brasilienflug Portal - Infoportal für Flugreisen nach Brasilien
brasilblog Magazin - Nachrichten live aus Brasilien



Neu:


Die Europäische Reiseversicherung




Ein neues Thema erstellen Auf das Thema antworten  [ 12 Beiträge ]   Gehe zu Seite: 1, 2  [ Nächste ]
Autor Nachricht
 Betreff des Beitrags: kennts sich jemand genauer mit scheidung aus?
BeitragVerfasst: 25 Mär 2006 13:11 
Offline
Benutzeravatar

Registriert: 18 Mai 2005 17:10
Beiträge: 27
ein bekannter von mir(engländer) ist mit einer brasilianerin verheiratet,lebt auch hier in rio,hat sich aber 2 monate nach der heirat von ihr getrennt,jedoch nix den behörden gesagt.das ganze is jetzt ca.2 1/2 jahre her.er hat seine permanencia vor ca.5,6 monaten bekommen.sie hat jetzt die scheidung eingereicht.nur is es so,das man dies ja nur nach 2 jahren ehe machen kann(die scheidung beantragen),die sind aber 2 monate nach der hochzeit auseinander und leben seitdem auch nicht mehr getrennt.
ach übrigens,sie fordert keine güter nix.die einzige sorge von ihm ist,ob es sein könnte das er die permanecia verliert, bzw. was könnte ihm passieren?
oder kommt das vor gericht nicht unbedingt raus das die nur 2 monate danach zusammen waren.es sieht ja immerhin nach fakeheirat aus(wars aber nich,ging wohl wirklich schief).

weiss da jemand besser bescheid?

kennt jemand gesetzestexte?

danke für eure hilfe.


Nach oben
 Profil  
     Bedankt  


 Betreff des Beitrags: Re: kennts sich jemand genauer mit scheidung aus?
BeitragVerfasst: 26 Mär 2006 14:47 
Offline
Benutzeravatar

Registriert: 03 Dez 2004 14:54
Beiträge: 48
Wohnort: MINAS GERAIS
Hallo gismo,

also was Du da schreibts ist ja ein bisschen wirr, hoffe das ich alles richtig verstanden habe.

gismo hat geschrieben:
....nur is es so,das man dies ja nur nach 2 jahren ehe machen kann(die scheidung beantragen),...


Wo hast Du das her, das man erst nach 2 Jahren Ehe sich scheiden lassen kan :?: :roll:
Vielleicht bringst DU da was durcheinander, denn der Prozess der Scheidung dauert i.d.R. 2 Jahre, sofern es keine Streitigkeiten gibt :!:

gismo hat geschrieben:
e....die einzige sorge von ihm ist,ob es sein könnte das er die permanecia verliert, bzw. was könnte ihm passieren?...


Das ist durchaus möglich, kommt aber wohl hauptsächlich auf die Beteiligten an, da z.B. die Polícia Federal nicht automatisch von der Scheidung erfährt. Es sei denn die Frau würde dies der PF mitteilen.
Allerdings ist es sehr schwer Informationen herauszufinden oder zu erhalten ab wann ein Ausländer z.B. einen eigenständigen Anspruck auf die PERMANÊNCIA hat. Also unabhängig davon wie lange und ob er verheiratet ist. Da muss es ja schliesslich eine Regelung geben. Denn man kann ja von niemandem verlangen z.B. nach 20 Ehejahren in BRA, wegen der Scheidung dann wieder in die Heimat zu gehen. Nach 20 Jahren in BRA hat man doch gar keine Verbindung mehr zu leben in D.

Vielleicht sollte Dein Kumpel sich mal einen Anwalt nehmen, der auf Einwanderungsrecht spezialisiert ist. Auf der HP der US Botschaft steht eine riesen Liste mit Anwälten in ganz BRA!!! :shock:

gismo hat geschrieben:
...
oder kommt das vor gericht nicht unbedingt raus das die nur 2 monate danach zusammen waren.es sieht ja immerhin nach fakeheirat aus(wars aber nich,ging wohl wirklich schief).


Das ist sicherlich ermessenssache des Richters, wie so oft. Kommt sicher auch darauf an was beide Parteien vor Gericht angeben. Wenn beide erzählen, das sie schon nach 6 Monaten nicht mehr zusammengelebt haben, kann es schon sein das der Richter von einer Scheinehe ausgeht, was dann u.U. dementsprechende Konsequenzen für Deinen Kumpel hat. Wie z.B. entzug der PERMANÊNCIA und Ausweisung! :?



Bild


Nach oben
 Profil E-Mail senden  
     Bedankt  
 Betreff des Beitrags: Re: kennts sich jemand genauer mit scheidung aus?
BeitragVerfasst: 26 Mär 2006 16:13 
Offline
Benutzeravatar

Registriert: 16 Jan 2006 13:30
Beiträge: 492
Wohnort: Natal RN
Mineiro_Alemão hat geschrieben:
Das ist sicherlich ermessenssache des Richters, wie so oft. Kommt sicher auch darauf an was beide Parteien vor Gericht angeben. Wenn beide erzählen, das sie schon nach 6 Monaten nicht mehr zusammengelebt haben, kann es schon sein das der Richter von einer Scheinehe ausgeht, was dann u.U. dementsprechende Konsequenzen für Deinen Kumpel hat. Wie z.B. entzug der PERMANÊNCIA und Ausweisung! :?


Diese Überlegungen spielen hier nach meinem Wissensstand überhaupt keine Rolle. Hat mein eine Permanecia durch Heirat erlangt, dann endet die Aufenthaltsgenehmigung, wenn man sich scheiden lässt. So einfach ist das. Und man ist verpflichtet, sämtliche Änderungen in den Lebensverhältnissen mitzuteilen, sei es ein Umzug oder nat. eine Scheidung. Wobei ich in Brasilien davon ausgehe, das die PF über eine Scheidung informiert wird. Wenn ich mir den "Datenschutz" hier so ansehe, ist das auf jeden Fall wahrscheinlicher als das Gegenteil.


Nach oben
 Profil  
     Bedankt  
 Betreff des Beitrags:
BeitragVerfasst: 26 Mär 2006 16:27 
Offline
Benutzeravatar

Registriert: 26 Nov 2004 20:45
Beiträge: 1509
Nach dem alten Ausländergesetz kann die Daueraufenthaltsgenehmigung nicht entzogen werden, eine solche Möglichkeit ist schlicht nicht vorgesehen. Wer einmal den Prozess vollständig abgeschlossen hat, ist drin.

Bei Deinem Freund wäre allerdings die Frage, ob der Visumsgrund während des Prozesses der Visumserteilung noch vorlag.

Im neuen Ausländergesetz hat man diese Lücke behoben. Wie in fast allen Ländern, wird erstmal nur eine temporäre Aufenthaltsgenehmigung erteilt.
(Noch gilt aber das alte.)


Nach oben
 Profil  
     Bedankt  
 Betreff des Beitrags:
BeitragVerfasst: 26 Mär 2006 17:31 
Offline
Benutzeravatar

Registriert: 16 Jan 2006 13:30
Beiträge: 492
Wohnort: Natal RN
thomas hat geschrieben:
Nach dem alten Ausländergesetz kann die Daueraufenthaltsgenehmigung nicht entzogen werden, eine solche Möglichkeit ist schlicht nicht vorgesehen. Wer einmal den Prozess vollständig abgeschlossen hat, ist drin.


Echt, also konkret gesprochen ist das Blödsinn, was ich geschrieben habe? Dann nehm ich das zurück und behaupte das Gegenteil. 8)
Hat man mir bei der PF so erzählt, und ich habe sonst immer so gelesen, wie ich es interpretiert habe...


Nach oben
 Profil  
     Bedankt  
 Betreff des Beitrags:
BeitragVerfasst: 28 Mär 2006 14:58 
Offline
Benutzeravatar

Registriert: 27 Okt 2005 15:21
Beiträge: 245
Wohnort: Urwald
thomas hat geschrieben:
Nach dem alten Ausländergesetz kann die Daueraufenthaltsgenehmigung nicht entzogen werden, eine solche Möglichkeit ist schlicht nicht vorgesehen. Wer einmal den Prozess vollständig abgeschlossen hat, ist drin.
Interessant, eine Frage dazu.
Worauf beziehst du dich bei dieser Aussage?
Auf die fehlenden Möglichkeiten im Ausländergestz (lei 6.815) unter den Rubriken Abschiebung, Ausweisung usw. oder hast du andere Informationen?

Ich frage ganz eigennützig, da ich mich mit diesem Thema auch schon beschäftigt habe.
Auf Nachfrage bei einem hiesigen Anwalt für Ausländerrecht habe ich nur grosse Augen bei dem gesehen, er schwafelte dann was von Prozessen eröffnen und unklare Rechtslage, konnte man unter der Rubrik "ich weiss zwar nichts, aber teuer wird's auf jeden Fall und den Gringo-Aufschlag gibt's dazu" abhaken.

Meine Perma werde ich ganz regulär über Hochzeit bekommen, aber die Frage, was nach einer Trennung passiert, ist für meine weitere Lebensplanung nicht uninteressant. Glücklicherweise habe ich mit meiner Frau keine Probleme, aber man(n) weiss ja nie...


Nach oben
 Profil  
     Bedankt  
 Betreff des Beitrags:
BeitragVerfasst: 28 Mär 2006 15:21 
Offline
Benutzeravatar

Registriert: 16 Jan 2006 13:30
Beiträge: 492
Wohnort: Natal RN
Tuxaua hat geschrieben:
Worauf beziehst du dich bei dieser Aussage?
Auf die fehlenden Möglichkeiten im Ausländergestz (lei 6.815) unter den Rubriken Abschiebung, Ausweisung usw. oder hast du andere Informationen?
...


Und da wir diese Frage hier schon mal abschliessend klären, was passiert, wenn man nach altem Recht eine Permanencia bekommen hat, die man ja nie wieder abgeben muss, und das neue Recht gilt eines Tages?

Sind die Altfälle dort auch geregelt, sprich gilt dann für alle das neue Recht? Oder bleibt für die alten Genehmigungen nach neuem Recht die Lage, wie sie ist?


Nach oben
 Profil  
     Bedankt  
 Betreff des Beitrags: Stornierung des Dauervisums
BeitragVerfasst: 29 Mär 2006 11:59 
Offline
Benutzeravatar

Registriert: 26 Nov 2004 20:45
Beiträge: 1509
@Tuxaua:

Ja, die Möglichkeiten der Stornierung des Dauervisums sind enumerativ im Ausländergesetz aufgeführt.

Als da wären:

-Annahme der bras. Staatsbürgerschaft
Sowieso empfehlenswert, bei bras. Ehepartnern schon nach 1 Jahr
-Ausweisung
Mögliche Ausweisungsgründe sind
a) Vorgehen gegen nationale Sicherheit, politische und soziale Ordnung, öffentliche Ruhe und Ordnung, Volkswirtschaft oder sonstige nationale Interessen Brasiliens
b) Betrug zum Erlangen des Visa
c) gegen Einreisebestimmungen verstoßen
d) Landstreicherei und Bettlerei ;)
e) Verstoß gegen speziell für Auslander erlassene Vorschriften
Ein Ausweisungsstopp besteht bei Ehe mit Brasilianer, insoweit sie noch besteht oder mindestens 5 Jahre bestanden hat oder bras. Kindern
-Ausreise, permanent
Wer ausreist und klarmacht, dass er nicht wiederkommen will.
-Ausreise, temporär
Wer länger als 2 Jahre abwesend ist. Ab Ausreisestempel.
-Verstoß gegen Visumsauflagen
bei funktionsgebundenen Dauervisa, z.B. Investorenvisum
-Transformation
In Diplomatenvisa. ;)

Gar nicht erst erteilt werden darf ein Visum, wenn der Ausländer u.a. vorsätzliche Straftaten begangen hat, bei Gefahr für die öffentliche Ordnung oder nationale Interessen, bei Verstoß gegen Gesundheitsstandards (bezieht sich wohl auf ansteckende Krankheiten) oder wenn er eine unerwünschte Person (kann das Justizministerium erklären, ist aber beschränkt) ist.

Ausschlussgründe können auch nach Erteilung des Dauervisums zur Rücknahme des Dauervisums führen.

Es gibt keine Vorschrift für das Erlöschen nach Scheidung. Aus dem Systemzusammenhang wird auch klar, dass keine gewollt war.
Unter nationale Interessen fällt es auch nicht ;)
Das Ausländergesetz selbst unterscheidet in Art. 75 II a) für den Ausweisungsstopp den Fall der noch aktiven oder schon geschiedenen Ehe, d.h. im letzteren Fall geht es selbst von einem Weiterbestehen des Dauervisa aus.

Wie gesagt, auch der Gesetzgeber sah das Problem: das neue Ausländergesetz "behebt" die Problematik der Scheinehen jetzt, indem erstmal für die ersten fünf Jahre nur ein temporäres Visum erteilt wird.

Angreifbar ist man als Ausländer grundsätzlich mit den Gummiparagraphen bei den Ausweisungen. Die beziehen sich aber auf gar keinen Fall auf Scheidungsfälle. Auch dort hat man nach 5 Jahren Ruhe bzw. während der Ehe. Oder eben gleich brasilianische Staatsbürgerschaft beantragen.

@Gregor:
Sobald das neue Ausländergesetz in Kraft tritt, werden Rechtsakte danach vorgenommen, d.h. Visaerteilungen oder eben die Stornierungen werden nach dem neuen Gesetz vorgenommen. Bereits erteilte Dauervisa bleiben aber bestehen, auch wenn nach der neuen Rechtslage nicht erteilt worden wäre. [Achtung: Gesetz kann im Parlament noch geändert werden]


Nach oben
 Profil  
     Bedankt  
 Betreff des Beitrags:
BeitragVerfasst: 29 Mär 2006 13:39 
Offline
Benutzeravatar

Registriert: 27 Okt 2005 15:21
Beiträge: 245
Wohnort: Urwald
Hallo Thomas,

vielen Dank für deine Mühe, deine Aussagen decken sich mit meinen Überlegungen.

Noch in paar Anmerkungen von mir.
Die Ausweisung erfolgt bei den unter Art.65 genannten Gründen.

Da Expulsão
Art. 65. É passível de expulsão o estrangeiro que, de qualquer forma, atentar contra a segurança
nacional, a ordem política ou social, a tranqüilidade ou moralidade pública e a economia popular, ou cujo
procedimento o torne nocivo à conveniência e aos interesses nacionais. (Renumerado pela Lei nº 6.964,
de 09/12/81)
Parágrafo único. É passível, também, de expulsão o estrangeiro que:
a) praticar fraude a fim de obter a sua entrada ou permanência no Brasil;
b) havendo entrado no território nacional com infração à lei, dele não se retirar no prazo que lhe for
determinado para fazê-lo, não sendo aconselhável a deportação;
c) entregar-se à vadiagem ou à mendicância; ou
d) desrespeitar proibição especialmente prevista em lei para estrangeiro.
Art. 66. Caberá exclusivamente ao Presidente da República resolver sobre a conveniência e a
oportunidade da expulsão ou de sua revogação. (Renumerado pela Lei nº 6.964, de 09/12/81)
Parágrafo único. A medida expulsória ou a sua revogação far-se-á por decreto.



Die Ausweisung erfolgt nicht

Art. 75. Não se procederá à expulsão: (Renumerado e alterado pela Lei nº 6.964, de 09/12/81)
I - se implicar extradição inadmitida pela lei brasileira; ou (Incluído incisos, alíneas e §§ pela Lei nº 6.964,
de 09/12/81)
II - quando o estrangeiro tiver:
a) Cônjuge brasileiro do qual não esteja divorciado ou separado, de fato ou de direito, e desde que o
casamento tenha sido celebrado há mais de 5 (cinco) anos; ou
b) filho brasileiro que, comprovadamente, esteja sob sua guarda e dele dependa economicamente.
§ 1º. não constituem impedimento à expulsão a adoção ou o reconhecimento de filho brasileiro
supervenientes ao fato que o motivar.
§ 2º. Verificados o abandono do filho, o divórcio ou a separação, de fato ou de direito, a expulsão poderá efetivar-se a qualquer tempo.


Das die Hinderungsgründe in Art. 75 der Ausweisung anwendbar sind setzt ja das Vorliegen der Ausweisungsgründe vorraus, d.h. wenn z.B. die Perma rechtlich einwandfrei erworben wurde, ist der Punkt a) im Art. 65 nicht anwendbar.

Um Scheinehen zur Erlangung der Perma zu verhindern, wird ja von der PF kontrolliert (bei uns waren 8 Leute von der PF in der Wohnung und haben von der Zahnbürste über die Unterhosen bis zu Rechnungen und Fotos so ziemlich alles sehen wollen).

Mit der im Gesetzentwurf vorgesehenen Wartezeit von 5 Jahren soll also der im Art. 75 II a) aufgeführte Hinderungsgrund (bei nicht mehr bestehender Ehe nach 5 Jahren) kompensiert werden, der Gesetzgeber will mit der "befristeten Perma" also sicher stellen, dass die Ehe zum Zeitpunkt der Erteilung der definitiven Perma wirklich 5 Jahre bestanden hat.

So weit, so gut.
Das bedeutet dann also wirklich, dass nach heutiger Gesetzeslage eine Scheidung vor dem Ablauf der 5 Jahre kein Grund für eine Aberkennung der Perma ist, sofern diese nach dem aktuellen Recht erteilt wurde und damit eine "Permanência definitva" ist. Oder???

Die Annahme der Staatsbürgerschaft ist natürlich eine sichere Methode, bin noch am Überlegen. Muss dazu mal mit unserem deutschen Konsularvertreter über die Chancen einer Bewilligung der Beibehaltung der deutschen Staatsbürgerschaft reden.


Zuletzt geändert von Tuxaua am 29 Mär 2006 14:02, insgesamt 1-mal geändert.

Nach oben
 Profil  
     Bedankt  
 Betreff des Beitrags:
BeitragVerfasst: 29 Mär 2006 13:55 
Offline
Benutzeravatar

Registriert: 26 Nov 2004 20:45
Beiträge: 1509
Ja- Du verlierst das Dauervisum nicht. Brasilien ist ein Rechtsstaat, wenn auch ein sehr komplizierter, und das Dauervisum kann nicht ohne Rechtsgrund rückgenommen werden.

Nur mal als Beispiel zu den Gummiparagraphen: Wer sich noch an den Fall des amerikanischen Journalisten erinnert, der in der NYT Präsident Lula Lügen vorgeworfen hat.. Das Justizministerium hatte den Journalisten damals zur unerwünschten Person erklärt und versucht sein Visum zurückzunehmen. Das STJ hat das alles rückgängig gemacht und darauf hingewiesen, dass diese Gummiparagraphen nicht beliebig durch die Regierung verwandt werden können. Das Urteil begann mit den Worten "Brasilien ist ein demokratischer Rechtsstaat...". Und dabei ging das Abschieben vom Justizministerium aus und nicht von einem kleinen Provinzrichter.

Das Beantragen der brasilianischen Staatsbürgerschaft ist risikofrei, da Du die deutsche Beibehaltegenehmigung vorher beantragst und daher schon vorher weißt, ob Du die deutsche Staatsbürgerschaft behalten kannst oder nicht.

Die Beibehaltegenehmigung wird erteilt, wenn Du weiter Bindungen nach Deutschland nachweisen kannst. Dazu kommen zum Beispiel enge Familienmitglieder in Frage oder Grundbesitz. Diese Prüfung wird nur einmal zum Zeitpunkt des Erlasses der Beibehaltegenehmigung vorgenommen.


Nach oben
 Profil  
     Bedankt  


Beiträge der letzten Zeit anzeigen:  Sortiere nach  
Ein neues Thema erstellen Auf das Thema antworten  [ 12 Beiträge ]  Gehe zu Seite: 1, 2  [ Nächste ]





» Foren-Übersicht » INFOS, TIPPS UND HILFEN ZU BRASILIEN » Familie: Heirat, Kinder & Scheidung

Alle Zeiten sind UTC + 1 Stunde

Aktuelle Zeit: 02 Dez 2008 09:59


Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 1 Gast


Du darfst keine neuen Themen in diesem Forum erstellen.
Du darfst keine Antworten zu Themen in diesem Forum erstellen.
Du darfst deine Beiträge in diesem Forum nicht ändern.
Du darfst deine Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Du darfst keine Dateianhänge in diesem Forum erstellen.

Dieses Thema durchsuchen:
Gehe zu:  



* Kontakt/Hilfe    * Brasilien Podcasts    * RSS News    * RSS Kanäle    * Brasilien Reisen    * Linienflüge Brasilien    * Flüge Salvador    * Urlaub Recife