iggi hat geschrieben:
Hallo Gregor und evtl .andere Forumsteilnehmer!
Erstmal Danke habe aber noch Fragen ! Wie muss Ich mir das vorstellen mit der Steuererklärung in Brasilien , und wie mach Ich die wenn Ich in Europa bin und muss Ich dann für die 100000 Real nochmal Steuer zahlen und wieviel Prozent?????
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Nochmal zum Thema Überweisung....jemanden fragen, der sich auskennt....wie hingewiesen ...
1. Überweisungen von Deutschland nach Brasilien:
SWIFT-Transfers sind kein Problem und sogar von Deiner Hausbank in Deutschland einfach machbar (bspw. Sparkasse, 15 EUR). Der Haken liegt aber im Detail. Die brasilianische Banco Central hält Beträge von über 3.000 USD bis zur Erklärung des Verwendundungszwecks fest.
Ist hier ein glaubhafter Makler (....finde erstmal einen...) im Spiel, lässt sich das regeln... Private offizielle Aktionen also immer in Tranchen unter 3000 USD !!! Ein Kumpel von mir hat eine Schenkung von seinen Eltern legal anweisen lassen, da heisst es dann: Steuern zahlen (Ich glaube der fallen so 25 % an...Kapitalvernichtung) !
Fazit: Erstmal mit dem Verkäufer sprechen, inscritura do imóvel analisieren, Zug um Zug Anzahlung, Vertrag, Beurkundung und Restzahlung ...hier kann Euch das cartório vor Ort helfen. Nicht abzocken lassen !
2. Steuern:
a) Deutschland
Wird die Kohle legal ausgeführt und stammt aus Deinem Vermögen, ist ja in Deutschland alles im Lack. Eine Auslandsimmobilie und ggf. folgende Mieterträge teilst Du dem Finanzamt dann- bei Beibehaltung des deutschen Wohnsitzes in der Anlage AUS mit, zu versteuern wären hier Erträge gemäss § 2 EStG....also Mieteinnahmen.
b) Brasilien:
Ich kenne ja Eure Situation nicht. Als Ausländer in Brasilien ...unabhängig vom Visumsstatus... kriegst Du bei der Receita Federal die CPF.
Hier kannst Du dann brav auch online Steuern bezahlen (Erklärung 2007 bis April 2008), falls Du Mieteinkünfte erzielst..... Für unsereiner mit Wohnsitz in Brasilien ist schon die Frage des Transfers brisant, weil der Betrag für den Immobilienkauf von der Brasilianischen Bank an die Steuerbehörden mitgeteilt wird... diese Frage ist auch mit dem Verkäufer des Grundstücks zu erörtern, da hier bei Verkauf Steuern anfallen !