Bigbang hat geschrieben:
Hier noch ein paar Hinweise.
Für ein Kind über 18 Jahre wird kein Kindergeld gezahlt, wenn die Einkünfte und Bezüge des Kindes das gesetzliche Existenzminimum im Kalenderjahr überschreiten. Das Existenzminimum lag im Jahr 2000 bei 6.902 Euro und wird im Jahr 2005 7.674 Euro betragen.
Viva Floripa hat geschrieben:
Bemessungsgrundlagen haben sich geändert:
Einbeziehung von Sozialversicherungsbeiträgen des Kindes in
den Grenzbetrag des § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG verfassungswidrig
Trem Mineiro hat geschrieben:
Oi Gente,
das hat bei uns geklappt, weil unsee Kinder nix verdient haben.
Die
Änderung besteht darin, dass Sozialversicherungsbeiträge aufgrund des Urteiles am Bruttoeinkommen gekürzt werden dürfen. Um Umkehrfall sieht das so aus:
Existenzminimum (Bemessungsgrundlage für Kindergeld) für 2005 = 7.674 Euro
Zuzüglich Werbungskosten, Pauschbetrag hierfür in 2005 = 920 Euro
Zuzüglich Gesamtbetrag der vom Kind bezahlten Sozialversicherung
Vielen Eltern ist nicht bewusst, dass die Sozialversicherung (Urteil) ebenfalls gekürzt werden kann.
Hier können nochmals rückwirkend Anträge gestellt werden.Ohne neuen Antrag keine rückwirkende Kindergeldzahlung!!