@Tuxaua:
Ja, die Möglichkeiten der Stornierung des Dauervisums sind enumerativ im Ausländergesetz aufgeführt.
Als da wären:
-Annahme der bras. Staatsbürgerschaft
Sowieso empfehlenswert, bei bras. Ehepartnern schon nach 1 Jahr
-Ausweisung
Mögliche Ausweisungsgründe sind
a) Vorgehen gegen nationale Sicherheit, politische und soziale Ordnung, öffentliche Ruhe und Ordnung, Volkswirtschaft oder sonstige nationale Interessen Brasiliens
b) Betrug zum Erlangen des Visa
c) gegen Einreisebestimmungen verstoßen
d) Landstreicherei und Bettlerei
e) Verstoß gegen speziell für Auslander erlassene Vorschriften
Ein Ausweisungsstopp besteht bei Ehe mit Brasilianer, insoweit sie noch besteht oder mindestens 5 Jahre bestanden hat oder bras. Kindern
-Ausreise, permanent
Wer ausreist und klarmacht, dass er nicht wiederkommen will.
-Ausreise, temporär
Wer länger als 2 Jahre abwesend ist. Ab Ausreisestempel.
-Verstoß gegen Visumsauflagen
bei funktionsgebundenen Dauervisa, z.B. Investorenvisum
-Transformation
In Diplomatenvisa.
Gar nicht erst erteilt werden darf ein Visum, wenn der Ausländer u.a. vorsätzliche Straftaten begangen hat, bei Gefahr für die öffentliche Ordnung oder nationale Interessen, bei Verstoß gegen Gesundheitsstandards (bezieht sich wohl auf ansteckende Krankheiten) oder wenn er eine unerwünschte Person (kann das Justizministerium erklären, ist aber beschränkt) ist.
Ausschlussgründe können auch nach Erteilung des Dauervisums zur Rücknahme des Dauervisums führen.
Es gibt keine Vorschrift für das Erlöschen nach Scheidung. Aus dem Systemzusammenhang wird auch klar, dass keine gewollt war.
Unter nationale Interessen fällt es auch nicht
Das Ausländergesetz selbst unterscheidet in Art. 75 II a) für den Ausweisungsstopp den Fall der noch aktiven oder schon geschiedenen Ehe, d.h. im letzteren Fall geht es selbst von einem Weiterbestehen des Dauervisa aus.
Wie gesagt, auch der Gesetzgeber sah das Problem: das neue Ausländergesetz "behebt" die Problematik der Scheinehen jetzt, indem erstmal für die ersten fünf Jahre nur ein temporäres Visum erteilt wird.
Angreifbar ist man als Ausländer grundsätzlich mit den Gummiparagraphen bei den Ausweisungen. Die beziehen sich aber auf gar keinen Fall auf Scheidungsfälle. Auch dort hat man nach 5 Jahren Ruhe bzw. während der Ehe. Oder eben gleich brasilianische Staatsbürgerschaft beantragen.
@Gregor:
Sobald das neue Ausländergesetz in Kraft tritt, werden Rechtsakte danach vorgenommen, d.h. Visaerteilungen oder eben die Stornierungen werden nach dem neuen Gesetz vorgenommen. Bereits erteilte Dauervisa bleiben aber bestehen, auch wenn nach der neuen Rechtslage nicht erteilt worden wäre. [Achtung: Gesetz kann im Parlament noch geändert werden]