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 Betreff des Beitrags: Kein Deutschtest notwendig ?
BeitragVerfasst: 21 Feb 2008 23:10 
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Registriert: 20 Feb 2008 22:02
Beiträge: 15
Auf der Homepage der Deutschen Botschaft in Brasilia habe ich folgenden Text in Bezug auf den Deutschtest gefunden:

Gibt es Ausnahmen?
Ja. Sie müssen keine Deutschkenntnisse nachweisen, wenn
eine der folgenden Aussagen zutrifft:
■■ Sie oder Ihr Ehegatte sind Staatsangehöriger eines Mitgliedstaats
der Europäischen Union (außer Deutschland).
■■ Sie sind wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen
Krankheit oder Behinderung nicht in der Lage, einfache
Kenntnisse der deutschen Sprache nachzuweisen.
â– â–  Sie haben einen Hochschulabschluss oder eine entsprechende
Qualifikation oder bei Ihnen besteht ausnahmsweise
aus anderen Gründen ein erkennbar geringer
Integrationsbedarf.
■■ Sie möchten sich nicht dauerhaft in Deutschland aufhalten.
â– â–  Ihr Ehegatte besitzt eine Aufenthaltserlaubnis als
■■ Hochqualifizierter (§ 19 AufenthG).
■■ Forscher (§ 20 AufenthG).
■■ Firmengründer (§ 21 AufenthG).
■■ Asylberechtigter (§ 25 Abs. 1 bzw. § 26 Abs. 3 AufenthG).
■■ anerkannter Flüchtling (§ 25 Abs. 2 bzw. § 26 Abs. 3
AufenthG).
â– â–  Daueraufenthaltsberechtigter aus anderen EU-Staaten
(§ 38a AufenthG).
■■ Ihr Ehegatte ist Staatsangehöriger Australiens, Israels,
Japans, Kanadas, der Republik Korea, Neuseelands oder
der Vereinigten Staaten von Amerika.

Meine Freundin hat nen Hochschulabschluss und wir planen nicht länger als anderthalb Jahre in D zu bleiben. Is jemand mit ähnlichen Umständen schon der Deutschtest erspart geblieben ?


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 Betreff des Beitrags: Re: Kein Deutschtest notwendig ?
BeitragVerfasst: 26 Feb 2008 01:56 
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Registriert: 16 Feb 2008 21:09
Beiträge: 26
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Oi Marcus!

leider noch keine Erfahrungen, aber selbes Problem! Kannst du mal die URL posten, wo du den Beleg her hast? meine Liebste soll auch den Deutschtest machen, und wäre natürlich super, wenn sie drum herum käme (hat auch Hochschulabschluss).

Viele Grüße
Manolito


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 Betreff des Beitrags: Re: Kein Deutschtest notwendig ?
BeitragVerfasst: 26 Feb 2008 02:06 
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Registriert: 16 Feb 2008 21:09
Beiträge: 26
Wohnort: Berlin
Oi Marcus!

Habs grad selbst gefunden, hier :
http://www.brasilia.diplo.de/Vertretung ... _visa.html

Dank dir für den Tipp! Wir werden das versuchen!!!


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 Betreff des Beitrags: Re: Kein Deutschtest notwendig ?
BeitragVerfasst: 08 Mär 2008 10:29 
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Registriert: 26 Feb 2008 12:34
Beiträge: 22
Ist eine Ausbildung als Krankenschwester auch ein Hochschulstudium?


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 Betreff des Beitrags: Re: Kein Deutschtest notwendig ?
BeitragVerfasst: 12 Mär 2008 07:58 
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Registriert: 29 Dez 2005 12:07
Beiträge: 44
Meine Zukünftige hat einen Uni Abschluss inkl. aller erforderlichen Zeugnisse/Diplome.
Sie hat sich nun an bzgl. der Ausnahmeregelung an die deutsche Botschaft in Brasilia und an das deutsche Konsulat/Botschaft in Sao Paulo gewandt. Leider konnte ihr bisher weder in Brasilia noch in SP eine zufriedenstellende Antwort was die Handhabung dieser Ausnahmeregelung betrifft gegeben werden.
Keiner weiss richtig Bescheid... :roll:


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 Betreff des Beitrags: Re: Kein Deutschtest notwendig ?
BeitragVerfasst: 29 Mär 2008 12:57 
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Beiträge: 26
Wohnort: Berlin
Bei uns haben sowohl das Konsulat in Porto Alegre als auch die Ausländerbehörde in Berlin bestätigt, dass die Ausnahmeregelung gilt und dass man sich darauf berufen kann.

Allerdings ist es am Schluss eine Ermessensentscheidung der ABH. Man sollte also schon vorab intensiv die Kommunikation mit beiden Stellen suchen und eine Vertrauensbasis aufbauen, denke ich. Dann geht vieles leichter.

Viel Erfolg! Wir versuchen es jedenfalls gerade so!


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 Betreff des Beitrags: Re: Kein Deutschtest notwendig ?
BeitragVerfasst: 29 Mär 2008 16:43 
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Registriert: 30 Dez 2004 23:10
Beiträge: 337
Hevele hat geschrieben:
Ist eine Ausbildung als Krankenschwester auch ein Hochschulstudium?


In Brasilien JA!

:cool:



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 Betreff des Beitrags: Re: Kein Deutschtest notwendig ?
BeitragVerfasst: 29 Mär 2008 20:44 
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Registriert: 26 Feb 2008 12:34
Beiträge: 22
Toll und was mach ich jetzt, wenn meine Freundin Krankenschwester ist?


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 Betreff des Beitrags: Re: Kein Deutschtest notwendig ?
BeitragVerfasst: 29 Mär 2008 23:58 
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Registriert: 16 Dez 2004 14:20
Beiträge: 1034
Wohnort: Belo Horizonte - Wiesbaden
Oi Hevele
Darauf gibt es die Standard-Antwort: Zieh dich ordenlich an, kämme dich und wackele zu deiner örtlichen Ausländerbehörde. Trage deinen Fall vor, zeige das Hochschuldiplpom deiner Freundin vor, natürlich übersetzt. Dann schildere, warum deine Freundin nicht so locker den Deutschkurs und den anschließenden Test machen kann (Örtliche Gegebenheiten, keine GI) und schmeiß auch noch in die Waagschale, das du vor lauter Liebe nicht 6 Monate warten kannst, bist du heiratest.(Vielleicht ist die Amtsleiterin ja weiblich, das könnte wirken).

Ausnahmegenehmigungen liegen einzig in der Hand der Ausländerbehörde, also sprech mit denen. Alles andere ist sinnlos.

Gruß und viel Glück

Manfred


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 Betreff des Beitrags: Re: Kein Deutschtest notwendig ?
BeitragVerfasst: 30 Mär 2008 13:28 
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Registriert: 09 Apr 2007 11:55
Beiträge: 245
Wohnort: Köln
marcusgeimer hat geschrieben:
Auf der Homepage der Deutschen Botschaft in Brasilia habe ich folgenden Text in Bezug auf den Deutschtest gefunden:

Gibt es Ausnahmen?
Ja. Sie müssen keine Deutschkenntnisse nachweisen, wenn
eine der folgenden Aussagen zutrifft:
■■ Sie oder Ihr Ehegatte sind Staatsangehöriger eines Mitgliedstaats
der Europäischen Union (außer Deutschland).
■■ Sie sind wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen
Krankheit oder Behinderung nicht in der Lage, einfache
Kenntnisse der deutschen Sprache nachzuweisen.
â– â–  Sie haben einen Hochschulabschluss oder eine entsprechende
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■■ Sie möchten sich nicht dauerhaft in Deutschland aufhalten.
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■■ Hochqualifizierter (§ 19 AufenthG).
■■ Forscher (§ 20 AufenthG).
■■ Firmengründer (§ 21 AufenthG).
■■ Asylberechtigter (§ 25 Abs. 1 bzw. § 26 Abs. 3 AufenthG).
■■ anerkannter Flüchtling (§ 25 Abs. 2 bzw. § 26 Abs. 3
AufenthG).
â– â–  Daueraufenthaltsberechtigter aus anderen EU-Staaten
(§ 38a AufenthG).
■■ Ihr Ehegatte ist Staatsangehöriger Australiens, Israels,
Japans, Kanadas, der Republik Korea, Neuseelands oder
der Vereinigten Staaten von Amerika.

Meine Freundin hat nen Hochschulabschluss und wir planen nicht länger als anderthalb Jahre in D zu bleiben. Is jemand mit ähnlichen Umständen schon der Deutschtest erspart geblieben ?


Und für die Mutter eines deutschen Kindes (bis 15 oder 16 Jahren) dürfte es auch so sein, da sie ja die Betreuung hat! Man kann wohl nicht den deutschen Kind die Einreise verweigern mit der Begründung, dass die Mutter (noch) kein Deutschtest abgeleistet hat....?


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