patecuco hat geschrieben:
cwoern hat geschrieben:
Hat er seinen Lebensmittelpunkt in D und ist zum Beispiel entsendet (darauf deutet es hin, denn er sagt, er sei in D krankenversichert), so geniesst er und seine begleitenden Familienangehoerigkeiten Krankenversicherungsschutz.
Rechtlich ist der Lebensmittelpunkt dort wo die Familie ständig lebt, im Beispiel also in BR.
Die gesetzliche Krankenkasse wird gern den Beitrag kassieren aber für Behandlungen in BR absolut nichts leisten, da ausserhalb der EU.
Ist man privat versichert, gilt diese Versicherung weltweit (evtl. höhere Beiträge für USA/CDN) meist schliesst der Arbeitgeber eine Zusatzversicherung (Gruppenversicherung) bei z.B. Barmenia ab.
Falls man in D gesetzlich versichert bleiben will, kann man sich nur befreien lassen und muss Anwartschaft zahlen.
cwoern hat geschrieben:
Nachzulesen im Sozialgesetzbuch, ich meine irgendein 90er Paragraph.
Such mal den Paragraphen, würde mich wundern wenn das stimmt, hatte schon vor Jahren ärger mit den Krankenkassen.
cwoern hat geschrieben:
Weiterhin kenne ich persoenlich deutsche Familienvaeter, die im Rahmen einer Entsendung (durchaus mehrere Jahre) in BR sind, ihre Sozialabgaben in Deutschland leisten und Kindergeld beziehen. Juristisch weiss ich nicht,ob das einwandfrei ist, moralisch sicher, denn es wurde und wird ins deutsche Sozialsystem einbezahlt.
Wenn man in D gemeldet bleibt und vorübergehend im Ausland arbeitet alles richtig.
Allerdings ist die Begehrlichkeit des Finanzamts (in meinem Fall) schlimmer als was das Kindergeld einbringt. Wenn man sich endgültig abmeldet kann es unterm Strich besser aussehen. Zumindest für mich als Freelancer kein Thema, verzichte gerne auf das Kindergeld, zahle dafür aber auch nichts an RV,KV,PV,ALV,FA.
Ich hatte auch Aerger, bin ueber mehrere Jahre mit Entsendung hier gewesen (und wer entsendet ist, ist nach rechtlichem Verstaendnis also nicht dauernd lebend im Ausland, denn sonst wuerde er nicht entsendet), hatte aber groesstenteils alles klaeren koennen.
Da der Autor sagt, er sei noch sozialversichert, deutet dies auf eine vermutliche Entsendung hin, waere er abgemeldet, braeuchte er auch keine Sozialabgaben leisten (was spaeter bei mir auch der Fall war). Die Vertragsform oder die Grundlage des Aufenthalts allerdings muesste der Autor uns mal verraten.
Meine Arztrechnungen (auch der Frau) wurden ueber meinen damaligen AG bei der gesetzl. KK eingereicht und erstattet, solange ich noch entsendet war.
Eine Entsendung hat auch KK-technisch erst einmal nichts mit EU oder nicht zu tun, denn das Sozialgesetzbuch sieht vor, dass Leistungen vom AG zu erbringen sind, die er sich im bestimmten Rahmen erstatten lassen kann (und oft hat er eine Zusatzversicherung, das ist aber fuer den AN eigentlich egal, da sich hier der AG absichert).
Anwartschaften sind in den allermeissten Faellen auch nicht mehr noetig, wenn man aus der Sozialversicherung (und somit der ges. KK) aussteigt.
Mit etwas Suche unter den Stichworten "Sozialgesetzbuch, Ausland, Krankenversicherung" und fuer den Fall der Anwartschaft die Google-Suchwoerter "Anwartschaft, gesetzliche KK" laesst sich dies finden.
Gruss Christian