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BeitragVerfasst: 10 Aug 2007 16:35 
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Das Urteil vom Bundesverfassungsgericht ist wirklich schlimm! Ich schäme mich ein bisschen Schweizer zu sein, obwohl ich sonst eigentlich finde, dass hier vieles sehr gut funktioniert und organisiert ist. Als ich das letzte Jahr meine bras. Frau geheiratet habe, brauchten wir keinen offiz. UebersetzerIn. Eine Nachbarin konnte dies machen, das liegt aber im Ermessen des Standesbeamten.

Das mit den 5 Jahren bis zum CH-Pass finde ich okay. Die jährliche Verlängerung der B-Bewilligung weniger (Ungleichbehandlung EU/EFTA, wie oben beschrieben). Noch mehr ärgert es mich aber, dass meine Frau z.B. auch für jeden temp. Arbeitseinsatz (z.B. Ferienablösung) Fr. 100.- (Bewilligung) zahlen sollte. Da werden den arbeitswilligen AusländerInnen unnötige Steine in den Weg gelegt....



Mens sana in corpore sano!!


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BeitragVerfasst: 10 Aug 2007 16:36 
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ooops, Bundesverwaltugsgericht, sorry



Mens sana in corpore sano!!


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BeitragVerfasst: 10 Aug 2007 16:53 
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Registriert: 07 Feb 2006 15:02
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swisstraveller hat geschrieben:
.... Noch mehr ärgert es mich aber, dass meine Frau z.B. auch für jeden temp. Arbeitseinsatz (z.B. Ferienablösung) Fr. 100.- (Bewilligung) zahlen sollte. Da werden den arbeitswilligen AusländerInnen unnötige Steine in den Weg gelegt....

Das habe ich schon lange aufgegeben. Meine Frau arbeitet auch meist temporär. Aktuell hat sie 7 Arbeitgeber. Die passe neben dem Vermerk "Ehegattin eines Schweizer Bürgers." gar nicht da drunter..
Bei der Brasilianerin, die mit dem Portugiesen verheiratet ist, steht "Familiennachzug. Die Aufnahme einer Arbeitstätigkeit muss gemeldet werden."



paz e amor
Severino


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BeitragVerfasst: 11 Aug 2007 07:36 
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Severino hat geschrieben:
swisstraveller hat geschrieben:
....
Bei der Brasilianerin, die mit dem Portugiesen verheiratet ist, steht "Familiennachzug. Die Aufnahme einer Arbeitstätigkeit muss gemeldet werden."


Hallo Severino, von wann ist der B-Ausweis?
Beim Auslaenderausweis "B" meiner Frau, ausgestellt im Nov.2006, steht drin:"Berechtigung zur Erwerbstaetigkeit" , was sie dann auch sofort gemacht hat.
Bei temporaerem Einsatz waren auch keine Gebuehren faellig.
Ich bin EU-Buerger. Komisch alles....


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BeitragVerfasst: 13 Aug 2007 09:47 
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Registriert: 07 Feb 2006 15:02
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swisschris hat geschrieben:
Hallo Severino, von wann ist der B-Ausweis? ..... Komisch alles....

Juni 2007 und wirklich komisch...



paz e amor
Severino


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 Betreff des Beitrags: evtl. B-Ausweis
BeitragVerfasst: 13 Aug 2007 09:52 
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Registriert: 17 Jun 2006 05:56
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Severino hat geschrieben:
swisschris hat geschrieben:
Hallo Severino, von wann ist der B-Ausweis? ..... Komisch alles....

Juni 2007 und wirklich komisch...


Evtl. hat der Portugiesische Kollege ja keine Niederlassung, sondern auch "nur" den B-Ausweis, dann waere das wieder etwas anderes.


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