Hallo!
Also wenn du die deutsche Staatsbürgerschaft hast, dann brauchst du dir absolut keine Gedanken machen, denn in Deutschland besteht Versicherungspflicht.
Solltest du nach der Rückkehr wieder arbeiten, ist dein Arbeitgeber verpflichtet dich zu versichern, solltest du Geld von der Arbeitsagentur beziehen (bzw. dort einfach nur gemeldet sein als arbeitssuchend, Leistungen musst du nichtmal beziehen), zahlen die die gesetzliche Krankenversicherung für dich. Solltest du aus irgendeinem Grund gar keine Leistungen beziehen (warum auch immer) gibt es noch die Möglichkeit, dass du dich freiwillig in einer gesetzlichen Krankenkasse versichern kannst, oder privat versicherst.
Kristofe hat geschrieben:
Habe ich Anspruch auf Rueckkehr auf die Gesetzliche?
Eine gesetzliche KV hat nicht das Recht jemanden auszuschließen, solange dieser versicherungspflichtig Beschäftigt ist (also mehr als 400 € monatlich verdient), oder bei der AA gemeldet ist. Die können jemandem dann nicht komplett die Leistungen verwehren. Nur bestimmte Leistungsarten kann man verwehren. Das Problem, warum man in die gesetzliche nicht wieder reinkommt ist, weil die privaten einen nicht so einfach wieder rauslassen, und da das kündigen so schwierig ist. Das Vorrecht jemanden komplett nicht in die Versicherung aufzunehmen haben nur private KVs.