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Condor




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BeitragVerfasst: 31 Mär 2006 13:29 
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Registriert: 07 Feb 2006 15:02
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oi gismo
Nachdem nun zwischen altem und neuen Gesetz, Pass, Permanencia und Scheidung und Trennung hier so ziemlich alles vermischt wurde eine kleine Zusammenfassung:
Die Permanencia erhält ein Ausländer z.B bei Heirat mit einer Brasilianerin. Dies ist die Aufenthaltsbewilligung - bisher noch unbefristet. Neu soll diese erst nach 5 Ehejahren ausgeprochen werden und in der Zwischenzeit bekommst Du eine provisorische Bewilligung, das ist aber noch nicht rechtsgültig.
Bei der Scheidung ist es nun wie folgt:
Es gibt in Brasilien keine Schuldfrage, sondern es geht um die Aufteilung der Güter (bens), also Haus, Auto und die Regelung von Unterhalt, sofern ein Anspruch besteht, sowie die Kinder.
Sind beide Partner einverstanden, kann dies innerhalb von ein paar Wochen realisiert werden. (War bei meiner Freundin so)
Ist ein Partner nicht einverstanden, dann gibt es diese 2-Jahresfrist und anschliessend entscheidet das Gericht über die Scheidungsfolgen (materiell, Kinder usw). (ist leider bei mir so)
Da Dein Freund die Permanencia ja schon hat und die PF darüber schon entschieden hatte, wird er sie auch behalten (altes oder zukünftiges Gesetz). Ausser, wenn sich die senhora vor Gericht einer Scheinehe beschuldigt und mit dem Urteil dann zur PF geht. Daher würde ich Deinem Freund empfehlen von wegen Trennung vor Gericht gar nichts zu sagen, sondern eben die bens aufteilen und fertig. Bedingt natürlich, dass die senhora nicht davon anfängt...
Aber auch dann kann er noch schnell mit einer anderen Brasilianerin ein Kind zeugen und erhält die permanencia....
Oder wieder heiraten - und 5 Jahre mit ihr abhängen und lieb sein - und schon bekommt er die permanencia...



paz e amor
Severino


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BeitragVerfasst: 18 Jan 2007 16:07 
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Offensichtlich wird die Frage eigenständiges Aufenthaltsrecht nach Scheidung in der brasilianischen Praxis unterschiedlich gehandhabt. Jetzt habe ich von einem PF-Beamten auch mal die andere Variante erzählt bekommen, nämlich Rücknahme der Permanencia, sofern denn die PF von der Scheidung Wind bekommt. Er meinte, dass er es so handhaben würde, dass er nach fünf Jahren jeweils ein eigenständiges Aufenthaltsrecht annimmt und ansonsten eine Bauchentscheidung trifft, wer Schuld hatte. Neulich hätte er eine Permanencia nur deswegen nicht zurückgenommen, weil die brasilianische Frau ihn darum bat und sagte, es sei ja ihre Schuld gewesen und sie würde den Ehemann nicht mehr wollen, aber dafür könne dieser ja nichts.

Nun ja. Fakt ist, dass eine Rechtsgrundlage für die Rücknahme so nicht existiert. Wie oben beschrieben kann das aber ausgehebelt werden, indem festgestellt wird, dass zum Zeitpunkt der Erteilung der Permanencia die Ehe de fato schon nicht bestanden hätte. Sowas könnte der bras. Partner schon hinbekommen.

Das ganze ist ein Minenfeld und wird sich wohl erst mit dem neuen Ausländergesetz so richtig bereinigen.

Grundsätzlich würde ich immer noch sagen, bras. Staatsbürgerschaft als Zweitpass annehmen und man hat diese Probleme nicht.


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