?
Solange die derzeitige CLT in Kraft ist gilt folgendes:
Innerhalb der ersten 90 Tage kann beidseitig ohne Frist gekündigt werden (Vorausgesetzt dass die Probezeit in der Carteira de Trabalho eingestempelt ist)
Danach gilt eine für beide Seiten verbindliche Kündigungszeit von 30 Tagen. Wenn der Arbeiter sie nicht einhält können ihm ein Monatsgehalt abgezogen werden.
Wenn die Firma kündigt (Ohne justa Causa, [eine fristlose Kündigung bei strafbaren Handlungen innerhalb der Firma, die aber von der Gewerkschaft bestätigt werden muss] muss sie 40% über den Fundo de Garantia Strafe zahlen und der Fundo wird sofort an den Arbeitnehmer ausbezahlt. Ausserdem müssen rückständige Ferien und 13es Monatsgehalt ausbezahlt werden. Das kann dann ganz schönes Geld bringen. und die Firma in Schwierigkeiten bringen, deshalb hat sich die Praxis eingebürgert alle 3,4,5 Jahre einen "acordo" zu machen.
Der Arbeitnehmer unterschreibt, dass er die 40% Strafe und ein Monat bekommen hat (hat er aber nicht) wird entlassen, bleibt mindestens 40 Tage zu Hause und kann den Fundo de Garantia einstreichen (jedes Monat muss die Firma etwa 9% des Gehaltes einzahlen, um dem Arbeiter eine gewisse Rücklage zu garantieren, die Regierung macht dann mit diesem Geld was sie will)
Wenn ein Arbeiter selbst kündigt fällt er um diese 40% um und der Fundo bleibt gesperrt, ausser er kann Aids nachweisen, will ein Haus bauen oder stirbt oder geht in Pension.
Alle darüberhinausgehenden Vereinbarungen
Zitat:
die beidseitige Kündigungsfrist - wenn nicht gesondert vertraglich vereinbart - beträgt in Brasilien 30 Tage.
sind nach gängiger Gerichtspraxis ungültig wenn sie vom Arbeitnehmer angefochten werden.
Ich beobacht derzeit Prozesse gegen das Hotel Tropical, das rechtzeitig vor der Varig Pleite abgestossen wurde und nach und nach alle alten Mitarbeiter entlässt. Im Fall einer einfachen Putzfrau, die bei Entlassung 768.00 Reais verdiente, macht die Abfertigung nach 26 Jahren insgesamt 48.000.00 reais aus und sie klagt noch Überstunden der letzten 5 Jahre im Wert von 18.000.00 ein die sie mit Sicherhet bekommt.
Der Küchenchef ist voriges Jahr nach 24 Jahren mit über 400.000.00 ausgestiegen, wenn er geklagt hätte wäre es noch um 200.000.00 mehr gewesen.
Beim derzeit geltenden Arbeitsrecht ist es fast proibitiv Arbeiter ofiziell anzustellen.