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[quote="Holger3"]>Moechte eine Limitata simple anmelden, werde wohl dieses Jahr mein Visum nichtmehr beantragen, hier geht ja alles nur sehr langsam vorwaerts, und hier sind ja steandig Feiertage. Ok, Du willst eine LTDA gründen und danach auf simples optieren. Kannst allerdings erst auf simples optieren, wenn der Mehrheitsgesellschafter in Brasilien wohnt.
>Du kennst Dich anscheinen mit dem Administrator aus. >Was kann der in der eherkurzen Zeit anrichten, die ich benoetige um meine Permanencia >zu erlangen. Wie gesagt, er hat ähnlich wie der Vorstand einer AG volle Kontrolle über die LTDA. Kann also Konten plündern, Sachen bestellen, Zahlungsscheine nicht einlösen und damit den Namen der LTDA und den der Socios "beschmutzen" etc.etc. Kritisch wird das erst, wenn die Investitionssumme überwiesen wird - Du hast vorher kein Visum und daher keinerlei Kontrolle über die LTDA.
>Wie ist das mit dem Innenverhaeltnis zu verstehen ? Du vereinbarst mit dem Gerente (mit dem Administrador geht das glaub nicht): Du darfst nur Waren bis 4000 R$ bestellen. Er bestellt für 6000. Du (bzw. die LTDA) musst die 6000 bezahlen, kannst aber theoretisch die 2000 Differenz vom Admin zurückfordern. Oder Du vereinbarst, dass er keine Kredite aufnehmen kann. Macht er aber doch, Zinsen, Kosten etc. R$ 100. Du (bzw. die LTDA) musst das an die Bank bezahlen und kannst das von ihm wiederholen.
Ein anderes Problem ist der zweite Socio. Zahlt der seine Schulden/Raten als Privatperson (pessoa fisica) nicht, beschmutzt er auch den Namen deiner LTDA. Kreditkartensperrung, Kreditkündigung (Banken, Lieferanten) kann die Folge sein. Und für viele Sachen (Kapitalerhöhung/Minderung, Ausschluss Socio, Änderung Administrador) brauchst Du seine Unterschrift. Da kann gerne im Gesetz stehen, dass für Aktion X nur 50 oder 75% der Quotas nötig ist - die junta comercial meint in diesen Fällen, die Mehrheit der Socios (bei 2 Socios also beide) müssen unterschreiben sonst wird nicht veröffentlicht. Und ohne Veröffentlichung keine Durchführung der Aktion.
Sowohl den Socio als auch den Administrador solltest Du Dir also ganz genau anschauen!
Was kann er tun , wenn er keinerlei unterlagen der Firma besitzt und im Innenverhaeltnis beschraenkt ist:
Muss ich ueberhaupt einen ,nennen wir ihn der einfachheit halber Geschaeftsfuehrer, bestellen, die Firma muss solange ich nicht da bin auch nicht aktiv werden. Fuer das Visum muesste eigentlich der Gruendungsvertrag ausreichen.
Besteht die Moeglichkeit die Investitionssumme auf einem deutschen Konto nachzuweisen, in den USA ist es moeglich die Investitionssumme auch von einem US Konto vorzuweisen
Das Socioproblem ist geloest, nur der Geschaeftsfuehrer bereitet mir noch Magenschmerzen.
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