marcusgeimer hat geschrieben:
Auf der Homepage der Deutschen Botschaft in Brasilia habe ich folgenden Text in Bezug auf den Deutschtest gefunden:
Gibt es Ausnahmen?
Ja. Sie müssen keine Deutschkenntnisse nachweisen, wenn
eine der folgenden Aussagen zutrifft:
■■Sie oder Ihr Ehegatte sind Staatsangehöriger eines Mitgliedstaats
der Europäischen Union (außer Deutschland).
■■Sie sind wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen
Krankheit oder Behinderung nicht in der Lage, einfache
Kenntnisse der deutschen Sprache nachzuweisen.
â– â– Sie haben einen Hochschulabschluss oder eine entsprechende
Qualifikation oder bei Ihnen besteht ausnahmsweise
aus anderen Gründen ein erkennbar geringer
Integrationsbedarf.
■■Sie möchten sich nicht dauerhaft in Deutschland aufhalten.
â– â– Ihr Ehegatte besitzt eine Aufenthaltserlaubnis als
■■Hochqualifizierter (§ 19 AufenthG).
■■Forscher (§ 20 AufenthG).
■■Firmengründer (§ 21 AufenthG).
■■Asylberechtigter (§ 25 Abs. 1 bzw. § 26 Abs. 3 AufenthG).
■■anerkannter Flüchtling (§ 25 Abs. 2 bzw. § 26 Abs. 3
AufenthG).
â– â– Daueraufenthaltsberechtigter aus anderen EU-Staaten
(§ 38a AufenthG).
■■Ihr Ehegatte ist Staatsangehöriger Australiens, Israels,
Japans, Kanadas, der Republik Korea, Neuseelands oder
der Vereinigten Staaten von Amerika.
Meine Freundin hat nen Hochschulabschluss und wir planen nicht länger als anderthalb Jahre in D zu bleiben. Is jemand mit ähnlichen Umständen schon der Deutschtest erspart geblieben ?
Und für die Mutter eines deutschen Kindes (bis 15 oder 16 Jahren) dürfte es auch so sein, da sie ja die Betreuung hat! Man kann wohl nicht den deutschen Kind die Einreise verweigern mit der Begründung, dass die Mutter (noch) kein Deutschtest abgeleistet hat....?