farmo hat geschrieben:
Also nur damit ich es richtig verstanden habe:
Falls ein Kind z.B. in Spanien auf die Welt kommt, seine Eltern deutsch und brasilianisch sind, ist es erst einmal automatisch "beides" und muss sich dann später entscheiden? Oder muss man irgendwas beantragen?
Du "mußt" es nur innerhalb einer gewissen Frist in den Konsulaten von Brasilien und Deutschland registrieren lassen. Dabei wirst du dann auch gleich feststellen, was es heißt Brasilianer (alles teurer, bürokratischer, nerviger) bzw. Deutscher zu sein.
farmo hat geschrieben:
Das ist doch blöd! Was ist denn, wenn man sich noch nicht sicher ist, wo man leben will und dem Kind aber alle Möglichkeiten offenhalten will?!
Es hat dann doch lange genug Zeit, sich gegebenenfalls für eine der beiden Staatsbürgerschaften zu entscheiden (ich würde die deutsche empfehlen, weil diese einfach nur Vorteile bietet).
farmo hat geschrieben:
Ist das ernst gemeint, dass wenn der Vater in der Geburtsurkunde steht, das Kind nicht ohne seine Erlaubnis aus Brasilien ausreisen darf?
So ist es. Als Brasilianer bist du Eigentum des Staates und das lassen sie dich bei jeder Gelegenheit spüren. Für jeden Furz darfst du ordentlich zahlen und dich mit dummen Bürokraten herumärgern.