Hallo Poison Yvi, gestern hatte ich das Pech, dass mein W-LanVerbindung nicht funktioniert hat und hatte deshalb auch keinen Zugriff auf BFN. Spielt aber auch keine Rolle, die ganze Versicherungsunterhaltung war doof und enthält einige Fehler. Meine Aussagen zu den Fragen von Kristofer sind glasklar, für den Fehler wegen der Familienversicherung hab ich mich
bei Mibi entschuldigt.
Du bist davon ausgegangen, dass man im versicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis steht, mir ging es um die Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung, wenn der Anspruch hierauf nicht besteht (Kristofer hat die Option abgelehnt).
Das Ergebnis war dasselbe – unser junger Freund soll keinen 400-Euro-Job annehmen, sondern sich richtig anmelden lassen. Bei Deinen Ausführungen zu den Aufnahmebedingungen in die Gesetzliche und Austritt aus der Privaten sind einige Dinge nicht ganz richtig, ist aber auch egal, weil das keinen interessiert hier bei BFN. Ist jedoch ein umfangreiches Thema, mit dem sich der freiwillig Versicherte unbedingt befassen sollte.
In einem früheren Workshop wurde einmal angekündigt, dass die Familienversicherung erschwert werden soll durch Wartezeiten, umso mehr freu ich mich, dass das nicht so ist, das war ein Fehler von mir, dass ich nicht vorher nachgelesen habe, die ganze Gesundheitsreform ist so umfangreich, dass selbst die AOK-Mitarbeiterin noch mal nachfragen musste.– ich war echt von der Änderung überzeugt.
Also die Antwort nicht, um dich zu ärgern.
Unter ARGE verstehe ich eine Arbeitsgemeinschaft egal welcher Art – aber wie bei so vielen Modernisierungen – unsere Arbeitsagentur nennt sich ARGE im Bezug auf Sozialleistungen , im Briefkopf, bei der Bankverbindung und im Internet. Mich persönlich stört diese Bezeichnung, ich finde sie einfach irreführend.
ALG II ist eine recht üble Angelegenheit, egal wie der aktuelle Name ist, steht das auf der gleichen Stufe wie die bisherige Sozialhilfe. Da besteht aber für mich auch ein
kleiner Unterschied aus der Sicht der Selbständigen: die zuvor Pflichtversicherten bei der Rentenversicherung behalten ihre Rentenansprüche, Selbständige mit Privatvorsorge werden gezwungen, ihre Vorsorgeverträge aufzulösen.
(Da gibt es aber einige Tipps und Tricks)
Aber zu diesem ALG-Thema fehlen mir fundierte Grundlagen und sehe in Bescheiden recht oft
Ablehnungen. Ich habe
hier sonderbare Bescheide liegen:
Bescheid der Bundesagentur für Arbeit vom April 2004: Bezug von Arbeitslosengeld wird nicht nachgewiesen (die Voraussetzungen hierfür bestanden nicht mangels zu kurzer Beschäftigungsdauer), daher haben Sie keinen Anspruch auf Arbeitslosenhilfe. Entscheidung gem. §§ 190,192 SGB III.
Vom April 2004 bis Oktober 2005 sind
keine Zahlungen erfolgt, weder ALG noch sonstige Hilfen. Zwischen dem ersten und dem zweiten Bescheid liegen
18 Monate Wartezeit.
Der Folgebescheid vom 28.09.2005, diesmal von der „ ARGE“ bewilligt Leistungen zur Sicherung…...nach SGB II für die Zeit vom 01.10.2005 bis 31.03.2006 in Höhe von 177,08 EUR monatlich für den Anspruchsberechtigten und dessen Ehefrau
ZUSAMMEN.
(Die Ausführung zu vorhandenem Vermögen und verdienender Eltern spar ich mir, das ist äußerst bescheiden)
In meinem Tätigkeitsbereich gehe
ich fast ausschließlich mit Selbständigen um,
Du in Deinem vermutlich fast ausschließlich mit Arbeitnehmern.
Fakt ist, dass meine Selbständigen von der Gesetzlichen gekündigt werden, wenn sie 8 Wochen lang Beitragsrückstände haben. Fakt ist auch, dass hier keine Sozialkasse irgendwelche Leistungen übernimmt außer unter den Voraussetzungen der früheren Sozialhilfe. Wenn sie dann aus der Gesetzlichenrausgeflogen sind, kommen sie nicht mehr rein (sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis ausgenommen) und müssen sich an die Privatversicherungen wenden. Die machen Krankheitsausschlüsse bei bestehenden Krankheiten, wo der Versicherte die Behandlung einer Krebs- oder Herzerkrankung selbst bezahlt (solange er noch Vermögen hat und keine Sozialleistungen erhalten kann). Und das ist teuer !
Also sollten wir bei solchen Themen
entscheiden, um was es überhaupt geht. Hier ging es um die Fragen von Kristofer, die sind beantwortet bis auf den Punkt der Auslandskrankenversicherungversicherung. Aus
eigener Erfahrung hierzu: eine Auslands-KV übernimmt keine Leistungen für den Deutschen in Deutschland oder den Brasilianer in Brasilien. Vielleicht hat sich das auch geändert.
Zufällig haben Arbeitgeber auch Arbeitnehmer, da tauchen schon Fragen auf zu geringfügigen, kurzfristigen, anrechnungsfreien.....aber da hätte ich mit dem
Fehler wegen der Familienversicherung keinen Schaden angerichtet- höchstens ein wenig Verwirrung gestiftet.
Dazu merke ich noch an, dass ALG und Sonstige Hilfen wirklich
nicht in meinem Bereich liegen und ich Dir keine Kompetenzen untergraben wollte. Hierzu kenne ich nur die Telefonnummern der zuständigen Fachleute.
Ich werde mich bemühen, künftig mein
„Halbwissen“ (Bagi) für mich zu behalten und mich nicht mehr mit
unpassenden Klosprüchen zu blamieren (Macumba).
Und hier noch ein wenig Halbwissen (die Voraussetzungen haben sich ja geändert)
Ein junger Mann hier hat (vor dem 01.01.2005) die kompletten Entbindungskosten bezahlt (abgestottert) für sein uneheliches Kind, weil sich die Mutter des Kindes nicht ordentlich beim vor dem 01.01.2005 existierenden Sozialamt gemeldet hat. Das soll kein unpassender Klospruch sein, in eigenem Falle würde ich trotz Reformen nachfragen, ob die Tussi versichert ist.
