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Die Europäische Reiseversicherung




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 Betreff des Beitrags: kindesentführung?
BeitragVerfasst: 04 Jan 2007 01:18 
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Registriert: 03 Jan 2007 22:39
Beiträge: 2
vielleicht kommt jemandem diese Geschichte bekannt vor:

meine brasilianische Lebenspartnerin ist mit unserem 3-jährigen Sohn im Urlaub in Brasilien und behauptet, dass das Kind ohne einen neuen Pass nicht ausreisen könne.
sein brasilianischer Kinderpass sei abgelaufen, er habe aber trotzdem einreisen können...
für die Ausreise brauche sie meine Vollmacht , die bestätigt, dass ich mit dem neuen Pass und der Rückkehr einverstanden bin. Bin ich auch, aber:
Der neue brasilianische Pass könne nur mit einer brasilianischen Adresse des Kindes ausgestellt werden...diese Adresse soll ich bestätigen.

da sich unsere Beziehung in letzter Zeit sehr verschlechtert hat, vermute ich, dass meine Lebenspartnerin die Trennung sucht und eine bessere juristische Grundlage vorbereitet.
unser Sohn hat die doppelte Staatsbürgerschaft, würde also bei Aufenthalt in Brasilien unter brasilianisches Recht fallen und mit einer brasilianischen Adresse im Pass, wäre eine Kindesentführung schwerer nachzuweisen.

kennt jemand einen Anwalt mit Erfahrung auf diesem Gebiet?
wie lange sind brasilianische Kinderpässe gültig - weniger als drei Jahre?
wird ein brasilianischer Pass auch mit einer europäischer Adresse in Brasilien ausgestellt?

würde mich über jede Information freuen - vielleicht sind meine Bedenken auch unbegründet?


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BeitragVerfasst: 04 Jan 2007 07:49 
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Registriert: 29 Nov 2004 21:27
Beiträge: 423
Moin,
Es gibt keinen Kinderpass, Kinder bekommen einen normalen Pass.
Der Pass von meinem Sohn ist 2003 ausgestellt, er wurde 2000 geboren. Es kann sein das der erste nur 3 Jahr gültig ist. Der jetzige ist 4 Jahr gültig.

Für einen Pass braucht Sie Deine Schriftliche Genehmigung.
http://www.brasilianische-botschaft.de/ ... _pass.html
Für die Ausreise braucht Sie deine Schriftliche Genehmigung.
http://www.brasilianische-botschaft.de/ ... _mind.html

Bitte lese Dir die Seiten der Botschaft genau durch damit die Papiere auch anerkannt werden können.
Eine Adresse ist im Pass nicht drin aber wenn deine Frau in Brasilien bleiben möchte braucht Sie keinen Pass.

Gruß
Christian



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BeitragVerfasst: 04 Jan 2007 11:45 
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Registriert: 26 Nov 2004 21:23
Beiträge: 2034
Im brasilinischen Reisepass steht überhaupt keine Adresse drin, da in Brasilien keine Meldepflicht besteht.

Ausserdem:

Es fällt nicht der unter brasilianisches Recht, der einen BR-Pass oder eine BR-Adresse hat, sondern wer sich auf brasilianischem Boden aufhält. Sonst könnte ja jeder Touri ungestraft illegale Geschäfte abwickeln ... :roll:



Man sieht sich,
Lemi

http://www.brasilien-forum.net


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BeitragVerfasst: 04 Jan 2007 12:06 
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Registriert: 07 Feb 2006 15:02
Beiträge: 3179
Wohnort: Anapolis GO
Was Kuddel sagt ist richtig. Ergänzend ist nur zu sagen: Der Pass wird nur zur Ein-/Ausreise in Brasilien benötigt, ist neuerdings blau und wenn der Vater auf der Geburtsurkunde eingetragen ist, so muss er ein Formular ausfüllen, in dem bestätigt wird, dass er mit der Austellung des Passes einverstanden ist, falls er nicht persönlich auf der PF anwesend ist.
Für die Ausreise mit dem Kind benötigt sie dann ebenfalls die Einverständnis des Vaters.
Eine Adresse für die Ausstellung eines Passes ist jedoch nicht notwendig. Brasilien kennt ja auch keine Meldepflicht.
Auch falls sie Trennungsabsichten hat, ist nicht gesagt, dass das brasilianische Gericht zuständig ist. Da kann Dir aber nur ein Anwalt, der sich im internationalem Recht auskennt weiterhelfen. Denn normalerweise gilt der "gewöhnliche" Aufenthaltsort der Partner als zuständiges Gericht. Selbst, wenn sie in Brasilien eine Scheidung beabsichtigt, so könnte es zwar sein, dass ein brasilianisches Gericht für zuständig erklärt wird. Dieses muss dann aber unter Berücksichtigung des Aufenthaltsortes deutsches Recht anwenden! (Siehe dazu Artikel 7 Abs.4 und Abs. 7 des LICC)



paz e amor
Severino


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BeitragVerfasst: 04 Jan 2007 15:21 
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Registriert: 21 Mai 2006 18:04
Beiträge: 337
Das scheint mir nicht ungewöhnklich zu sein. In Deutschland geht es auch nicht anders. Da gibt es den Kinderreisepaß idR auch nur, wenn

a) Ausweisdokumente von beiden Eltern vorliegen
b) falls nur ein Elternteil anwesend ist, der andere schriftlich einwilligt


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BeitragVerfasst: 04 Jan 2007 18:55 
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Registriert: 02 Aug 2005 20:30
Beiträge: 52
Wohnort: Böblingen
Es ist richtig, dass eine schriftliche Reisegenehmigung des nicht anwesenden Elternteils vorhanden sein muss, wenn ein Kind in Begleitung nur eines Elternteiles aus Brasilien ausreisen möchte. Eine Freundin von mir (Brasilianerin mit Wohnsitz in Deutschland) hatte dieses Problem auch schon bei der Rückreise von einem Brasilienaufenthalt. Dass sie alleinerziehend ist und das alleinige Sorgerecht (nach deutschem Gerichtsbeschluss) hat, interessierte die brasilianischen Grenzbeamte überhaupt nicht. Somit musste sie in Brasilien erst zum Jugendrichter und durfte erst mit richterlichem Beschluss mit dem Kind ausreisen.

Der Vater des Kindes ist übrigens Deutscher und wohnt in Deutschland. Bei der Reise nach Brasilien ging alles problemlos (Ausreise aus Deutschland und Einreise in Brasilien). Logisch wäre es doch gewesen, wenn man sie erst gar nicht nach Brasilien reisen lassen hätte (zwecks evtl. Entführung eines Kindes). Komischerweise wurde das Dokument aber erst vor dem Rückflug am Flughafen verlangt.

Es muss also neben dem (brasilianischen) Reisepass des Kindes immer die Reisegenehmigung des nicht anwesenden Elternteiles oder ein richterlicher Beschluss bzw. eine Bestätigung der brasilianischen Botschaft über das alleinige Sorgerecht vorliegen, damit eine Mutter alleine mit ihrem Kind ausreisen kann.

Boa sorte, o namorado.


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BeitragVerfasst: 04 Jan 2007 23:21 
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Registriert: 03 Jan 2007 22:39
Beiträge: 2
ich habe heute mit einem Anwalt über meine Sorgen gesprochen :

auf jeden Fall die beiden Genehmigungen ( Pass und Reiseerlaubnis )erteilen, damit das Kind erstmal wieder zurückkommen kann
und nicht eine Adresse als Wohnsitz angeben , die nicht zutrifft.

bei einer Trennung ist der Wohnsitz ein wichtiges Kriterium - mit einer brasilianischen Adresse wäre das Kind für die Mutter leichter zu "exportieren".

Dass ein brasilianischer Pass nicht an eine Adresse gebunden ist, ist für mich eine neue Information. Auf dem Antragsformular wird nach einer Adresse gefragt.

wie dem auch sei, jedes Land hat seine eigene Logik
ich sehe die Sache jetzt entspannter
danke für Euer Interesse und die schnelle Hilfe

tudobem


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