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BeitragVerfasst: 07 Jun 2007 09:50 
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Außerdem ist das deutsche Konsulat zur Hilfe verpflichtet. Die müßten sogar Hilfe zum Lebensunterhalt zahlen, bzw. Dir die Rückreise nach Deutschland finanzieren.

Gruß aus Berlin
Andreas



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BeitragVerfasst: 07 Jun 2007 10:28 
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andreas37 hat geschrieben:
Außerdem ist das deutsche Konsulat zur Hilfe verpflichtet. Die müßten sogar Hilfe zum Lebensunterhalt zahlen, bzw. Dir die Rückreise nach Deutschland finanzieren.

Gruß aus Berlin
Andreas


Das sehen die Konsulate anders: Nur in streng definierten Einzelfällen darf eine deutsche Auslandsvertretung auf der Grundlage des Konsulargesetzes (§ 5 KG) auch finanzielle Hilfestellung leisten. Die in Anspruch genommenen Leistungen sind in jedem Falle zurückzuzahlen. Unbezahlte Hotelrechnungen, Bußgelder oder offene Krankenhausrechnungen darf ein Konsularbeamter grundsätzlich nicht begleichen. Die Vertretungen können und dürfen die innerdeutschen Behörden nicht ersetzen; sie sind auch keine Filialen deutscher Reisebüros oder deutscher Banken.

Und eben auch kein Sozialamt!

Quelle: http://www.konsularinfo.diplo.de/Vertre ... aelle.html


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BeitragVerfasst: 07 Jun 2007 11:32 
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Zitat:
Die Gewährung von Sozialhilfe für Deutsche im Ausland ist seit dem 1. Januar 2004 in § 24 Zwölftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) geregelt.

Deutsche Staatsangehörige, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland haben, erhalten grundsätzlich keine Leistungen der Sozialhilfe. Im Einzelfall kann hiervon nur abgewichen werden, soweit dies wegen einer außergewöhnlichen Notlage (z. B. nicht unerhebliche Beeinträchtigung existenzieller Rechtsgüter, unmittelbare Gefahr für das Leben) unabweisbar ist und gleichzeitig nachgewiesen wird, dass eine Rückkehr in das Inland aus folgenden Gründen nicht möglich ist:


1. Pflege und Erziehung eines Kindes, das aus rechtlichen Gründen im Ausland bleiben muss,


2. längerfristige stationäre Betreuung in einer Einrichtung oder Schwere der Pflegebedürftigkeit oder


3. hoheitliche Gewalt (z. B. Inhaftierung).




Zunächst ist also neben der außergewöhnlichen Notlage grundsätzlich auch die Möglichkeit einer Rückkehr nach Deutschland zu prüfen.

Soweit Ansprüche gegenüber Behörden und anderen Stellen des Aufenthaltslandes sowie anderen Personen bestehen, werden Sozialhilfeleistungen nicht erbracht.

Eine im Ausland zu gewährende Hilfe richtet sich in Art, Form und Maß nach den besonderen Verhältnissen des Aufenthaltslandes und soll dort ein menschenwürdiges Leben sicherstellen.
Aufgaben des Landesamtes

Hilfen im individuellen Einzelfall

Zuständig für die Gewährung der Sozialhilfeleistungen für Deutsche im Ausland ist der überörtliche Träger der Sozialhilfe, in dessen Bereich die Antrag stellende Person geboren ist. Liegt der Geburtsort nicht in der Bundesrepublik Deutschland oder ist er nicht zu ermitteln, wird der zuständige Sozialhilfeträger vom Bundesverwaltungsamt bestimmt. Die überörtlichen Träger der Sozialhilfe arbeiten mit den deutschen Auslandsvertretungen zusammen.

Sozialhilfeleistungen im Ausland werden nur auf Antrag gewährt (§ 24 Abs. 4 SGB XII). Aus Gründen der Zweckmäßigkeit ist ein Antrag bei der deutschen Auslandsvertretung (Botschaft, Konsulat – abrufbar unter: http://www.auswaertiges-amt.de – ) des Aufenthaltslandes zu stellen. Die Auslandsvertretung leitet den Antrag nach Prüfung mit ihrer Stellungnahme an den zuständigen überörtlichen Träger der Sozialhilfe in Deutschland weiter. Dieser entscheidet über den Antrag und informiert hierüber auch die deutsche Auslandsvertretung, die dann die bewilligten Leistungen an die Hilfeempfänger auszahlt und mit dem Sozialhilfeträger abrechnet.
Vorortträger

Für den zwischen den Auslandsvertretungen und den überörtlichen Trägern der Sozialhilfe zu führenden Schriftwechsel von allgemeiner und grundsätzlicher Bedeutung, der über den Einzelfall hinaus oder für eine Mehrzahl von Einzelfällen relevant ist oder werden kann, ist für ein bestimmtes Aufenthaltsland ein Sozialhilfeträger – der Vorortträger – zuständig.

Zu den Fragen von allgemeiner und grundsätzlicher Bedeutung gehören insbesondere die Anerkennung und Änderung von


1. Regelsätzen

2. Heizkostenbeihilfen

3. Heimkosten und

4. Festlegung der Höhe der Hilfen in ausländischen Strafanstalten.



Das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung in Rheinland-Pfalz ist Vorortträger für alle mittelamerikanischen und karibischen Staaten, sowie für Ecuador, Venezuela und Guayana.

Darüber hinaus können Sie im datenbankgestützten Bürgerservice Fragen stellen sowie je nach Anliegen Zuständigkeiten und Ansprechpartner ermitteln.



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BeitragVerfasst: 07 Jun 2007 13:25 
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@ Didi

wie soll das in Zeiten von Anti Terror Regelungen etc noch funktionieren ? Die Sache mit den Ueberarbeitern hat vielleicht noch vor 20 Jahren funktioniert aber heute??? Und was willst Du heute mit jemanden auf einem Schiff der weder Pass noch Seefahrtsbuch hat ?

Wie schon geschrieben kann in so einem Fall nur die deutsche Auslandsvertretung helfen.... was die sich natuerlich irgendwann auch bezahlen / rueckerstatten lassen.


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BeitragVerfasst: 07 Jun 2007 14:45 
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habe mich auch mal schlau gemacht

stimmt was er sag das Konsulat uebernimmt keinerlei Hilfestellung laut neuem Gesetzt 2007.
also sieht echt schlecht aus.
Leider kann ich auch nicht helfen,wuerde aber wen ich koennte.


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BeitragVerfasst: 07 Jun 2007 15:02 
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Ich kann nicht glauben dass silver nicht im Minimum ein Rückflugticket vorgestreckt bekommt. Klar, in DE muss er bzw. die Fürsorge dies dann zurückzahlen. Ich würde da nochmals hartnäckig nachhaken.

BB



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BeitragVerfasst: 07 Jun 2007 15:08 
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habe selber mal beim Konsulat nachgefragt
Fazit : da laeuft nix nur ein Telefonat nach D erlauben sie um Angehoerige anzupumpen aber die hat er ja wohl nicht .

schlechte Karten sag ich da mal.


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BeitragVerfasst: 11 Jun 2007 15:54 
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Frage: wie kann man helfen??


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BeitragVerfasst: 11 Jun 2007 19:19 
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das kann ja wohl nicht wahr sein.
wenn du keine freunde oder familie hast die dir mal kurz 1000 euro vorstrecken - lässt dich der deutsche staat im ausland verrecken ?
eine schande


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BeitragVerfasst: 11 Jun 2007 20:20 
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Registriert: 14 Aug 2005 16:28
Beiträge: 307
Wohnort: Hier!
1306 hat geschrieben:
das kann ja wohl nicht wahr sein.
wenn du keine freunde oder familie hast die dir mal kurz 1000 euro vorstrecken - lässt dich der deutsche staat im ausland verrecken ?
eine schande


Willkommen im richtigen Leben :!: :!: :!: :twisted:

Schreib lieber Deinem Bundestagsabgeordneten oder geh gleich nach Berlin um zu protestieren, denn hier im Forum juckt das niemanden :!: :twisted: :lol: :) :D


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