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 Betreff des Beitrags: kurze Frage zum Thema Staatsbürgerschaft
BeitragVerfasst: 10 Feb 2006 10:24 
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Hallo ihr Lieben,
ich hätte mal, nur aus Neugierde, eine kurze Frage:

Wie sieht's mit der Staatsbürgerschaft aus, wenn man einen Brasilianer heiratet (so für mich als Frau). Und welche Staatsbürgerschaft bekommt ein Kind, dessen Mutter Deutsche ist und dessen Vater Brasilianer ist und gleichzeitig die spanische Staatsbürgerschaft hat (aus Arbeitsgründen)?

Würde mich sehr über Antworten freuen!!!

Danke, viele Grüße framo


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BeitragVerfasst: 10 Feb 2006 11:26 
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Oi Famo

Meinst Du wirklich Staatsbürgerschaft, oder Aufenthaltsbewilligung?

Die brasilianische Aufenthalsbewilligung (Permanencia) kannst Du nach der Heirat beim brasilianischen Konsulat beantragen. Im Moment kannst Du diese Permanencia auch nach einer Scheidung behalten. Neu will man aber Änderungen vornehmen, z.B. erst nach 5 Jahren Ehedauer. Mit der Permanencia kannst Du aber nicht in Brasilien arbeiten. Falls Du dann mit Deinem Ehemann in Brasilien wohnst, kommt sogar die Policia vorbei und überprüft Eure Ehe.
Für eine brasilianische Staatsbürgerschaft brauchst Du viele Jahre Ehe. Musst dann aber deine deutsche wegen dem Abkommen zwischen D und BRA abgeben. Als Mann mässtest Du dann vielleicht auch noch ins Militär in BRA.

Bei gemeinsamen Kindern ist das so: Es kommt darauf an, wo es geboren wird. In Brasilien, dann ist es Brasilianer, in Deutschland, dann ist es deutsch. Das liegt auch wieder an dem Abkommen, das D und BRA haben. Deutschland hat nicht gerne Doppelbürger. Wenn Du das Kind in Brasilien zur Welt bringst, kannst Du auch gleich die Permanencia beantragen. Wird der Vater auf der Geburtsurkunde eingetragen - kann Dein Kind ohne dessen Zustimmung nie mehr das Land verlassen (Autorizacao de Viagem das Menores).

Für Deinen Mann ändert sich eigentlich gar nichts. Er hat ja einen EU-Pass und den BRA-Pass....

Ich gebe Dir folgenden Tipp: Probiers doch einfach mal aus......

No risk - no fun
Severino


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BeitragVerfasst: 10 Feb 2006 13:56 
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Severino hat geschrieben:
....Bei gemeinsamen Kindern ist das so: Es kommt darauf an, wo es geboren wird. In Brasilien, dann ist es Brasilianer, in Deutschland, dann ist es deutsch. ...


So einfach ist das nicht :!:

Nach bras. Recht, ist ein Kind das mind. einen Elternteil mit bras. Staatsangehörigkeit hat automatisch Brasilianer, egal wo es auf die Welt kommt :!:

Da wie bereits erwähnt die dt. Regierung Doppelstaatsangehörigkeit vermeiden will, ist es bei einer Geburt in Deutschland so, das das Kind bis zum 23. Lebensjahr beide Staatsangehörigkeiten hat , aber sich dann für eine entscheiden muss.
Kommt das Kind in BRA auf die Welt erhält es aufgrund der Tatsache das der Geburtsort in BRA ist UND der Vater Brasilianer ist die bras. Staatsangehörigkeit. Um die dt. Staatsangehörigkeit für das Kind zu bekommen, müsst Ihr es dann innerhalb von 1 Jahr beim nächstgelegenen dt. Konsulat als dt. Staatsbürger geristrieren lassen. Somit hat das Kind beide Staatsangehörigkeit, ohne die Auflage von dt. Seite sich mit dem 23. Lebensjahr entscheiden zu müssen.

Mehr Infos dazu auch hier:

http://www.auswaertiges-amt.de/www/de/w ... index_html

http://www.zuwanderung.de/2_Staatsangehoerigkeit.html


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BeitragVerfasst: 10 Feb 2006 13:56 
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Severino hat geschrieben:
Bei gemeinsamen Kindern ist das so: Es kommt darauf an, wo es geboren wird. In Brasilien, dann ist es Brasilianer, in Deutschland, dann ist es deutsch. Das liegt auch wieder an dem Abkommen, das D und BRA haben.


Stimmt nicht. Unsere Tochter kam in Portugal zur Welt und hat dennoch sowohl die brasilianische als auch die deutsche Staatsangehörigkeit. Richtig ist, daß ein in Brasilien geborenes Kind (egal welcher Nationalität die Eltern sind) immer die brasilianische Staatsangehörigkeit beantragen kann, da dort (neben dem Ius Sanguis) auch Ius Soli angewendet wird. Ein in Deutschland geborenes reines Ausländerkind kann das nicht, da dort nur Ius Sanguis herrscht.

Zur Erläuterung zitierte ich mal Wikipedia: Ius Sanguinis (auch ius sanguis, Jus Sanguinis, lat. Recht des Blutes), bezeichnet das Prinzip, nach dem ein Staat seine Staatsbürgerschaft automatisch an alle Kinder verleiht, deren Eltern oder mindestens ein Elternteil selbst Staatsbürger dieses Staates sind. Es wird daher auch "Abstammungsprinzip" genannt. Das Geburtsortsprinzip (Ius Soli) ist ein anderes, meist paralleles Prinzip des Staatsbürgerschaftserwerbs und an den Ort der Geburt gebunden.


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BeitragVerfasst: 10 Feb 2006 18:16 
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Hi,

wer sagt denn das im Ausland geborene Brasilianer(innen) ewig Brasilianer(innen) sind?
Hatten in meinem Büro in SP einen Office-boy (Vater Brasilianer Mutter Mexikanerin-Brasilianerin) Der im Mexiko geborene Junge hatte sowohl mexikanische wie Brasilianische Pässe. Bei Vollendung seines 18. Geburtstag musste er sich entscheiden. Er wählte Mexikaner zu sein, Musste daraufhin seinen Brasil Pass abgeben und erhielt dafür eine Permanencia

Und im Ausland geborene Brasilianer haben es auch schwer, falls sie sich Politisch Betätigen sollten. Siehe Beispiel von Herrn Phillip Reichstuhl, (Ex Petrobras Chef) der wollte gerne Gouverneur von Paraná werden. Ging nicht, da er als Diplomatensohn in Paris zur Welt kam!

Falls ein Elternteil Deutsch ist, Kind in Brasilien gebären, und schnellstens (Frist 1 Jahr !) bei einem deutschen Konsulat das Kind Registrieren.



"A vida é uma peça de Teatro, que não permite ensaios. Por isso, cante, chore, dance, ria e viva intensamente antes que a cortina se feche e a peça termine sem aplausos."
(Charlie Chaplin)

Gruß,
Kalle


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BeitragVerfasst: 10 Feb 2006 23:59 
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Danke für eure schnellen Antworten!

Also nur damit ich es richtig verstanden habe:
Falls ein Kind z.B. in Spanien auf die Welt kommt, seine Eltern deutsch und brasilianisch sind, ist es erst einmal automatisch "beides" und muss sich dann später entscheiden? Oder muss man irgendwas beantragen?

Das ist doch blöd! Was ist denn, wenn man sich noch nicht sicher ist, wo man leben will und dem Kind aber alle Möglichkeiten offenhalten will?! Staatsentscheidungen! Tsss...

@Severino: Was "kontrolliert" die Policia denn? Muss man sich darum Sorgen machen? Das ist ja gruselig!

Ist das ernst gemeint, dass wenn der Vater in der Geburtsurkunde steht, das Kind nicht ohne seine Erlaubnis aus Brasilien ausreisen darf?

LG Framo


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BeitragVerfasst: 11 Feb 2006 09:22 
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farmo hat geschrieben:
Also nur damit ich es richtig verstanden habe:
Falls ein Kind z.B. in Spanien auf die Welt kommt, seine Eltern deutsch und brasilianisch sind, ist es erst einmal automatisch "beides" und muss sich dann später entscheiden? Oder muss man irgendwas beantragen?


Du "mußt" es nur innerhalb einer gewissen Frist in den Konsulaten von Brasilien und Deutschland registrieren lassen. Dabei wirst du dann auch gleich feststellen, was es heißt Brasilianer (alles teurer, bürokratischer, nerviger) bzw. Deutscher zu sein.

farmo hat geschrieben:
Das ist doch blöd! Was ist denn, wenn man sich noch nicht sicher ist, wo man leben will und dem Kind aber alle Möglichkeiten offenhalten will?!


Es hat dann doch lange genug Zeit, sich gegebenenfalls für eine der beiden Staatsbürgerschaften zu entscheiden (ich würde die deutsche empfehlen, weil diese einfach nur Vorteile bietet).

farmo hat geschrieben:
Ist das ernst gemeint, dass wenn der Vater in der Geburtsurkunde steht, das Kind nicht ohne seine Erlaubnis aus Brasilien ausreisen darf?


So ist es. Als Brasilianer bist du Eigentum des Staates und das lassen sie dich bei jeder Gelegenheit spüren. Für jeden Furz darfst du ordentlich zahlen und dich mit dummen Bürokraten herumärgern.


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BeitragVerfasst: 11 Feb 2006 11:47 
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Kalle hat geschrieben:
Hi,

wer sagt denn das im Ausland geborene Brasilianer(innen) ewig Brasilianer(innen) sind?
Hatten in meinem Büro in SP einen Office-boy (Vater Brasilianer Mutter Mexikanerin-Brasilianerin) Der im Mexiko geborene Junge hatte sowohl mexikanische wie Brasilianische Pässe. Bei Vollendung seines 18. Geburtstag musste er sich entscheiden. Er wählte Mexikaner zu sein, Musste daraufhin seinen Brasil Pass abgeben und erhielt dafür eine Permanencia



Das lag dann aber sicherlich an den mexikanischen Gesetzen, nicht an den brasilianischen, den Brasilien erlaubt die Doppelstaatsbürgerschaft
:!: :!: :!:
Abgesehen davon, konnte er sich so vor dem bras. Militärdienst drücken :twisted: :!:
:twisted:


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 Betreff des Beitrags: Doppelstaatsbürgerschaft
BeitragVerfasst: 11 Feb 2006 12:04 
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farmo hat geschrieben:
Ist das ernst gemeint, dass wenn der Vater in der Geburtsurkunde steht, das Kind nicht ohne seine Erlaubnis aus Brasilien ausreisen darf?


Das ist ernst gemeint, mein Pflegekind wurde in Sao Paulo am Flughafen festgehalten, bis ein entsprechendes Dokument vorlag

Fudêncio hat geschrieben:
Nach bras. Recht, ist ein Kind das mind. einen Elternteil mit bras. Staatsangehörigkeit hat automatisch Brasilianer, egal wo es auf die Welt kommt :!:


Dasselbe gilt auch für Deutschland. Ist ein Elternteil deutsch, erhält es automatisch die deutsche Staatsbürgerschaft.

Unser brasilianischer Pflegesohn hat mittlerweile Doppelstaatsbürgerschaft, das ging über eine Adoption durch deutschen Adoptionsvater. Mit der Urkunde kam auch der Erfassungsbogen zum Wehrdienst. Maßgebend ist hier der Ort des gewöhnlichen Aufenthaltes. Der Junge war bei der Adoption volljährig.



Viva Floripa


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BeitragVerfasst: 11 Feb 2006 13:19 
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Fudêncio hat geschrieben:
Das lag dann aber sicherlich an den mexikanischen Gesetzen, nicht an den brasilianischen, den Brasilien erlaubt die Doppelstaatsbürgerschaft
:!: :!: :!:
Abgesehen davon, konnte er sich so vor dem bras. Militärdienst drücken :twisted: :!:
:twisted:

Das mit dem Militärdienst habe ich nicht ganz verstanden. Ich habe als Deutsch-Brasilianer Bund in Deutschland machen müssen und später musste ich in Brasilien den ganzen normalen Weg gehen, um mich vom Militärdienst befreien zu lassen. Brasilien ist es egal, ob ich schon für ein anderes Land gedient habe.


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